[vc_row][vc_column][big_title bigtitle_content=“Unfallrekonstruktion falsch“][subtitle subtitle_content=“Ein Beispiel für eine fehlerhafte Unfallrekonstruktion“][vc_column_text]Die Zeugenaussagen widersprechen sich. Die von der Polizei vorgelegten Daten können nicht die nötige Klarheit bringen – eine häufig anzutreffende Konstellation nach Verkehrsunfällen. Nun sind Sachverständige gefragt, die aus den Spuren am Unfallort und den Fahrzeugschäden den Hergang des Unfalls rekonstruieren können.

Und was dann passiert möchten wir Ihnen an einem Beispiel zeigen. Bitte nehmen Sie sich Zeit, um die Sache zu vertiefen und zu verstehen.

Ich möchte darauf hinweisen, das meinerseits keine persönliche Wertung zu dem in den Links genannten Personen erfolgt. Die Wahrheit wurde von mir nicht ergründet. Auch hier kommt es zu keiner Wertung. Ich möchte nur den Leser einen Überblick über die Tätigkeit eines Unfallanalytikers in der Unfallrekonstruktion geben und auf die persönliche Eignung eines Unfallanalytikers hinweisen, welcher Abstraktionsvermögen besitzen muss.

[/vc_column_text][subtitle subtitle_content=“Einführung zum Fall“][vc_column_text]

Wurde Christin fahrlässig getötet?

Monate nach dem Unfall auf der Wilsdruffer wird gegen einen Kia-Fahrer ermittelt. Anfangs sah die Polizei den Fall anders.

Von Domokos Szabó

Freital. Den Unfalltod der Studentin Christine Menzel vor einem halben Jahr an der Wilsdruffer Straße in Freital hat möglicherweise der Fahrer eines Kia-Geländewagens verschuldet. Gegen ihn wird jetzt wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. „Der Anfangsverdacht ergibt sich aus zwei unfallanalytischen Gutachten“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Lorenz Haase, auf SZ-Anfrage. Die Gutachten wurden voneinander unabhängig von der Staatsanwaltschaft und von der Familie des Opfers in Auftrag gegeben.

Kia-Fahrer wird vernommen

Die junge Frau war an einem Abend Mitte November mit ihrem Renault Clio stadteinwärts unterwegs, als das Unglück passierte. In einer Rechtskurve, so ein erster Bericht der Polizei, schleuderte der Kleinwagen auf die Gegenfahrbahn und krachte mit der Fahrerseite in den Geländewagen. Christin sei sofort tot gewesen, hieß es.

Christins Vater, Hartmut Menzel, hat jedoch Zweifel an dieser Darstellung. Schon die Position des Clios nach dem Unfall habe etwas anderes vermuten lassen. Der Wagen stand 180 Grad gedreht auf der Stadteinwärts-Spur. Das kann sich Menzel nur damit erklären, dass der Stoß das Auto nicht direkt an der Fahrerseite traf.

Grundsätzlich sei das Auto mit einer so starken Wucht gegen die Bordsteinkante gestoßen worden, dass dort der Granit abgeplatzt ist. Dabei muss Christin mit dem Kopf gegen Fenster oder Karosserie geschlagen sein, glaubt der Vater – was zu einem tödlichen Schädel-Basis-Bruch führte.

Auch sei der Unfall nicht in der Friedhofskurve, sondern weiter unterhalb passiert, was gegen die Theorie spricht, der Wagen sei aus der Kurve getragen worden. Hartmut Menzel glaubt, der Unfall hat sich auf der Stadteinwärtsspur ereignet.

Was dazu in den Gutachten steht, erläuterte Oberstaatsanwalt Haase nicht. Er verwies auf die laufenden Ermittlungen. Dabei soll der Kia-Fahrer als Beschuldigter vernommen werden. Nach ersten Angaben der Polizei wurde der Mann damals schwer verletzt. Diese Formulierung wird in jedem Fall gebraucht, wenn jemand ins Krankenhaus gebracht wird. Doch so schwer dürften die Verletzungen des Unfallgegners von Christin nicht gewesen sein. Nach SZ-Informationen verließ er das Krankenhaus bereits am Tag nach der Karambolage.

