Gutachten Bemerkbarkeit Kleinkollision

Gutachten zur Fahrerflucht / Unfallflucht nach §142 StGB

Im Rahmen von Unfallfluchtdelikten stellt sich immer wieder die Frage, ob eine Kollision kleineren Umfangs vom Unfallverursacher bemerkt werden konnte oder nicht.

Anhand von Schadensfotos und der daraus resultierenden Kollisionsstellung überprüfen die Sachverständigen optische, akustische und mechanische Wahrnehmbarkeitsmerkmale sowie kollisionsfremde Einflüsse, die möglicherweise Hinweise darauf geben könnten, dass das Kollisionsereignis tatsächlich nicht wahrgenommen werden konnte.

Wenn eine Bemerkbarkeit auf allen Ebenen ausgeschlossen werden kann, dürfte sich dies für den Unfallverursacher entlastend auswirken.

Gutachten zur taktilen Wahrnehmbarkeit von Unfällen spielen vor allem bei Parkplatzunfällen mit Fahrerflucht eine entscheidende Bedeutung.

In einem Gutachten zur Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen werden

1. Optische Wahrnehmung

2. Akustische Wahrnehmung

3. Taktile Wahrnehmung

innerhalb einer Unfallrekonstruktion geprüft.

Video einer alltäglichen Kleinkollision mit Fahrerflucht
Dieses Video stammt aus der YouTube Serie von
DashCamDrivers Germany


Gutachten Bemerkbarkeit  Kleinkollisionen

Viele Fälle von Kleinkollisionen gehen mit einem Bagatellschaden einher, der seitens des Fahrers nicht bemerkt wird. Eine spätere polizeiliche Ermittlung führt dazu, dass der Geschädigte gerne einen (Mehr-) Schaden geltend macht, welcher das Schadensausmaß im weitem erhöht. Auch Vorschäden werden gerne verschwiegen.

Eine weitere fiese Masche ist der Versicherungsbetrug. Tatsächlich kam es nie zu einer Kollision, aber Sie hatten einen passenden Vorschaden. Das ist natürlich das Einfallstor für Versicherungsmanipulationen.

Nutzen Sie meine zahlreichen  Erfahrungen !!!

☎ 030- 55 57 18 29

Holen Sie sich eine sachverständige Einschätzung Ihres Falls !

kostenlose und unverbindliche Erstberatung

Bereits leichte Berührungen beim Einparken oder Rangieren führen in der Regel zu Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen. Verlässt der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs den Unfallort ohne seine Personalien feststellen zu lassen, wird gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht (§ 142 StGB) eingeleitet. Auch die berührungslose Unfallflucht gibt es, nämlich dann, wenn Ihr Verhalten im Straßenverkehr zu einem Unfall beigetragen hat.

Gutachten Bemerkbarkeit Kleinkollisionen

Unfallflucht ist eine schwerwiegende Tat.

Sie sollten in jedem Fall als Beschuldigter einen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen zu Rate ziehen.

Wer einer Unfallflucht beschuldigt wird, dem drohen eine Geldstrafe, sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister sowie ein Fahrverbot oder – je nach Höhe des verursachten Fremdschadens – sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Der Verfolgungseifer der Justiz ist bei diesem Delikt hoch, doch werden entlastende Umstände manchmal übersehen beziehungsweise als gering bewertet. Die Einlassung des Beschuldigten, er habe den Unfall nicht wahrgenommen, wird häufig als bloße Schutzbehauptung abgetan, während Zeugenaussagen über Unfallgeräusche oder Aufschaukeln der Fahrzeuge bisweilen unkritisch zur Entkräftung der Einlassung herangezogen werden.

Von zentraler Bedeutung für die Strafbarkeit ist häufig die Bemerkbarkeit der Kollision für den Schädiger. Irrte dieser sich nämlich über die Tatsache, dass sich ein Unfall ereignet hat, darf er mangels Vorsatz nach § 16 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) nicht bestraft werden – zumindest solange sich die Unkenntnis vom Unfall nicht auf Fahrlässigkeit zurückführen lässt.

Gutachten Bermerkbarkeit Kleinkollisionen -Die Wahrnehmbarkeiten

Schon leichte Berührungen beim Einparken oder Rangieren führen oft zu erheblichen Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen. Verlässt der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs den Unfallort ohne seine Personalien feststellen zu lassen, wird gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet, wenn er als Unfallbeteiligter ermittelt werden kann.

