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Ein klassischer Fall ist es, dass der Unfallverursacher nach einem Verkehrsunfall ab streitet. Und schon wendet sich das Blatt und Sie müssen gegenüber Ihrer Versicherung beweisen, das Sie nicht der Unfallverursacher sind.

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=”2/3″][vc_column_text]Bereits kurz nach den Verkehrsunfall oder auch später kommt es immer wieder vor, das der Unfallverursacher den Unfall abstreitet. Meist ist der Geschädigte noch benommen von einen plötzlichen Unfallereignis, welches der Unfallverursacher ausnutzt. Andere Unfallverursacher holen sich Rat bei Freunden und Bekannten und liefern Ihnen im Nachgang eine andere Unfallschilderung.

Es gibt daher folgende Möglichkeiten:

  • Unfallgegner streitet plötzlich Schuld ab

  • Unfallverursacher streitet alles ab, keine Zeugen, keine Polizei

  • Unfallverursacher gibt Schuld nicht zu

  • Unfall Aussage gegen Aussage

  • Unfallverursacher leugnet Schuld

Und wer klärt die Schuldfrage, wenn der Unfallverursacher den Unfall ab streitet ?

Unfallanalytiker sind jetzt gefragt. Diese können anhand der Fahrzeugbeschädigungen und anderen Anknüpfungstatsachen die Schuldfrage klären.

Es gibt Leute, die sind einfach verdammt gut darin, uns anzulügen. So gut, dass wir es kaum für möglich halten, deren Lügen zu erkennen.

Sie stehen an dieser Stelle an einen großen Problem den wirklichen Unfallhergang gegenüber ihrer Versicherung zu erklären.

Ggf. wird Ihre Schuld durch einen Anscheinsbeweis angenommen, aber Sie tragen keine Schuld.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=”1/3″][vc_single_image image=”13202″ img_size=”full”][vc_column_text]Eine Kleine Kollisionsanalyse ist eine kostengünstige Verkehrsunfall Ersteinschätzung eines Sachverständigen. Sie dient der Darlegung Ihres geschilderten Unfallhergangs und führt einen erforderlichen Beweis gegenüber den Versicherungen und den Rechtsanwälten.

Die Kosten erhalten Sie vom Unfallgegner zurückerstattet, im Falle der Quotelung zahlt auch der Unfallgegner die Kosten.

[/vc_column_text][button btn_content=”Kleine Kollisionsanalyse” url=”https://unfallforensik.com/kfz/hilfe/” size=”medium” icon=”fa-check-square-o”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][tooltip tooltiptext=”Wenn es unklare Verhältnisse zum Verkehrsunfall gibt:” tooltip_content=”Der Unfallgegner streitet den Unfall ab. Ein klassisches Problem wenn der Unfallverursacher lügt. Es steht Aussage gegen Aussage wer die Kosten des Unfalls zahlt. Und wer klärt nun die Schuldfrage am Unfall ? Wie kann ich den Unfall beweisen ? Der Unfallverursacher möchte den Schaden nicht zahlen und meldet den Unfall seiner Versicherung nicht. Wie gehe ich vor, wenn der Unfallverursacher den Unfall ab streitet ?”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=”1/3″][vc_video link=”httpss://vimeo.com/301482339″ css_animation=”fadeIn”][vc_video link=”httpss://vimeo.com/302028628″ css_animation=”bounceIn”][/vc_column][vc_column width=”2/3″][vc_single_image image=”13754″ img_size=”full” onclick=”custom_link” link=”hilfe”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Unfallanalyse nach einen Verkehrsunfall, wenn der Unfallverursacher den Unfall ab streitet

Streit mit dem Unfallgegner

 

….. so bekommen Sie Ihr Recht, wenn der Unfallverursacher den Unfall ab streitet

Nach einem Autounfall sein Recht zu bekommen, ist oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Nicht immer ist die Sachlage klar und der Unfallgegner einsichtig, von seiner Versicherung ganz zu schweigen. Wenn Sie dennoch zu Ihrem Recht kommen wollen, kann dann nur noch ein Anwalt oder schlimmstenfalls das Gericht helfen. Wichtig ist, dass Sie sich nicht abschrecken lassen und sich einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen.

