Versicherung zahlt nicht nach Unfall

Unklarheiten Widersprüche behindern die Regulierung

Wenn die Versicherung nach einen Unfall nicht zahlt sind meist Unklarheiten zum Verkehrsunfall daran schuld.

Hast du einen Unfall erlitten, aber die gegnerische Versicherung zahlt dir nicht? Wenn Sie unschuldig in einen Autounfall verwickelt wurden, ist es offensichtlich, dass Sie als Geschädigter des Unfalls einen vollständigen Schadenersatzanspruch haben. Leider kommt es häufig vor, dass die Autoversicherung nicht bezahlt oder den Schaden nicht vollständig bezahlt. Das ist unangenehm. Wir erklären dir, was du tun kannst, damit es nicht so weit kommt und du im schlimmsten Fall einen Teil der Kosten für den Schaden selbst zahlen musst.

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Haben Sie Fragen? ☎ 030-55 57 18 29 ✆ Mobil 01575 – 718 46 86 ✉ info@unfallforensik.com

Nutzen Sie die Kleine Kollisionsanalyse, um Ihr Recht gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Obwohl ein professionelles Gutachten vorliegt, zahlt die Kfz-Versicherung den Schaden nicht?

Als Geschädigter eines Autounfalls haben Sie das Recht, ein Gutachten über den entstandenen Schaden zu erhalten. Du hast die Wahl zwischen verschiedenen Kfz-Gutachtern. Es empfiehlt sich, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen und nicht einen, der von der entgegengesetzten Kfz-Versicherung gestellt wird und im schlimmsten Fall zugunsten der Versicherung bewertet. Die gesamte Schadensregulierung basiert dann auf dem Gutachten und der darin aufgeführten Schadenssumme. Das Gutachten wird von der Versicherung des Schädigers erhalten und sollte dann den Schaden bewerten, wodurch Sie Ihr Geld erhalten oder die Reparaturkosten übernommen werden. Leider verläuft es nicht immer so reibungslos. Eine Unfallursache wird immer häufiger, aber die gegnerische Versicherung zahlt nicht nach einem Unfall oder nur teilweise.

Das muss nicht sein – eine Kleine Kollisionsanalyse hilft, wenn die Versicherung nach einem Unfall nicht zahlt

Nach dem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung nicht oder nicht vollständig?

Danach gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Du könntest dich direkt an die Versicherung wenden und sie schriftlich darüber informieren, wie dein Fall behandelt wird. Setzen Sie eine klare Frist fest, um diese Forderung zu stellen, damit Sie nicht vertröstet oder ignoriert werden. Es hat keine Auswirkungen und die Kfz-Versicherung zahlt den Schaden nicht vollständig?

Es ist spätestens jetzt an der Zeit, einen Gutachter zu konsultieren, um den Unfallhergang zu rekonstruieren.

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Die Versicherung zahlt nicht für einen unverschuldeten Unfall?

Wann ist der Einsatz eines Rechtsanwalts rentabel?

Falls es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt und die Versicherung nicht zahlen kann, kann ein Verkehrsrecht-Anwalt Ihnen helfen. Du hast das Recht, als Unfallgeschädigter einen Anwalt zu kontaktieren. In diesem Fall ist die gegnerische Kfz-Versicherung für die Kosten verantwortlich. Ein Jurist kann in einem ersten Gespräch bereits die Möglichkeiten für Schadenersatz bewerten. Außerdem versteht er Ihre Rechte. Was passiert, wenn die Kfz-Versicherung nicht nach Gutachten zahlt? Ein Anwalt ist bestens informiert über die geeignete Vorgehensweise.

Kleine Kollisionsanalyse hilft im Form eines unabhängigen Kurzgutachtens, wenn die Versicherung nicht zahlt nach einem Unfall

In der Form eines Schiedsgerichtsverfahren besteht die Möglichkeit ein Sachverständigenverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren ist kostengünstig, schafft bei Zeiten Klarheit ohne die gesetzlichen Rechtsmittel zu erschöpfen.