Einem Beschuldigten drohen eine Geldstrafe und daneben ein Fahrverbot sowie sieben Punkte in Flensburg oder – je nach Höhe des verursachten Fremdschadens –  sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Verfolgungseifer der Justiz ist bei diesem Delikt hoch. Entlastende Umstände werden oftmals übersehen. Die Einlassung des Beschuldigten, er habe den Unfall nicht wahrgenommen, wird häufig als bloße Schutzbehauptung abgetan. Zeugenaussagen über Unfallgeräusche oder Aufschaukeln der Fahrzeuge werden unkritisch zur Entkräftung dieser Einlassung herangezogen. Gerichtliche Sachverständigengutachten zur Wahrnehmbarkeit einer Kollision sind oft für eine beweissichere  juristische Verwertung nicht zu gebrauchen, da sie einen wichtigen Teilbereich außer Acht lassen: Die individuelle Wahrnehmbarkeit der Kollision für den Schädiger im konkreten Fall.

Als Unfallanalytiker muss ich häufig ergründen, ob der Unfall vom Unfallverursacher wahrgenommen werden kann.

Leichte Fahrzeugkollisionen, wie sie grundsätzlich beim Ein- und Ausrangieren in bzw. aus Parklücken, beim Durchfahren enger Passagen, bei Wendemanövern oder beim Einordnen in den laufenden Verkehr vorkommen können, rufen Schwingungen in einem weiten Frequenzgemisch hervor, die je nach ihrer Intensität bzw. ihrer Amplitude in Frequenzlage akustisch, kinästhetisch oder auch taktil wahrnehmbar sein können. 
Dabei kommt es weniger auf die einfache Wahrnehmung, sondern auf die bewusste Wahrnehmungen. Dies bedeutet das generelle Bewusstwerden eines, den Organismus treffenden Reizes als Ergebnis von materiellen Vorgängen im Sinnesfeld des Gehirns, ausgelöst durch die von den entsprechenden Rezeptoren dorthin gelangten Informationen. Der Weg für die Aufnahme und Verarbeitung der Informationen über eine stattgefundene Fahrzeugkollision ist dementsprechend sinnesphysiologisch vorgegeben. 

 

Als Unfallanalytiker kann man die Frage der Wahrnehmbarkeit nur einschätzen,

wenn man mittels verschiedener technischer Möglichkeiten versucht den Unfallschaden identisch technisch zu rekonstruieren.

Im Zweifelsfall verfüge ich über ein eigenes Crashtest-Gelände mit mehreren Fahrzeugen, wo die Intensivität des Anstoßes nachgestellt wird.

Bemerkbarkeit Unfallflucht

Optische Wahrnehmung

Als erstes wird stets das Erkennen, also die optische Wahrnehmung der Kollision genannt. Diese setzt natürlich voraus, dass der Fahrer des jeweiligen Unfall-Pkw auch die direkte Kollisionstelle einsehen kann und zugleich auch beobachtet. Der Fahrer des Fahrzeugs A hat während seines Ausparkvorganges nicht nur den hinter ihm stehenden Pkw B zu beobachten, sondern darf mit seiner rechten Fahrzeugseite den rechts von ihm stehenden Pkw nicht tangieren und mit der linken Fahrzeugseite nicht an das links von ihm abgeparkte Fahrzeug geraten. Solchermaßen muss der Pkw-Fahrer diverse Blickwechsel durchführen, um sich Sicherheit über den zur Verfügung stehenden Rangierraum zu verschaffen. 

Erkennbar war ein Anstoß möglicherweise über den rechten Außenspiegel, der allerdings die hintere rechte Fahrzeugecke des Pkw nicht punktgenau abbildet. Rückspiegel vergrößern den hinter dem Pkw liegenden Bereich großflächig, führen also zu Verzerrungen. Selbst wenn man einmal annehmen würde, dass der Pkw-Fahrer zum Kollisionszeitpunkt in den rechten Außenspiegel schaute, so bedeutet das noch lange nicht, dass er die Anstoßstelle, die möglicherweise auf Stoßstangenhöhe liegt, auch direkt hätte sehen können. Auch eine eventuelle Wankbewegung des Fahrzeugs B nimmt der Unfallverursacher weitaus schlechter wahr als ein außenstehender Zeuge, der sich voll und ganz auf das Unfallgeschehen konzentriert. Für diesen ruhenden Beobachter sind Relativbewegungen des getroffenen Pkw B wesentlich besser wahrnehmbar als für den Pkw-Fahrer, der stets Blickwechsel, Kopfdrehbewegungen etc. durchführt. 