Ende Juni wird entschieden

Oberstaatsanwalt Haase zufolge ist das Ergebnis der Ermittlungen vollkommen offen. Eine Anklage bzw. ein Strafbefehl seien ebenso möglich wie eine Einstellung des Verfahrens. Die Entscheidung dazu könnte aus heutiger Sicht Ende Juni fallen.

An der Unfallstelle erinnert seit Mitte November ein kleines Kreuz an die TU-Studentin, die mit 19 Jahren aus dem Leben gerissen wurde. Blumen und Kerzen zeugen davon, wie sehr Familie und Freunde Christin vermissen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung 06.06.2010[/vc_column_text][vc_video link=“httpss://www.youtube.com/watch?v=00igMghTg_0″ align=“center“ title=“Video des Vaters“][subtitle subtitle_content=“Technische Einführung“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“13446″ img_size=“full“ title=“Beispiel für eine Fahrzeugkollision im Gegenverkehr“][/vc_column][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Beispiel Unfallkollision mit Gegenverkehr

Dieses Bild zeigt einen Unfallschaden. Der Unfallgegner ist durch überfahren der Fahrtrichtungsfahrbahn in dieses Fahrzeug geraten. Sehr typisch für diese Unfälle durch einfahren eines PKW’s vor der A-Säule (hinterer Bereich vorderer Radkasten) ist die Deformierung, welche im Bereich der Fahrertür bis zur B-Säule ihr Maximum erreichen und sich zwischen der B- und C-Säule entspannen.

Offensichtlich für den Laien ist hier eine Streifkollision mit seinen drei Phasen erkennbar. Anstreifphase, Hauptkraftaustausch und Abgleitphase.

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Bild des Unfallfahrzeuges

Bildquelle Twitter Hartmut Menzel

Bei diesem Fahrzeug ist die Beschädigung weitaus intensiver. Bitte beachten Sie meine Ausführungen vom Beispielbild. Eintritt des Verursachers vor der A-Säule, maximale Energie bis zur B-Säule und ein abgleiten von der B- zur C-Säule

Offensichtlich für den Laien ist hier eine Streifkollision mit seinen drei Phasen erkennbar. Anstreifphase, Hauptkraftaustausch und Abgleitphase.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“13447″ img_size=“full“ title=“Unfallfahrzeug des Falls“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

und was Sie vorher noch wissen müssen:

Denken sie an Poolbillard. Der Anstoß mit den Billard-Queue versetzt die Kugel zum rollen (ein sich bewegendes Fahrzeug). Diese Billardkugel (Fahrzeug A) stößt gegen eine andere Kugel (Fahrzeug B) und setzt diese in Bewegung.

Wenn Sie denken sie wissen alles über Kraft, Impuls und Energie, dann lesen sie diesen Artikel

[/vc_column_text][vc_btn title=“Hier geht es zum Fall Christin Menzel (Homepage H.Menzel externer Link*) ((Klicken zum öffnen)“ style=“classic“ color=“black“ size=“lg“ align=“center“ i_icon_fontawesome=“fa fa-wpforms“ css_animation=“bounceIn“ add_icon=“true“ link=“url:https%3A%2F%2Fwww.christin-menzel-online.de%2F|title:Christin%20Menzel%20online|target:%20_blank|“][vc_column_text]

Unfallrekonstruktion

Gutachten beim Verkehrsunfall

Oft wird der Unfallhergang mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens ermittelt. Dabei kann das Ergebnis des Gutachtens einen Prozeß oder die Unfallabwicklung erheblich beeinflussen. Nachstehend soll nunmehr der Aufbau eines solchen Gutachtens und die Vorgehensweise des Gutachters erläutert werden. Dieses soll das Gutachten für Laien, aber auch für Unfallabwickler, wie beispielsweise Versicherungen und Juristen, transparenter machen.