Der Verlierer des Sachverständigenverfahrens zahlt die Kosten dieses Schiedsverfahrens, das Ergebnis ist für beide Seiten bindend.

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist das verpflichtende Sachverständigenverfahren entfallen, das freiwillige Sachverständigenverfahren kann weiterhin vereinbart werden.

Wir bieten Ihnen insbesondere bei Unklarheiten zum Unfallhergang ein Musterschreiben für einen Antrag Sachverständigenverfahren an. Dieses ist der gegnerischen Versicherung fristsetzend zuzusenden und gegen zu zeichnen.

Erfahrungsgemäß erfolgt eine stillschweigende Regulierung der Versicherung innerhalb von 14 Tagen. Erfolgreich auch bei Haftungsquoten mit denen Sie sich nicht einverstanden erklären.

Formell möchten wir darauf hinweisen, das Sie die Möglichkeit haben ein kostenloses Schiedsverfahren beim Versicherungsombudsmann einzuleiten.

Bei Streitigkeiten zum Versicherungsrecht eine direkte Lösung, aber bei Streitigkeiten zur Beurteilung, wie z.B. Höhe des Schadens oder Schadensqoutelungen sollten Sie hier den Sachverständigenbeweis antreten.

Sachverständigenverfahren in der KFZ-Versicherung

Für Meinungsverschiedenheiten technischer Natur sehen die Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Eine Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (und nur nur für solche ist das Sachverständigenverfahren vorgesehen) liegt vor, wenn Versicherer und Versicherungsnehmer im Hinblick auf den entstandenen Schaden und damit auch die Entschädigungsleistung unterschiedliche Auffassungen vertreten. Geht der Versicherungsnehmer zum Beispiel von einem Wiederbeschaffungswert in Höhe von 12.000 Euro aus und veranschlagt der Versicherer zugleich 10.000 Euro, liegt eine Meinungsverschiedenheit vor.

Der Ablauf des Sachverständigenverfahrens ist in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt A.2.17 geregelt. Er gestaltet sich wie folgt:

  1. Der Versicherer und der Versicherungsnehmer benennen innerhalb von zwei Wochen jeweils einen Kraftfahrzeugsachverständigen. Hält eine der beiden Parteien diese Frist nicht ein, bestimmt die andere Partei auch den zweiten Sachverständigen. Die Frist beginnt, wenn eine Partei das Verfahren unter Benennung eines Sachverständigen ausruft.
  2. Die beiden Sachverständigen erstellen eigenständig Gutachten. Weichen diese voneinander ab, versuchen sie, zu einer Einigung zu gelangen. Einigen sich die beiden Sachverständigen, ist ihre Entscheidung für beide Parteien verbindlich. Gelangen sie nicht zu einer Einigung, entscheidet ein weiterer, als Obmann eingesetzter Sachverständiger. Dieser soll vor dem Beginn des Verfahrens von den beiden Sachverständigen bestimmt werden.  Einigen sich die beiden Sachverständigen nicht auf einen Obmann, wird dieser vom zuständigen Amtsgericht bestimmt. Die Entscheidung des Obmanns muss sich innerhalb der beiden von den Sachverständigen ermittelten Beträge bewegen. Sie ist für beide Parteien verbindlich.
  3. Die Kosten des Sachverständigenverfahrens werden „im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen“ aufgeteilt. Einigen sich beide Sachverständige auf einen Betrag genau in der Mitte, werden die Verfahrenskosten hälftig aufgeteilt.
  4. Eine gerichtliche Überprüfung des Ergebnisses ist in der Regel nur möglich, wenn die Entscheidung der Sachverständigen oder des Obmanns offensichtlich falsch sind und beispielsweise von einem falschen Fahrzeugtyp ausgegangen wurde.

Die überwiegende Mehrzahl der Versicherungsnehmer bedient sich im Streitfall nicht der Option des Sachverständigenverfahrens. Dabei sind die Erfolgsaussichten, wenn die Auffassung der Versicherung nicht wider der Vernunft und besseren Wissens stur bestritten wird, gut. Allein die Hartnäckigkeit macht sich oft bezahlt.