Akustische Wahrnehmung

Eine weitere Wahrnehmungsform ist das Hören eines Anstoßes wird über das Außen-, Mittel- und Innenohr. Diese menschlichen Organe sind in der Lage, zumindest beim Jugendlichen, Schallwellen im Frequenzbereich von 18 bis 18.000 Hz zu übertragen und bei hinreichendem Schalldruck zu einer Empfindung zu führen. Der Gehörsinn ist nicht wie die Blickbewegung auf eine konkrete Konzentration auf die Bildszene beschränkt. Im Außenbereich des Pkw entsteht ein Unfallgeräusch, das von dem Unfallverursacher im Pkw mehr oder weniger gut wahrgenommen werden kann.
Oftmals sind Kollisionsgeräusche für außenstehende Zeugen wahrnehmbar, nicht jedoch für den Unfallverursacher, da dieser im Fahrzeug Geräusche anders empfindet und wahrnimmt.

Taktile Wahrnehmung

Darüber hinaus kann man eine Kollision auch fühlen oder spüren (taktile und kinästhetische Wahrnehmbarkeit). Die taktile Wahrnehmbarkeit von Fahrzeugkollisionen erfolgt über die Mechanorezeptoren in der Haut. Gerade diese Wahrnehmungsform wird durch eine Fülle äußerer Einflüsse stark beeinflusst. So macht es einen erheblichen Unterschied, ob der Unfallverursacher in seinem Fahrzeug in luftiger Bekleidung in einer einfachen Bestuhlung oder aber ob er in einem dicken Wintermantel in einem komfortablen Sessel einer höherwertigen Limousine sitzt. Dazwischen liegen wahrnehmungsspychologisch Welten.

Oft vergessen: die selektive Wahrnehmung, also eine individuelle Beeinträchtigung des Gehörsinns durch interne oder externe Einflüsse oder ein Abgelenktsein im Zeitpunkt des Unfallereignisses.

Zur selektiven Wahrnehmung ist grundsätzlich zu sagen, dass der Mensch nicht das sogenannte Multitasking beherrscht. War seine Konzentration auf einen Vorgang fokussiert, so mindert das seine Fähigkeit, ein anderes Ereignis gleichermaßen wahrzunehmen.

Wenn im Ergebnis nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der konkrete Fahrzeugführer im konkreten Fall das Unfallereignis als solches wahrnehmen und identifizieren konnte oder es auch wahrgenommen hat, ist er vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort freizusprechen.

Die Wahrnehmung kann zum Unfallzeitpunkt durch Umstände beeinträchtigt sein.

Doch denken Sie daran, das allein der Vortrag des Beschuldigten zur Wahrnehmung unter Umständen behördliche Fahreignungszweifel nach §§ 2 Abs.4, Abs. 8, § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nach sich ziehen kann.

Für die Einschätzung der für den Unfallverursacher juristischen Frage, ob das Unfallgeschehen optisch, akustisch und taktil wahrnehmbar war, darf man sich nicht alleine auf die Beschreibung der Formfestigkeit der kontaktierenden Karosseriezonen beschränken – in aller Regel muss man einen ausreichend vergleichbaren Unfallversuch durchführen oder aber auf bereits gefahrene Unfallversuche, die zumindest Ähnlichkeit mit dem zu beurteilenden Unfallgeschehen besitzen, zurückgreifen.

Gutachten Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen mit Bagatellschäden

Einführung in das Problem kleiner Kollisionen und geringfügiger Schäden

Als kleine Kollisionen mit geringem Schaden werden Unfälle bezeichnet, die zu geringfügigen Schäden an Fahrzeugen und Sachwerten führen. Diese Vorfälle bleiben von Fahrern oft unbemerkt und werden möglicherweise nicht den Versicherungsgesellschaften oder Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Die Wahrnehmbarkeit solcher Kollisionen kann visuell, akustisch und taktil beurteilt werden. Unter visueller Wahrnehmbarkeit versteht man die Fähigkeit, den Schaden zu erkennen, während sich unter akustischer Wahrnehmbarkeit die Fähigkeit bezieht, alle mit der Kollision verbundenen Geräusche zu hören. Unter taktiler Wahrnehmung versteht man die Fähigkeit, Veränderungen in der Leistung oder im Fahrverhalten des Fahrzeugs zu spüren.

Die Lösung des Problems kleiner Kollisionen mit geringem Schaden ist aus mehreren Gründen unerlässlich. Erstens können kleinere Schäden oft zu größeren Problemen führen, wenn sie nicht behoben werden. Beispielsweise scheint eine kleine Delle in der Stoßstange eines Autos kein großes Problem zu sein, kann aber im Laufe der Zeit zu Rost und Korrosion führen, was zu schwerwiegenderen Schäden am Fahrzeug führen kann. Zweitens können nicht gemeldete Unfälle für Autofahrer rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, da sie für entstandene Schäden haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus können nicht gemeldete Unfälle dazu führen, dass Versicherungsgesellschaften Reparaturansprüche verweigern und der Fahrer die Kosten selbst tragen muss.

