[vc_row][vc_column][big_title bigtitle_content=”Kleine Kollisionsanalyse”][vc_column_text]

Verkehrsunfall und zwei widersprüchliche Aussagen ?

Das muss nicht sein.

Mit unserer kleinen Kollisionsanalyse führen Sie den Nachweis des Unfallgeschehen und erbringen den Beweis das Sie nicht der Unfallverursacher sind.

Somit bleiben Ihnen langwierige Streitigkeiten mit der Versicherung erspart und Ihr Rechtsanwalt kann Ihren Anspruch zügig durchsetzen.

[/vc_column_text][vc_single_image image=”13713″ img_size=”full” alignment=”center”][icon-divider color=”#f29760″ border-color=”#88d482″ name=”fa-toggle-on”][tooltip tooltiptext=”Unser Verhaltenskodex” tooltip_content=”Wir stehen für Unabhängigkeit, Verantwortung und Innovation. Gerade bei unklaren Unfallschilderungen oder widersprüchlichen Aussagen von Unfallbeteiligten ist neutrale Beurteilung von entscheidender Bedeutung. Dabei haben wir jederzeit den Anspruch die Wahrheit herauszufinden. Wir sehen es ebenfalls als unsere Verantwortung unnötigen Zeit- und Kostenaufwand, der oftmals durch langwierige Gerichtsprozesse entsteht und für die Beteiligten zermürbend sein kann, auf das Nötigste zu reduzieren.

Wir nutzen moderne technische Losungen verbunden mit spezialisierten Hochleistungsrechner und ermitteln das Unfallgeschehen ohne Zweifel.”][vc_video link=”httpss://www.youtube.com/watch?v=4-qSs1Ywnb8″ css_animation=”bounceIn” title=”Ein kleines Video zur Erklärung”][vc_column_text]

Wir sind Ihr Partner an Ihrer Seite, wenn es um die kompetente, schnelle und kostengünstige technische Beurteilung eines Unfallgeschehens geht.

Je nach Schwere des Unfallgeschehens erhalten unsere Kunden mit Hilfe des analytischen Unfall-Ablauf-Reports oder eines Gutachtens in kürzester Zeit Antworten auf regulierungsrelevante Fragestellungen. 

Die kleine Kollisionsanlayse stellt und berechnet den Verkehrsunfall nach Ihren Angaben und stellt den Unfallverlauf aus Ihrer Sicht dar. Damit haben Sie für die Darlegung und die Kommunikation mit Ihrem Anwalt den Beweisvortrag Ihres Unfallgeschehens.

Die Kosten für diese kleine Kollisionsanalyse belaufen sich auf 553,35 Euro und erspart in vielen Fällen die hohen Kosten eines verkehrsanalytischen Gutachtens, welche das Unfallgeschehen tiefgründiger und intensiver ermittelt. Die kleine Kollisionsanalyse lässt sich auf späteren Wunsch in ein verkehrsanalytisches Gutachten unter Anrechnung der bisherigen Kosten erweitern.

Erzielen Sie die vollständige Schadensregulierung mit dem Versicherer, muss dieser auch alle Kosten übernehmen. Einige Rechtsschutzversicherungen decken im Vorfeld die Kosten.

[/vc_column_text][vc_separator][vc_message]Eine kleine Kollisionsanalyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ihr dargelegter Sachverhalt zum Verkehrsunfall wird mittels moderner Unfallrekonstruktionssoftware dargestellt und berechnet. Es erfolgt eine gutachterliche Ersteinschätzung. Die kleine Kollisionsanalyse dient ausschließlich der Kommunikation zwischen den Parteien, deren Versicherern und Rechtsvertretern und ersetzt keineswegs ein verkehrsanalytisches Gutachten.

[/vc_message][vc_single_image image=”13735″ img_size=”full” alignment=”center” css_animation=”fadeInRight”][vc_text_separator title=”Die Meinung ausgewählter Auftraggeber:” i_icon_fontawesome=”fa fa-thumbs-o-up” title_align=”separator_align_left” add_icon=”true”][mpc_carousel_testimonial rows=”1″ cols=”3″ gap=”0″ start_at=”1″ min_height=”0″ animation_in_type=”transition.fadeIn” animation_in_offset=”100″ animation_in_duration=”300″ animation_in_delay=”0″ mpc_navigation__preset=”default”][mpc_testimonial author_font_preset=”default” thumbnail=”13719″]Nach meinem Parkplatzunfall waren schnell die Streitigkeiten da. Es kam von der Versicherung ein Sachverständiger der die Kosten kalkulierte und eine Woche später schrieb mir die gegnerische Versicherung das es zu einer Quotelung 50/50 kommt. Ich war von den Socken gerissen und mein Anwalt gab mir den Tip einen Beweis für meine Unfalldarstellung zu erbringen. Mit der Kollisionsanalyse konnte der Beweis erbracht werden und die Versicherung erstattete die vollen Werkstattkosten.