Ruft ein Versicherungsnehmer das Sachverständigenverfahren aus, korrigiert der Versicherer nicht selten seine Auffassung von der Schadenhöhe und schlägt eine Einigung in der Mitte zwischen den beiden Positionen vor. Ein erheblicher Teil der ausgetragenen Verfahren endet ohnehin in diesem Bereich – und verursacht auch dem Versicherer zusätzliche Kosten. Bei Meinungsverschiedenheiten über insgesamt kleine Schadenhöhen stehen die Kosten des Verfahrens allzu oft nicht in einem angemessenen Verhältnis. Besteht der Verdacht, dass ein Versicherer dies als Abschreckung ausnutzt und bei kleineren Schäden nicht angemessen leistet, können der Ombudsmann der Versicherer und/oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) darüber informiert werden. Ein konkreter Nutzen ist zumindest im Hinblick auf die Bafin davon zwar nicht zu erwarten – sofern sich Meldungen über ein bestimmtes Unternehmen häufen, wird aber möglicherweise durch die Bafin ermittelt.

Kürzung der gegnerischen Versicherung nicht hinnehmen !!

Widersprechen Sie den Kürzungen der Versicherer, welche von einem externen Dienstleister gekürzt wurden.

Das Amtsgericht Hagen hat in einem Urteil vom 24. Mai 2006, Aktenzeichen: 16 C 371/05, dazu ausgeführt:

Die Kalkulation von ControlExpert berücksichtigt lediglich einen fiktiven Stundensatz, völlig losgelöst vom konkreten Unfallschaden. Es erfolgte keine Fahrzeugbesichtigung, keine eigene Bewertung und auch keine Kostenkalkulation einer Alternativwerkstatt. Der Kläger hat keinerlei Gewähr, dass bei konkreter Durchführung der Reparatur lediglich die im Bericht angegebenen Kosten aufgewendet werden und auch sonst keine andere Kostenpositionen eingestellt werden, die im Gutachten nicht enthalten sind. Es ist damit gerade nicht gewährleistet, dass der Kläger das ihm zustehende Ziel einer vollständigen und umfassenden Reparatur mit den beklagtenseits angesetzten Mitteln erreichen kann.

Sie hatten einen Autounfall und die Versicherung zahlt nicht?

Kfz-Versicherung zahlt entstandenen Schaden nicht: Wer kann helfen?

Autounfall gehabt & die Versicherung zahlt nicht? Wenden Sie sich hilfesuchend an einen Anwalt.

Nach einem Verkehrsunfall mit entstandenen Sach- und/oder Personenschäden kommt die Stunde der Versicherungsträger.

Ob nun eine Unfall-, die Kasko- oder Haftpflichtversicherung: Je nach Sachlage sind unterschiedliche Ansprechpartner zu kontaktieren, um die Schadensregulierung in die Wege zu leiten.

Doch nicht immer erkennen die Leistungsträger die Ansprüche der Betroffenen an. Verweigert sich nach einem Autounfall die Kfz-Versicherung und zahlt nicht – ob nach erstelltem Gutachten oder noch vor genauer Schadensfeststellung – können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

Dieser kann Sie gegenüber den Versicherern unterstützen, Ihre Ansprüche genau prüfen und durchsetzen.

Unverschuldeter Unfall – Versicherung vom Unfallgegner zahlt nicht für die Schäden

Personen, die unverschuldet in einen Unfall geraten sind, können den Ausgleich entstandener Schäden regelmäßig gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Die zwangsläufig für alle Fahrzeughalter erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer dann zuständig, wenn Dritten durch das versicherte Fahrzeug ein Schaden entsteht.

Viele Träger versuchen jedoch, die Einbußen so gering wie möglich zu halten und die Anspruchsteller herunterzuhandeln. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, kann sich nach einem Autounfall die gegnerische Versicherung verweigern. Sie zahlt dann zunächst nicht die erhobenen Schadensersatzforderungen.