Die Ergebnisse dieses Berichts verdeutlichen die Häufigkeit kleiner Kollisionen mit geringem Schaden und die Bedeutung ihrer Bewältigung. Viele Autofahrer sind sich möglicherweise gar nicht bewusst, dass sie in einen Unfall verwickelt waren, was schwerwiegende Folgen haben kann. Der Bericht empfiehlt, dass Autofahrer sich die Zeit nehmen, ihre Fahrzeuge regelmäßig zu inspizieren und jeden noch so geringfügigen Schaden ihrer Versicherung oder den zuständigen Behörden zu melden. Durch die rechtzeitige Behebung dieser Probleme können Fahrer später größere Probleme vermeiden und sicherstellen, dass sie nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch ihre Fahrlässigkeit verursacht werden.

Faktoren, die zu Sichtproblemen bei kleinen Kollisionen und geringfügigen Schäden beitragen

Einer der Hauptfaktoren, die zu Sichtproblemen bei kleinen Kollisionen und geringfügigen Schäden beitragen, ist das mangelnde Bewusstsein der Fahrer. In vielen Fällen merkt der Autofahrer gar nicht, dass er in einen Unfall verwickelt ist, insbesondere wenn der Schaden gering oder nicht sofort erkennbar ist. Dies kann verschiedene Ursachen haben, darunter Ablenkungen beim Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit für die Umgebung oder einfach Unverständnis darüber, was eine Kollision ausmacht. Daher können kleine Kollisionen oft nicht gemeldet werden, was zu potenziellen Sicherheitsrisiken und rechtlichen Komplikationen führen kann.

Ein weiterer Faktor, der zu Sichtproblemen bei kleinen Kollisionen beitragen kann, ist unzureichende Beleuchtung und schlechte Sichtverhältnisse. In Bereichen mit schlechten Lichtverhältnissen oder schlechten Wetterbedingungen kann es schwierig sein, kleinere Schäden zu erkennen oder festzustellen, ob eine Kollision stattgefunden hat. Besonders problematisch kann dies in Gebieten mit hohem Verkehrsaufkommen oder hohen Geschwindigkeiten sein. Darüber hinaus können andere Umweltfaktoren wie Laub oder andere Hindernisse die Sicht weiter beeinträchtigen, was die Erkennung kleinerer Kollisionen und kleinerer Schäden erschwert.

Ein dritter Faktor, der zu Sichtproblemen bei kleinen Kollisionen beiträgt, ist die begrenzte Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden. In vielen Fällen räumt die Strafverfolgung der Untersuchung kleinerer Kollisionen möglicherweise keine Priorität ein oder verfügt möglicherweise nicht über die Ressourcen dafür. Dies kann dazu führen, dass Fahrer, die an kleineren Kollisionen beteiligt sind, nicht zur Verantwortung gezogen werden, was das Problem weiter verschärfen kann. Darüber hinaus kann es schwierig sein, Fahrerflucht-Kollisionen zu untersuchen, da der verantwortliche Fahrer möglicherweise vom Unfallort flüchtet und keine Spuren hinterlässt. Dies kann zu einem Mangel an Gerechtigkeit für die Opfer und zu einem Gefühl der Straflosigkeit für Fahrer führen, die sich im Straßenverkehr rücksichtslos oder fahrlässig verhalten.

Lösungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit kleiner Kollisionen und geringfügiger Schäden

Eine Lösung zur Verbesserung der Sichtbarkeit kleinerer Kollisionen und geringfügiger Schäden sind verstärkte Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Viele Autofahrer sind sich möglicherweise nicht der möglichen Konsequenzen bewusst, die das Verlassen der Unfallstelle nach einem geringfügigen Zusammenstoß mit sich bringen kann, beispielsweise der Möglichkeit, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Indem wir Fahrer darüber aufklären, wie wichtig es ist, alle Kollisionen zu melden, unabhängig von der Schwere des Schadens, können wir die Sichtbarkeit dieser Vorfälle erhöhen und die Zahl der Fahrerfluchtunfälle verringern. Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit können Fahrer auch dazu ermutigen, wachsamer zu sein und sich ihrer Umgebung bewusst zu sein, wodurch die Wahrscheinlichkeit kleinerer Kollisionen von vornherein verringert wird.