[/mpc_testimonial][mpc_testimonial thumbnail=”13720″]Mir wurde die volle Schuld am Unfall gegeben und der Bußgeldbescheid wurde mir zugestellt. Mein Anwalt riet mir zur Glaubbarmachung zu einer gutachterlichen Stellungnahme. Mit der kleinen Kollisionsanalyse konnte ich meinen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid widersprechen und bekam Recht

[/mpc_testimonial][mpc_testimonial thumbnail=”13721″]Mit der kleinen Unfallanalyse konnte ich sehr schnell klären, wer der eigentliche Unfallverursacher war. Erst war ich etwas skeptisch was ich dort erhalte und war dann sehr überrascht über das Ergebnis. Der Unfall wurde rekonstruiert und dargestellt und eine gutachterliche Ersteinschätzung erklärte den Unfall kurz und bündig. Auch mein Anwalt war davon sehr begeistert und konnte mit Erfolg meine Ansprüche schnell durchsetzen.

[/mpc_testimonial][/mpc_carousel_testimonial][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_zigzag][vc_column_text css_animation=”rotateIn”]

Privatgutachten und deren Verwertbarkeit vor Gericht wird sehr oft vom Rechtsanwalt verneint. Viele Rechtsanwälte haben mit unqualifizierten Privatgutachten Misserfolg erfahren.

Die Kleine Kollisionsanalyse wurde 2016 von mir eingeführt. Die Fälle wurden vorab -kostenlos und unverbindlich- geprüft, manchmal wurde auch ein entscheidender Tipp gegeben. Durch eine entsprechende Vorauswahl wird die erfolgreiche Verwendung vorab geprüft und anhand eines qualifizierten Kurzgutachtens bescheinigt.

Bei Vorlage eines Privatgutachtens, das mit dem Gerichtsgutachten nicht übereinstimmte, die Partei ein Recht auf Ladung des Gerichtssachverständigen zu einem Erörterungstermin hat (BGH, 18.5.2009,IV ZR 57/08). Kurz danach hat der BGH (14.7.2009, VIII ZR 295/08) erneut ein Urteil zu dieser Problematik erlassen. Darin kommt zum Ausdruck, dass eine Partei ein Grundrecht auf rechtliches Gehör hat, und dass dieses Recht gebietet, dass sich das Gericht mit allen wesentlichen Punkten des fachlichen Vortrags einer Partei auseinandersetzen muss. In diesem Zusammenhang muss das Gericht den Antrag auf Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens entsprechen, auch wenn es selbst sein schriftliches Gutachten für überzeugend hält und daher keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht.

Viele Unfälle sind anhand kurzer Erläuterungen juristisch nachvollziehbar zu formulieren.  Komplizierte Verkehrunfälle hingegen bedürfen eines intensiveren Arbeitaufkommens. Die Kleine Kollisionsanalyse verhilft Ihnen zu 99% zu ihrem Recht, egal ob vorgerichtlich oder bereits im Gerichtsverfahren. Desto weiter das Verfahren fortgeschritten ist, desto mehr Nebenkosten entstehen für Sie (siehe beigelegter Beschluss). Daher mein Tipp ! Bereits vor Klage eine Kleine Kollisionsanalyse anfertigen lassen, damit Sie sicher und erfolgreich klagen.

Letztendlich entscheidet die Qualität des Privatgutachtens über dessen Verwertbarkeit vor Gericht.

Anliegend ein kleines Beispiel Kleine Kollisionsanalyse in der Berufungsinstanz als qualifizierter Beweis:[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=”1/2″][vc_single_image image=”14269″ img_size=”full”][/vc_column][vc_column width=”1/2″][vc_single_image image=”14270″ img_size=”full”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_zigzag][vc_column_text]

Hier ein Beispiel eine gutachterlichen Kurzbewertung, hier Kleine Kollisionsanalyse.