Manchmal versuchen die Träger zudem, einen Fall zu konstruieren, in dem auch dem Anspruchsteller eine Teilschuld zugewiesen wird. Besonders häufig kann dies nach einem Auffahrunfall geschehen. Eine Versicherung zahlt dann oftmals nicht, weil gerade bei entsprechenden Unfallkonstellationen die Schuldfrage nicht einfach zu klären ist, sodass auch eine Mitschuld immer denkbar wäre.

Sollte sich nach einem Autounfall die gegnerische Versicherung verweigern und zahlt nicht, wenden Sie sich an einen geeigneten Rechtsanwalt. Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, haben Sie grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch auf anwaltliche Vertretung gegenüber den Versicherern. Die Anwaltskosten können dann ebenfalls der gegnerischen Haftpflicht auferlegt werden.
 

Selbstverschuldeter Verkehrsunfall – eigene Versicherung zahlt nicht

Selbstverschuldeter Kfz-Unfall: Die Versicherung zahlt nicht in jedem Fall den vollen Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Anders hingegen sieht es jedoch aus, wenn Sie selbst Unfallverursacher waren. In diesem Fall können Sie sich für die Schadensregulierung nicht an Ihre Haftpflicht wenden. Der richtige Ansprechpartner wäre in diesem Fall eine ggf. vorhandene Kaskoversicherung. Sie haben einen Autounfall verursacht, Ihre Versicherung aber zahlt den Schaden nicht? In diesem Fall können verschiedene Ursachen die Verweigerungshaltung begründen:

  1. Sie haben eine Obliegenheitspflicht verletzt, die vertraglich mit dem Versicherer vereinbart wurde (etwa im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Trunkenheitsfahrten).
  2. Die Leistungen werden von der Kaskoversicherung nicht abgedeckt. Hier ist zu beachten, ob Sie eine Teil- oder Vollkasko besitzen und bei welchen Schäden diese jeweils eintritt. In der Regel decken nur Vollkaskoversicherung auch selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Auto ab.
Sie hatten einen Wildunfall und Ihre Versicherung zahlt nicht, obwohl entsprechende Schäden durch die Police versichert sind? In diesem Fall können ebenfalls unterschiedliche Aspekte dies begründen: Zum einen kann eine fehlende Wildunfallbescheinigung zu Problemen führen bzw. ist eine solche nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet. Zum anderen kann ein Wildschaden auch dann ausgeschlossen werden, wenn nur kleine Tiere betroffen waren, sie für diese auswichen und deshalb einen Unfall verursachten. Wenden Sie sich auch hier zur Klärung an einen Anwalt.

Unverschuldeter Autounfall, aber Versicherung zahlt nicht – Was tun?

Ein Ärgernis, das wohl jeden Autofahrer in den Wahnsinn treiben kann: Ein unverschuldeter Autounfall, bei dem die Versicherung nicht zahlen möchte. Doch keine Sorge, es gibt Wege aus diesem Dilemma.

Es ist ein sonniger Tag, du bist gut gelaunt unterwegs und genießt die Fahrt – und dann passiert es: Ein anderer Autofahrer missachtet eine rote Ampel und kracht in dein geliebtes Fahrzeug. Glücklicherweise bist du unverletzt, aber das Auto hat einen erheblichen Schaden erlitten.

In solchen Momenten ist man froh, eine gute Autoversicherung zu haben. Doch was tun, wenn die Versicherung sich querstellt und sich weigert, den Schaden zu begleichen?

Die erste Reaktion ist verständlicherweise Frustration und Ärger. Du hast schließlich alles richtig gemacht und bist unschuldig an dem Unfall. Doch anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, solltest du aktiv werden.

Der erste Schritt ist, Ruhe zu bewahren und alle Informationen zu sammeln, die du brauchst. Notiere dir die Kontaktdaten des Unfallgegners, mache Fotos vom Unfallort und sichere Zeugenaussagen. Je mehr Beweise du hast, desto besser.