Verbesserte Beleuchtungs- und Sichtschutzmaßnahmen können auch dazu beitragen, die Sichtbarkeit kleinerer Kollisionen und kleinerer Schäden zu verbessern. Schlechte Lichtverhältnisse können es für Fahrer schwierig machen, kleinere Schäden zu erkennen, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen oder in der Nacht. Durch die Verbesserung der Beleuchtung in stark frequentierten Bereichen und die Einführung von Maßnahmen wie reflektierender Farbe oder Markierungen auf Fahrbahnen können wir die Sichtbarkeit verbessern und kleine Kollisionen für Autofahrer besser wahrnehmbar machen. Darüber hinaus können Technologien wie Dashcams und Rückfahrkameras für zusätzliche Sichtbarkeit und Dokumentation kleinerer Kollisionen sorgen, sodass Fahrer diese leichter melden können.

Eine weitere Möglichkeit, die Sichtbarkeit kleinerer Kollisionen und geringfügiger Schäden zu verbessern, besteht in einer verstärkten Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden. Auch wenn kleinere Kollisionen nicht immer zu schweren Verletzungen oder erheblichen Schäden führen, ist es dennoch wichtig, sie zu melden und zu untersuchen. Indem wir die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auf diese Vorfälle erhöhen, können wir sicherstellen, dass die Fahrer für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden und dass Unfälle mit Fahrerflucht reduziert werden. Dies kann auch dazu beitragen, Fahrer von vornherein davon abzuhalten, den Unfallort zu verlassen, da sie wissen, dass die Strafverfolgungsbehörden diese Vorfälle aktiv untersuchen. Durch die Implementierung dieser Lösungen können wir die Sichtbarkeit kleinerer Kollisionen und kleinerer Schäden verbessern, was letztendlich zu sichereren Straßen und weniger Unfällen mit Fahrerflucht führt.

Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen sogenannten Bagatellschäden

Unfallanalytiker prüft die technische Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen

Die Frage, ob ein Unfallverursacher eine Kollision kleineren Umfangs bemerken konnte oder nicht, kommt häufig vor, wenn es um Unfallfluchtdelikte geht. Ich überprüfe optische, akustische und taktile Wahrnehmbarkeitsmerkmale anhand von Schadensfotos und der daraus resultierenden Kollisionsstellung. Zunächst wird die Kompatibilität der Schäden untersucht, um auszuschließen, dass das fragliche Ereignis alte Schäden überdeckt hat.

Optische Wahrnehmbarkeit – Wahrnehmbarkeit durch das Auge

Es gibt zwei Arten der optischen Wahrnehmbarkeit: indirekte und direkte Erkennbarkeit der Anstoßstelle. Sofern die Kollisionsstelle im direkten Blickwinkel des Fahrers ohne Einschränkungen liegt, ist sie deutlich sichtbar.

Akustische Wahrnehmbarkeit – Hörbarkeit

In diesem Fall muss festgestellt werden, ob das Geräusch der Kollision die anderen Geräusche überlagert. Es gibt verschiedene Arten von Geräuschen im Fahrzeug, darunter Radio, Stimmen, Lüftung und Motor, sowie Außengeräusche wie Verkehr, Unwetter und Baustellenlärm. Finalerweise wird nicht nur die Lautstärke, sondern auch der Frequenzbereich verwendet, um die akustische Wahrnehmbarkeit zu bewerten.

Taktile Wahrnehmbarkeit

Man untersucht bei dieser kinästhetischen (taktilen) Wahrnehmbarkeit die Bewegungsänderungen, die über das Vestibularsystem wahrgenommen werden können. Die Kollision beeinflusst die Kontaktflächen zwischen dem Fahrzeug und dem Fahrer, was zu Geschwindigkeits- und Richtungsänderungen führt. Bei Stößen im stumpfen Winkel zwischen struktursteifen Bauteilen ist häufig eine taktile Wahrnehmbarkeit vorhanden.

Außerdem achte ich auf kollisionsfremde Einflüsse, die darauf hindeuten können, dass das Kollisionsereignis nicht wahrgenommen werden konnte.

Wenn es möglich ist, die Aufmerksamkeit auf allen Ebenen zu vermeiden, dürfte dies den Unfallverursacher entlasten.

Unfallgutachter überprüft die Bemerkbarkeit von geringfügigen Zusammenstößen.

Wussten Sie, das wir über ein eigenes Crashtest-Center verfügen, in welchen wir speziell Bagatellschäden untersuchen.

Die Kosten für solch einen Crashtest sind moderat.