Die gutachterliche Stellungnahme nach Führerscheinentzug Senioren und Rentner besteht aus folgenden Bestandteilen:
- Erbringung eines ärztlichen Attests, das in der Regel von Allgemeinmedizinern ausgestellt wird
- Erbringung eines aktuellen Sehtestes
- Fahreignungsprüfung
- Unfallrekonstruktion des Vorwurfes
Die Bestandteile 1 und 2 müssen vom Betroffenen selbst erbracht werden. Eine Fahreignungsprüfung für Senioren erfolgt durch einen Fahrsicherheitstrainer der durch mein Büro vermittelt wird.
Ein etwaiges Gutachten muss daher bei Unfallfluchtfragestellungen sowohl unfallanalytische als auch medizinische und psychologische Umstände berücksichtigen. Wenn im Ergebnis nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der konkrete Fahrzeugführer im konkreten Fall das Unfallereignis als solches wahrnehmen und identifizieren konnte oder es auch wahrgenommen hat, ist er vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort freizusprechen.
Haben die zur Entlastung des Beschuldigten beziehungsweise Angeklagten vorgetragenen Einflüsse auf dessen individuelle Wahrnehmbarkeit hingegen einen medizinischen oder auch psychologischen Hintergrund, muss allerdings auch das Risiko bedacht werden, dass dieser Vortrag unter Umständen behördliche Fahreignungszweifel nach §§ 2 Abs.4, Abs. 8, §3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nach sich ziehen kann.
Diese Vorgehensweise ist nur dann möglich, wenn ein Gerichtstermin bevorsteht. Hier greifen auch bestehende Rechtsschutzversicherer mit ein und übernehmen die Kosten des Gutachtens.
Wurde Ihnen bereits der Führerschein mit einem rechtskräftigen Urteil eines Verkehrsdeliktes entzogen, so ist die Wiedererlangung als Rentner kaum möglich. Die Wiederbeantragung darf erst nach 1 Jahr erfolgen und der Deliquent muss sich einer MPU unterziehen.
Nutzen Sie daher im Vorfeld die entsprechenden Verteidigungsmöglichkeiten und beauftragen Sie selbständig eine private Begutachtung durch einen Sachverständigen.