Als nächstes solltest du die Versicherung kontaktieren und den Vorfall detailliert schildern. Bleibe dabei sachlich und freundlich, auch wenn die Ablehnung deines Anspruchs dich auf die Palme bringt. Erkläre, dass du unschuldig bist und die Beweise dafür vorliegen.

Wenn die Versicherung dennoch hartnäckig bleibt, kannst du rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Suche dir einen Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat und lass dich von ihm beraten. Er kann deine Ansprüche prüfen und dir helfen, den Fall vor Gericht zu bringen, wenn nötig.

Es ist wichtig zu wissen, dass Versicherungen manchmal versuchen, sich vor Zahlungen zu drücken. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise Kostenersparnis oder mangelnde Beweislage. Doch das bedeutet nicht, dass du aufgeben solltest. Du hast das Recht auf Schadensersatz und solltest dafür kämpfen.

In solchen Situationen kann es auch hilfreich sein, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. In Online-Foren oder auf speziellen Plattformen wie Artikelschreiber.com kannst du Erfahrungen teilen und wertvolle Ratschläge erhalten. Hier findest du Gleichgesinnte, die ähnliche Situationen durchlebt haben und dir mit Tipps und Tricks zur Seite stehen können.

Der Unfall mag unverschuldet gewesen sein, aber das bedeutet nicht, dass du die Kosten für den entstandenen Schaden tragen musst. Mit Geduld, Durchhaltevermögen und professioneller Unterstützung kannst du deine Versicherung dazu bringen, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Also lass dich nicht entmutigen und kämpfe für dein Recht – denn am Ende des Tages verdienst du es, dass deine Versicherung dich in solchen Situationen unterstützt.

Kostenlose und unverbindliche Erstberatung mit Vorabprüfung

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Nutzen Sie die Kleine Kollisionsanalyse, um Ihr Recht gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Warum zahlt die Versicherung nicht, wenn es zu einem Autounfall kommt?

Dies ist eine Frage, die viele Menschen sich stellen, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind. Und ich kann verstehen, warum das frustrierend sein kann. Schließlich hat man all die Jahre treu seine Versicherungsbeiträge bezahlt und erwartet im Fall der Fälle Unterstützung. Doch hier ist die traurige Wahrheit: Nicht jeder Unfall wird von der Versicherung gedeckt.

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Versicherung sich weigern könnte zu zahlen. Zum Beispiel könnten Sie eine Selbstbeteiligung haben, die Sie zunächst aus eigener Tasche bezahlen müssen. Oder aber Sie haben den Unfall grob fahrlässig verursacht, zum Beispiel durch überhöhte Geschwindigkeit oder unter Alkoholeinfluss. In solchen Fällen ist es wahrscheinlich, dass Ihre Versicherung nicht zahlen wird.

Aber keine Sorge, es gibt auch viele Fälle, in denen die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Zum Beispiel, wenn Sie einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug hatten und der andere Fahrer schuld war. Oder wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, die auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdeckt.

Um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung im Fall der Fälle zahlt, ist es wichtig, dass Sie Ihren Versicherungsvertrag genau kennen und verstehen. Lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch und klären Sie Unklarheiten im Voraus mit Ihrer Versicherung ab. Es ist besser, im Voraus zu wissen, was Sie erwartet, als nach einem Unfall überrascht zu werden.

Und wenn es tatsächlich zu einem Autounfall kommt und die Versicherung nicht zahlt, ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie den Schaden ersetzt bekommen, den Sie erlitten haben.

Insgesamt sollte man nicht davon ausgehen, dass die Versicherung immer für alle Schäden aufkommt. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass es Fälle gibt, in denen die Versicherung nicht zahlt. Aber wenn Sie gut vorbereitet sind und Ihre Rechte kennen, können Sie im Fall eines Unfalls dennoch finanziell abgesichert sein.

Also, achten Sie darauf, Ihren Versicherungsvertrag gründlich zu prüfen und klären Sie im Voraus alle Fragen. Und wenn es doch zu einem Autounfall kommt und die Versicherung nicht zahlt, lassen Sie sich von einem Anwalt unterstützen. Denn letztendlich geht es um Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung.