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Unfall Parkplatz Haftungsverteilung

Bei Parkplatz- bzw. Parkhaus-Unfällen findet im allgemeinen Schadensteilung statt, das muss nicht sein !!!

Blechschaden auf dem Parkplatz. Alles klar geregelt und von der Versicherung schnell bezahlt? Oft nicht. Sie sollten schon rechtzeitig Maßnahmen unternehmen, wenn Sie einen Unfall auf einen Parkplatz hatten. Zwar wird anfänglich die gegnerische Versicherung sich bereit erklären den Schaden zu regulieren, doch meist wird am Ende anders entschieden.

 

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Unfall Parkplatz

So wehren Sie sich gegen die Haftungsverteilung

Bevor die Versicherung nicht zahlt oder der Unfallverursacher den Unfall abstreitet, sollten Sie die Unfallstelle mittels Fotos dokumentieren.

Mit einer kleinen Kollisionsanalyse führen Sie den Beweis, das Sie am Unfall keine Schuld tragen. Die Kosten trägt in den meisten Fällen die gegnerische Versicherung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“13866″ img_size=“full“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrenden bei Parkplatzunfall

StVG §§ 7 I17 I und II18 I 1; VVG § 115 I 1 Nr. 1; StVO §§ 1 II9 V; BGB § 254; ZPO § 286

Steht fest, dass sich die Kollision beim Rückwärtsfahren ereignete, so spricht auch bei Parkplatzunfällen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür, dass der Rückwärtsfahrende seiner Sorgfaltspflicht nach § 1 StVO in Verbindung mit der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO nicht nachgekommen ist und den Unfall dadurch (mit)verursacht hat. Dies gelte nicht, wenn zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Fahrzeug im Kollisionszeitpunkt bereits stand, als der andere rückwärtsfahrende Unfallbeteiligte mit seinem Fahrzeug in das Fahrzeug hineingefahren ist.

BGH, Urteil vom 11.10.2016 – VI ZR 66/16 (LG Frankfurt/Oder), BeckRS 2016, 109941

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