Unfallgegner: Wer muss welche Kosten des Unfalls tragen

Grundsätzlich muss der Unfallverursacher sämtliche Kosten übernehmen, beziehungsweise dessen Autohaftpflichtversicherung, wenn man selber keine Schuld trägt. Doch nicht immer gewährt diese den vollen Betrag, der Ihnen zusteht. Wichtig ist, dass die Regulierung schnell vonstatten geht, egal, ob der Autounfall nur Sachschaden oder auch Personenschaden beinhaltet. Dem Geschädigten ist ja nicht nur ein Sachschaden entstanden, sondern oft auch der Ausfall seines Fahrzeugs, Wertminderung, An- und Abmeldekosten sowie Finanzierungskosten, Mietwagen, Sachverständiger oder Ersatzfahrzeug. Die Reparaturkosten sind ebenfalls zu bezahlen, wobei aber meist noch die Wertminderung für das Fahrzeug mit in die Rechnung für die gegnerische Versicherung eingeht. Ist zusätzlich noch ein Personenschaden entstanden, muss geklärt werden, wie hoch das Schmerzensgeld und der Schadensersatzanspruch des Verletzten ist.

Autounfall: Ihr gutes Recht

Wie schon erwähnt, sträuben sich manche Versicherungen gegen solche Zahlungen, und zwar nicht immer legal. Der Anwalt für Verkehrsrecht verhilft Ihnen zu den Zahlungen, denn das ist Ihr gutes Recht. Natürlich muss der Unfallverursacher auch diese Kosten übernehmen. Den Sachverständigen für die Begutachtung des Schadens können Sie frei wählen. Die Kosten erstattet der Versicherer des Unfallgegners. Er ermittelt die Reparaturkosten. Liegen diese bei circa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, können Sie Ihr Auto reparieren lassen, jedoch genau nach den Vorgaben des Gutachters. Möchten Sie den Wagen nach dem Autounfall nicht reparieren lassen, können Sie ihn zum genannten Restwert verkaufen. Die Differenz zum Wiederbeschaffungswert und dem Restwert trägt der Versicherer.

[alert type=”general” accent_color=”” background_color=”” border_size=”1px” icon=”fa-info-circle” box_shadow=”yes” animation_type=”0″ animation_direction=”left” animation_speed=”1″ animation_offset=”” class=”” id=””]Wenn der Unfallverursacher den Unfall ab streitet, sollten Sie unverzüglich einen Unfallanalytiker mit der Klärung der Unfallfrage kontaktieren.[/alert]

 

Rechtsanwaltskosten bei KFZ Unfall

 

Autofahrer werden tagtäglich in Unfälle verwickelt. Dennoch wissen die wenigsten Autobesitzer um ihre Rechte, wenn sie unverschuldet in einen Unfall geraten.

Insbesondere, wenn es sich um kleinere Schäden innerhalb des Bereichs von Bagatellschäden handelt, schöpfen viele Betroffene ihre Rechte nicht voll aus.

Ein Recht, von dem zu viele Geschädigte aus Unwissenheit Abstand nehmen, ist ein Anwalt.

Meist geschieht das aus Angst, dass die gegnerische Versicherung in einem solchen Fall die Rechtsanwaltskosten bzw. Anwaltkosten nicht übernehmen würde.

Das ist jedoch ein Irrglaube. Selbst, wenn Sie bei einem Unfall eine Teilschuld bekommen, sollten Sie aus Kostengründen nicht automatisch auf einen Rechtsanwalt verzichten, nur weil Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen.

Bei einer Teilschuld ohne Rechtsschutz Versicherung muss der Teilgeschädigte die Anwaltskosten als auch die Gutachter-Kosten zahlen.

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur nach der ausgeurteilten Quote.

