Was tun, wenn das Gericht eine SV-Aufklärung ablehnt?
„Unerheblich“, „keine bzw. keine genügenden Anknüpfungstatsachen“, „Ausforschungsbeweis“, „eigene Sachkunde“ – so oder ähnlich lauten die Begründungen, mit denen Anträge auf Einholung unfallanalytischer Gutachten abgelehnt werden. Oft ist das verfahrensfehlerhaft. Unterschätzt werden die heutigen Möglichkeiten der Unfallanalyse selbst in „spurenlosen“ Fällen (instruktiv Schimmelpfennig zfs 02, 510). Überschätzt wird nicht selten die eigene Sachkunde. Argumentationshilfe liefert das…