Ferner möchten wir interessierte Sachverständige auf mögliche Fehlerquellen aufmerksam machen und ihnen helfen diese weit möglichst zu vermeiden.

  • 1. Aufbau eines Gutachtens
  • – Anknüpfungstatsachen
  • – Feststellungen des Gutachters
  • – Analyse
  • – Bewertung
  • – Ergebnis
  • 2. Erläuterungen
  • – Anknüpfungstatsachen sind die Tatsachen, auf denen das Gutachten aufbaut. Dieses ist vor allem die polizeiliche Unfallakte mit Skizze. Ferner Fotos, Zeugenaussagen und andere bereits feststehenden Tatsachen. Ferner sind als Anknüpfungstatsachen für den Gutachter bestimmte Annahmen wichtig, die er aufgrund berechenbarer Gesetzmäßigkeiten ermitteln muß, wie zum Beispiel, Reaktionsdauer, Bremsschwelldauer, Anfahrbeschleunigung und Verzögerungswerte. Nur bei Vorhandensein solcher Tatsachen kann ein Gutachter möglicherweise den Unfall rekonstruieren. Sind solche Tatsachen und Beweismittel nicht oder nur in unzureichender Qualität vorhanden, so kann auch der beste Gutachter den Unfall nicht rekonstruieren.
  • – Der Gutachter kann zudem eigene Feststellungen treffen, z.B. durch Besichtigung der Unfallstelle, Auswertung der Tachoscheibe, des Fahrtenschreibers bei LKW, Besichtigung der Schäden aller beteiligten KFZ, oder durch Einsehen der schon gefertigten Schadensgutachten (Versicherungen geben diese meist problemlos heraus).
  • – Danach analysiert der Gutachter diese Tatsachen, stellt Berechnungen an. Nach einer entsprechenden Bewertung dieser Analyse, formuliert er ein Ergebnis und stellt dieses in einer oder mehrerer möglichen Unfallvarianten dar.
  • 3. Fehlerquellen
  • – eine mögliche Fehlerquelle in einem solchen Gutachten ist, daß der Sachverständige unbewußt den Parteivortrag der Unfallbeteiligten oder Zeugenaussagen bewertet. Dabei nimmt er in seinem Gutachten bestimmte Behauptungen als Tatsache auf, die weder bewiesen, noch als unzweifelhafte, unbestrittene Tatsache feststehen. Auch darf der Gutachter nicht Zeugenaussagen verwerten, von denen noch nicht feststeht, ob diesem Zeugen überhaupt geglaubt werden kann. Der Auftraggeber muß einem Sachverständigen daher Vorgaben tatsächlicher Art im Hinblick auf den Sachverhalt geben, welchen der Gutachter als Anknüpfung verwenden kann.
  • – Ebenso müßen rechtliche Vorgaben dem Sachverständigen vorgegeben werden. Denn rechtliche Bewertungen kann nur ein Jurist durchführen. Dazu gehört beispielsweise für die Klärung der Vermeidbarkeit eines Verkehrsunfalles die Frage nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Diese hängt gem. § 3 Abs. 1 StVO von den konkreten Verkehrsverhältnissen und Umständen ab. Dieses ist eine rein juristische Wertung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist nicht zu verwechseln mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Es ist daher ein schwerwiegender Fehler in einem Gutachten, wenn ein sachverständiger die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festlegt, weil die Straße an einem Kindergarten vorbeiführt. Ein so aufgestelltes Gutachten ist für die Unfallrekonstruktion nicht geeignet.
  • 4. Berechnung der Ausgangsgeschwindigkeit