 

Rechtsanwaltskosten: Ein Anwalt bei einem völlig unverschuldeten Unfall steht Ihnen immer zu

 

Es kommen mehrere Gründe infrage, weshalb Geschädigte auf einen eigenen Anwalt verzichten nach einem Unfall:

  • die Schadensfrage scheint geklärt, der Unfallverursacher hat die Schuld Ihnen gegenüber eingestanden
  • die gegnerische Versicherung übersendet Ihnen eine Checkliste mit sämtlichen Aspekten, für die Sie Geld einfordern können
  • es wird zum Beispiel von der Autowerkstatt eine Abtretungserklärung verlangt, damit die den Unfallschaden unverzüglich instand setzen, und die Werkstatt verspricht, sich um alles zu kümmern
  • der Unfallschaden erscheint so gering, die Versicherung würde die nicht in gesunder Relation stehenden Anwaltskosten keinesfalls übernehmen

Rechtsanwaltskosten: Sie können sich gar nicht mit dem komplizierten Verkehrsrecht auskennen

Das sind die am meisten angegebenen Gründe, weshalb sich Autobesitzer, die unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, keinen eigenen Anwalt genommen hatten oder nehmen würden.

Dabei steht Ihnen aber unabhängig von der Schadenshöhe immer ein Rechtsanwalt als Rechtsbeistand zu.

Der Gesetzgeber hat dazu auch passende Begründungen geliefert.

Der die Schäden bei der gegnerischen Versicherung bearbeitende Sachbearbeiter ist bestens geschult.

Die meisten Autofahrer hingegen sind in Bezug auf Verkehrsrecht Laien.

Um eine sogenannte Waffengleichheit herzustellen, ist es das ausgesprochene Recht eines Geschädigten, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen.

Rechtsanwaltskosten: Keine Abtretungserklärungen bzw. Kostenübernahme unterschreiben

Die gegnerische Autoversicherung muss bei geklärter Schuldfrage die Anwaltskosten des Geschädigten umfänglich erstatten – völlig egal, ob nun ein Bagatellschaden oder ein massiver Unfallschaden.

Keinesfalls sollten Sie irgendwelche Abtretungen in Werkstätten unterschreiben. Viele Werkstätten arbeiten mit Versicherungen zusammen und haben Kooperationsverträge geschlossen.

Doch selbst unabhängig davon wird Ihnen in jeder seriösen Werkstatt, die sich Ihnen, also dem Kunden, verpflichtet sieht, empfohlen werden, einen Anwalt einzuschalten und keine Abtretungserklärung zu unterzeichnen.

Zum einen haben Werkstätten genauso viel Ahnung vom Verkehrsrecht wie Sie. Viele Punkte, bei den Ihnen eine finanzielle Entschädigung zusteht, interessieren die Werkstatt auch gar nicht.

So zum Beispiel ein Arbeitsausfall, oder Sie mussten einen Babysitter oder ein Kindermädchen engagieren, um sich um den Unfall zu kümmern.

Rechtsanwaltskosten: Es kann von Ihnen nicht verlangt werden, sich mit dem Verkehrsrecht auszukennen

Das Recht auf einen Anwalt geht sogar so weit, dass sich selbst ein Anwalt, der schuldlos in einen Bagatellunfall verwickelt wurde, selbstverständlich genauso einen Rechtsanwalt nehmen darf.

Der Hintergrund ist auch hier einfach zu erklären. Abhängig vom Ausmaß des Unfalls können Ihnen Entschädigungen zustehen, von denen Sie gar nichts wissen.

Auch ein Anwalt, der in einen Unfall verwickelt wurde, muss darüber hinaus kein Spezialist für Verkehrsrecht sein.

Der Verkehrsanwalt hingegen weiß ganz genau, welche Kosten er für Sie einfordern kann – oder kennen Sie etwas die Neuerungen der letzten Jahre bei der 130-Prozent-Regelung oder welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Sie auf unterschiedlicher Basis mit der gegnerischen Versicherung abrechnen können?

Aus genau diesem Grund steht Ihnen ein Anwalt zu.