Einfache Schäden lassen sich kurz erklären und bieten Aufschluss über die zu bewertende Schuldfrage. In diesem Fall wurde dem Einparkenden aufgrund des Anscheinsbeweises (wer einparkt trägt die Schuld) die Regulierung seitens der gegnerischen Versicherung abgelehnt. Mittels der Endstellung der Fahrzeuge und der Schäden die durch die Kollision entstanden sind, konnte die Schuldfrage geklärt werden. Die gegnerische Versicherung regulierte umgehend den Unfallschaden. Die durch das Kurzgutachten angefallenen Kosten wurden erst auf Nachfrage reguliert. Hier wusste der regulierende Sachbearbeiter der Versicherung nicht, das die Kosten zu übernehmen sind.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=”1/2″][vc_single_image image=”14274″ img_size=”full”][vc_single_image image=”14276″ img_size=”full”][vc_single_image image=”14278″ img_size=”full”][/vc_column][vc_column width=”1/2″][vc_single_image image=”14275″ img_size=”full”][vc_single_image image=”14277″ img_size=”full”][vc_single_image image=”14279″ img_size=”full”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][big_title2 bigtitle_content=”Erstkontakt Tel. 030-55 57 18 29″][vc_column_text css=”.vc_custom_1562406993269{background-color: #e2e5e0 !important;}”]

Wir prüfen vor Auslösung der Kosten Ihre Unfalldarstellung auf technischer Durchführbarkeit und Nutzen. Dadurch wird eine hohe Qualität der Kleinen Kollisionsanalyse gesichert und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird damit gesichert.

Das ist unverbindlich und kostenlos für Sie.

Sie erhalten kurze Hinweise aus der Sicht eines Sachverständigen.

[whatsappsupport group=”DI1J7lhnAlW6M6eMDBaNqf” text=”WhatsApp Gruppe Unfallrekonstruktion” text-color=”#fff” bg-color=”#22c15e” ]

[/vc_column_text][vc_toggle title=”Warum sind die Kosten so gering ?”]Bei einer kleinen Kollisionsanalyse erfolgen die Berechnung anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen. Es kommt zu einer gutachterlichen Ersteinschätzung, welche nach JVEG mit 3 Aufwandsstunden a 120 Euro zzgl. MwSt. abgerechnet werden. Zusätzliche Kosten z.B. für Ermittlungskosten, Reisekosten, Porto und Versandkosten und andere Kosten wurde aus der kleinen Kollisionsanalyse herausgenommen.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”Welche Unterlagen muss ich beibringen ?”]Für eine kleine Kollisionsanalyse benötigen wir von Ihnen Bilder Ihres Fahrzeuges und Ihre Unfallschilderung

[/vc_toggle][vc_toggle title=”Welchen Inhalt hat die kleine Kollisionsanalyse ?”]Die kleine Kollisionsanalyse besteht aus den von Ihnen beigereichten Informationen, eine gutachterlichen computersimulierten Unfallrekonstruktion und einer kurzen Ersteinschätzung des Sachverständigen.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”Kostenlose Erstberatung”]Bei komplizierten Verkehrsunfällen wird eine kleine Kollisionsanalyse Ihnen keinen Nutzen bringen. Wir prüfen die Verwertbarkeit im Vorfeld kostenlos und unverbindlich und behalten uns das Recht vor Ihnen ein Angebot für ein verkehrsanalytisches Gutachten zu unterbreiten, um den Verkehrsunfall aufzuklären.

[/vc_toggle][vc_column_text]

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Hinweis zum Rechtsdienstleistungsgesetz:

In § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz wird die Möglichkeit eingeräumt, Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit zu erbringen. Rechtsdienstleistungen sind zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.

Gemäß §6 RDG haben Sachverständige keine Befugnis Rechtsberatungen anzubieten.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, das Sachverständigenleistungen sich auf technische Aspekte beziehen und daher prozessuale Angelegenheiten nicht zum Aufgabenfeld eines Sachverständigen gehören. Es ist Ihnen freigestellt mit oder ohne Rechtsanwalt -sofern zulässig- zu agieren. Meinungen oder Kommentare des Sachverständigen sind aber nicht als Anleitung für die eigene prozesstaktische Durchführung anzusehen. Neben der technischen Sachverständigeneinschätzung ist die rechtlich komplizierte Durchsetzung durch einen Rechtsanwalt unabdingbar, auch wenn der Verfahrensstand keinen Rechtsanwalt vorschreibt. Bitte beachten Sie, das die Gegenseite im Obsiegen Ihre Rechtsanwaltkosten tragen muss und es daher keinen Grund gibt auf einen Rechtsanwalt zu verzichten.

 

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