Der tägliche Klassiker:
Nachfolgender Text stammt aus einem KFZ-Forum und stellt eine Fragestellung eines Betroffenen da.
Beim Ausparken hat ein Fahrzeug scheinbar mein Auto hinten berührt. Dieses wurde mir von einem Zeugen mitgeteilt, der gesehen hat, das mein Auto beim Ausparken des anderen Autos heftig gewackelt hat.
Es sind auch Kratzer vorhanden an der hinteren Stoßstange links. Der Verursacher ist sofort weiter gefahren ohne zu schauen oder irgend etwas. Als ich davon erfuhr habe ich die Polizei gerufen die alles aufgenommen hat und da das Nummernschild bekannt war durch den Zeugen, dachte ich alles kein Problem.
Nach einem Monat habe ich dann bei der Polizei nachgefragt, wie den da Stand der Dinge ist und erfuhr, das die Akte bei der Staatsanwaltschaft liegt.
Daraufhin habe ich mit meiner Versicherung telefoniert und gefragt wie das weiter läuft, da ich ja den Schaden gern reguliert haben möchte. Klar da ich nicht Verursacher des Schadens bin, zahlt nicht meine Versicherung sondern die des Gegners. Es stellte sich allerdings heraus, das der Verursacher die gleiche Versicherung hat wie ich in diesem Fall die H*K.
Also hat die H*K den Schaden aufgenommen und sagte sie brauchen dann einen Kostenvoranschlag.
Da ich einige Fragen hatte habe ich den Bearbeiter bei der H*K angerufen und sie hat dann noch die Daten des Zeugen aufgenommen und mich gebeten eignen Kostenvoranschlag per Mail zu schicken.
Ich war in der Werkstatt, habe einen Kostenvoranschlag mit Bildern anfertigen lassen, welchen ich bezahlen mußte.
Hab dann alles der Versicherung geemailt, natürlich mit der Quittung vom Kostenvoranschlag.
Heute nach über einem Monat habe ich den Bearbeitungsstand erfragen wollen, wo mir dann mitgeteilt wurde das sie die D*K*A mit einer Gegenüberstellung beauftragt haben, da der Unfallgegner sagt er hat keine Schäden an seinem Wagen, also könne es nicht sein, das er meinen Wagen angefahren hat.
Nicht nur das die Versicherung den Kostenvoranschlag schon gekürzt hat, also die Arbeitsstunden nun noch mehr Kosten, das ich zur D*K*A fahren muss für die Gegenüberstellung?
Mir ist klar, das Der Kostenvoranschlag so nicht übernommen wird, wenn ich nicht reparieren lasse, sie kürzen dann um die MwSt. und die Verbringungskosten.
Aber wer trägt die Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten für die Fahrt zur D*K*A?
Was ist wenn der Gutachter sagt es kann so gewesen sein, aber muss nicht, bleibe ich dann so auf dem Schaden sitzen?
Was dann passierte dürfte wohl jeden klar sein 🙂
Es erfolgte eine Besichtigung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug wurde aus der Diagonalen fotografiert und mittels von Word-Phrasen ein teureres Gutachten erstellt. Also schön in die Falle hineingetappt.