Autounfall Kostenvoranschlag Werkstatt
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Ein Kfz-Betrieb ist in der Lage, mit Hilfe eines Kostenvoranschlages die voraussichtlichen Reparaturkosten zu ermitteln. Zu beachten ist jedoch, dass der Kostenvoranschlag verbindlichen Charakter hat und keinerlei Aussagen zur merkantilen Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert, zur Reparaturdauer oder zum Restwert enthalten darf. Trifft Sie an dem Unfall keine Schuld, hat die Versicherung der Gegenseite die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalt zu tragen.
Fragen Sie uns, wie Sie sich verhalten sollen und ob Sie bei einem Autounfall einen Kostenvoranschlag einreichen sollten.
Nach einem unverschuldeten Autounfall sollte der Kostenvoranschlag als Grundlage der Schadenregulierung die absolute Ausnahme sein. Lediglich in so genannten Bagatellschäden, das heißt in Fällen, in denen die Reparaturkosten erkennbar unter 750,00 € liegen, dürfte ein Kostenvoranschlag nach Autounfall ausreichend sein.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versicherer des Unfallverursachers mitteilt, dass ihm ein Kostenvoranschlag nach Autounfall ausreichen würde. Entscheidend ist nicht, was der Versicherer des Unfallverursachers wünscht, sondern entscheidend sind die Rechte des Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.
Schon aus Gründen der Beweissicherung sollte der Kostenvoranschlag ein Ausnahmefall sein, da in erster Linie das Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen beweissichernden Charakter nach einem Verkehrsunfall hat.
Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, zahlt die Versicherung der Gegenseite Ihren Rechtsanwalt!
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In aller Regel wird überdies das Autohaus den Kostenvoranschlag gegen ein angemessenes Entgelt erstellen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten bei der regulierungspflichtigen Versicherung ohne weiteres unterstellt werden kann.
Denken Sie daran: Sie haben die freie Wahl eines Sachverständigen! Lassen Sie NICHT den Sachverständigen der Versicherung des Unfallverursachers ermitteln!
Wir erstellen nach einen KFZ Unfall gerne einen Kostenvoranschlag für die gegnerische Versicherung mit unverbindlichen Charakter. D.h. Sie können die späteren Reparaturmehrkosten bis zur Verjährung gegen die generische Versicherung gelten machen.
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