  • – Bremsspur-Die Bremsspur ist der weg den ein KFZ in vollgebremsten Zustand bis zum kompletten Stillstand benötigt. Sie wird vermessen und in einer Skizze oder der Länge nach in Metern angegeben. Die Spur ist in der Regel von den Vorderrädern an zu vermessen, da moderne KFZ mit den Vorderrädern bremsen. Bei zwei verschieden langen Spuren gilt die längere.
  • – Bremsverzögerung-Die Bremsverzögerung ist die Geschwindigkeitsänderung in m/sec² mit der ein KFZ abgebremst wird. Ein normaler PKW erreicht auf trockener Straße eine Bremsverzögerung von 7-8 m/sec², auf nasser Fahrbahn ca. 6-7 m/sec².
  • – Minderung durch Aufprall-Bei Kollisionen wird die Geschwindigkeit zusätzlich durch den Aufprall auf das Hindernis gemindert. Dabei wird der entstandene Schaden in ein Verhältnis zu einer (Wand-)Aufprallgeschwindigkeit gesetzt. Bei Schäden von 5.000,– DM – 10.000,– DM beträgt diese ca. 10 – 20 km/h, in Ausnahmefällen unter 10 oder mehr als 25 km/h (komplizierte Berechnung).
  • – Reaktionsdauer-Zeit, die der Fahrer benötigt, um das Hindernis zu erkenne, den Bremsbefehl zu geben und mit dem Fuß umzusetzen; Durchscnittswert 0,8 sec, bei geforderter bremsbereitschaft (z.B. vor kindergärten) 0,5 sec..
  • – Bremsschwelldauer-Zeit, die die Bremsen benötigen, um voll zu wirken; Normal 0,1 – 0,3 sec, LKW 0,5 sec..
  • – Ausgangsgeschwindigkeit-Die Ausgangsgeschwindigkeit wird aus diesen Angaben mittels einer komplizierten Formel berechnet. Die Formel stellen wir Ihnen wegen Ihrer Komplexität nicht dar. Auf Anfrage per Email schicken wir Ihnen diese gerne mit einer kurzen Erläuterung zu.
  • – Bremsdauer-Zeitraum zwischen Einsetzen der Vollbremsung und Stillstand.
  • – Anhaltedauer-Beginn der Reaktion bis zum Stillstand des Fahrzeugs.
  • – Anhalteweg-Spurlänge und Strecke, die das KFZ während der Reaktions- und Bremssschwelldauer zurücklegt.
  • – Faustregeln-Im Gutachten werden alle Geschwindigkeiten in Metern pro Sekunde (m/sec) angegeben: km/h geteilt durch 3,6 = m/sec (m/sec mal 3,6 = km/h). Der Anhalteweg wird berechnet, indem die Ausgangsgeschwindigkeit berechnet wird und dann zur Spurlänge die Strecke addiert wird, die das KFZ in der berechneten Ausgangsgeschwindigkeit in einer Sekunde zurückgelegt hat. Bremsverzögerung beduetet, daß ein KFZ, daß mit x m/sec² abgebremst wird, jede Sekunde um x Meter langsamer wird, z.B. bei 72 km/h (= 20 m/sec), Abbremsen mit 7 m/sec² = Stillstand nach knapp 3 Sekunden.
  • 5. Vermeidbarkeit des Unfalles
  • Die Feststellung der Vermeidbarkeit eines Unfalles folgt nachstehenden Kriterien:
  • – Rückrechnung der Bewegung der Unfallbeteiligten
  • – Verhalten anderer Unfallbeteiligter
  • Beispiel: Ein Kind rennt mit ca. 7 km/h über eine 10 mtr. breite Straße und wird nach 9 mtr. vorne rechts vom Fahrzeug angestoßen. Das Fahrzeug bleibt an der Anstoßstelle stehen, Bremsspur 12 mtr.. Ausgangsgeschwindigkeit des PKW 50 km/h bei 7 m/sec² Bremsverzögerung.
  • Der Unfall war vermeidbar. Der Fahrer hat zu spät reagiert. Das Kind benötigte 4,5 Sekunden, um die 9 Meter bis zur Anstoßstelle zurückzulegen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt die Anhaltedauer jedoch unter 3 Sekunden.

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]