Rechtsanwaltskosten: Das Recht auf einen Anwalt steht Ihnen bei jedem vermeintlich noch so kleinen Schaden zu

Selbst bei einem vermeintlichen Bagatellschaden, denn auch hier können sich völlig unerwartete Ereignisse ergeben.

Der Kfz-Gutachter stellt vielleicht fest, dass der Schaden doch deutlich höher ist als angenommen.

Oder der Unfallverursacher will plötzlich nicht mehr zahlen und streitet auf einmal seine Schuld ab. Dazu kommt, dass es das Recht der gegnerischen Versicherung ist, bei der Schadensregulierung nicht alle Ihnen zustehenden Positionen zu benennen.

Vielmehr versuchen die Versicherer, die Kosten und die Rechtsanwaltskosten so gering wie möglich zu halten. Daher sehen sie es auch nicht gerne, wenn Geschädigte einen Anwalt nehmen.

Zum einen erstreitet dieser wirklich das Maximum, andererseits kostet auch der wieder zusätzlich Geld für die Versicherung. Selbst, wenn Sie eine Teilschuld bei einem Unfall haben, lohnt ein Anwalt oft.

Wussten Sie, dass Sie bei einer 50/50 Regulierung nicht Ihre Kosten, dafür aber die des Gegners zu übernehmen haben können?

Es spielt also keine Rolle, ob Sie hier Geld sparen wollen. Außerdem kann der Anwalt anhand der von Ihnen vorgetragenen Geschehnisse vielleicht sogar erkennen, dass Sie keine oder nur eine wesentlich geringere Teilschuld haben.

Rechtsanwaltskosten: Wenden Sie sich im Zweifelsfall in und um Berlin an uns – wir helfen Ihnen sofort

Sind Sie sich nicht sicher, können Sie gerne auch zu uns kommen.

Wissen Sie keinen guten Anwalt, der in Berlin auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, sind wir gerne hilfsbereit, Ihnen entsprechende Anwälte zu nennen.

Haben Sie Fragen bezüglich der Anwaltskosten, können Sie sich ebenfalls an unser Berliner Sachverständigenbüro wenden.

Wir werden Ihnen umgehend und unkompliziert weiterhelfen.

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail an unser Kfz-Gutachterbüro in Berlin.

Rechtsanwaltskosten: Anwalt und Anwaltskosten nach Unfall Schaden

Gerade bei kleineren Schäden wagen es Geschädigte kaum, einen Anwalt zu beauftragen.

Zu groß ist die Angst, dass die gegnerische Versicherung diese Kosten nicht übernehmen könnte.

Hier spielt auch das Verständnis zum Gutachten hinein: Versicherungen müssen innerhalb eines Bagatellschadens ein Sachverständigengutachten nicht akzeptieren.

In diesem Fall wird ein Kurzgutachten des Sachverständigen oder ein Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt zur Kostenerstattung hinzugezogen.

Rechtsanwaltskosten: Dem Unfallgeschädigten steht grundsätzlich immer ein Rechtsbeistand zu

Viele Autofahrer übertragen diese Unterscheidungen bei Bagatellschäden fälschlicherweise auch auf die Anwaltskosten.

Dabei kann der Geschädigte selbst bei einem geringen Schaden einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Andernfalls müsste jeder Autofahrer zu hundert Prozent mit dem Verkehrsrecht vertraut sein, wobei selbst Anwälte auf dieses Fachgebiet spezialisiert sind.

Weil eben von einem Autofahrer nicht verlangt werden kann, das umfassende Verkehrsrecht zu kennen, darf er in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen.

Selbst Anwälte, die unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, dürfen sich einen anderen Anwalt nehmen.

Rechtsanwaltskosten: Anwalt für Verkehrsrecht – wir helfen Ihnen deutschlandweit

Wie bereits angerissen, sind auch Anwälte auf bestimmte Fachbereiche spezialisiert. Daher sei Ihnen dringend angeraten, einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht auszuwählen.

Sollten Sie keinen entsprechenden Rechtsanwalt kennen, sind wir Ihnen hier gerne behilflich und stellen Ihnen Adressen von versierten Anwälten für Verkehrsrecht zur Verfügung.

 

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