Ist es Ihnen passiert, dass Sie einen Unfall erlitten haben, aber die gegnerische Versicherung bezahlt nicht? Wenn Sie unschuldig in einen Autounfall verwickelt wurden, ist es offensichtlich, dass Sie als Geschädigter des Unfalls einen vollständigen Schadenersatzanspruch haben. Leider kommt es häufig vor, dass die Autoversicherung nicht bezahlt oder den Schaden nicht vollständig bezahlt.

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unverschuldeter Unfall Versicherung zahlt nicht

KFZ Gutachten und die Versicherung zahlt nicht

Obwohl ein professionelles Gutachten vorliegt, zahlt die Kfz-Versicherung den Schaden nicht? Als Geschädigter eines Autounfalls haben Sie das Recht, ein Gutachten über den entstandenen Schaden zu erhalten. Du hast die Wahl zwischen verschiedenen Kfz-Gutachtern. Es empfiehlt sich, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen und nicht einen, der von der entgegengesetzten Kfz-Versicherung gestellt wird und im schlimmsten Fall zugunsten der Versicherung bewertet. Die gesamte Schadensregulierung basiert dann auf dem Gutachten und der darin aufgeführten Schadenssumme.

Die Versicherung des Schädigers erhält das Gutachten und sollte anschließend den Schaden regulieren, sodass du dein Geld bekommst bzw. die Reparaturkosten übernommen werden. So glatt läuft es leider nicht immer. Immer häufiger geschieht ein Unfall und die gegnerische Versicherung zahlt nicht oder nur teilweise.

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Nutzen Sie die Kleine Kollisionsanalyse, um Ihr Recht gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Unverschuldeter Unfall und die Versicherung zahlt nicht ?

Viele Versicherungen arbeiten mit einem Dienstleister zusammen. Hier werden oft die Fragen zur Schadenshöhe und zur Unfall-Kompatibilität von diesen sachverständigen Büros beantwortet. Es zeichnet sich jedoch ab, dass diese Büros am Erfolg Ihrer Kürzungen sich messen. Manchmal sind es banale Gründe, warum die Versicherung nicht zahlt.

Falls der Unfallgegner schuldhaft ist, können Pflichtversicherer Ihnen die Zahlung kaum verweigern. Es geht vor allem um Kfz-Versicherer, die nach einem Verkehrsunfall haftbar gemacht werden. Nur in Ausnahmefällen hat der Versicherer das Recht, die Zahlung zu verweigern, wie zum Beispiel:

Der Unfall wurde absichtlich verursacht.

Bereits mehr als einen Monat vor dem Unfall hatte der Versicherer den Versicherungsvertrag gekündigt und dies der zuständigen Stelle mitgeteilt (vereinfacht ausgedrückt). Dies bedeutet, dass der Fahrer des Unfalls ohne Versicherungsschutz und wahrscheinlich auch ohne Genehmigung fuhr.

Die Forderung gegen den Versicherer ist verjährt.

Viel Gründe, warum die gegnerische Versicherungen bei einem unverschuldeten Unfall nicht zahlt, sind Unstimmigkeiten in der Schadenssumme oder Unstimmigkeiten an der Bewertung des Unfallhergangs.

Und hier können wir Ihnen erfolgreich helfen.

Vermeiden Sie Kürzungen und Quotelungen

Der Unfallhergang ist der häufigste und aufwendigste Streitpunkt nach einem Unfall. Wenn Ihr Unfallgegner eine gegensätzliche Unfallschilderung leistet, kann der Versicherer die Zahlung verweigern. Um das Gegenteil zu beweisen, ist es erforderlich, einen qualifizierten unfallanalytisches Gutachten zu beauftragen.

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Unverschuldeter Unfall und die Versicherung zahlt nicht

Eine Versicherung dient hauptsächlich dazu, ihre Kunden zu schützen, wenn es darauf ankommt. Versicherte sind jedoch häufig alleine, insbesondere wenn es um hohe Schadenssummen geht. Die Geschädigten bei einemunverschuldeten Unfall müssen häufig lange Wartezeiten in Kauf nehmen oder schlimmeres zu erwarten, wenn es um die Auszahlung geht. Der Teufel liegt häufig im Detail, wenn die Versicherung den Schaden nicht bezahlt oder sich mit der Bezahlung des Schadens übermäßig Zeit nimmt.

Wenn ein Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalles einen Schaden bei ihrer Versicherung anmeldet und die Versicherung nicht zahlen will, ist dies für viele Unfallgeschädigte eine große Überraschung. Viele Anspruchsteller kennen die tägliche Praxis nicht und tappen daher in die Fallen der Versicherungen, welche nicht zahlen möchten. Meist ist es erforderlich, einen Anwalt aufzusuchen oder einen eigenen Gutachter für die unfallanalytische Betrachtung des Unfalles einzubeziehen. 

Was tun, wenn die Versicherung den Schaden nicht erstattet?

Eine Versicherung kann aus verschiedenen Gründen nicht zahlen. Es ist notwendig, die genaue Argumentation und Begründung der Assekuranz zu untersuchen. Doch hierfür bedarf es einschlägigen Fachwissens, damit der Geschädigte nicht in die Fallen der Versicherer geraten.

Was zahlt die Kfz-Versicherung nicht ?

  • Grob fahrlässig verursachte Unfälle: Werden Unfälle durch die Bedienung des Handys, das Tragen ungeeigneter Schuhe (Flip-Flops, High Heels), stark abgefahrene Reifen, Fahren auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen oder ohne gültigen TÜV sowie unter Drogen- und Alkoholeinfluss verursacht, zahlt die Versicherung nicht bzw. nicht alles.
  • Grob fahrlässig verursachte Schäden: Verliert man den Autoschlüssel durch fahrlässigen Umgang oder werden Wertgegenstände gestohlen, die ersichtlich (z. B. auf dem Beifahrersitz) im Auto zurückgelassen wurden, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.
  • Vorsätzlich verursachte Schäden: Weicht ein Autofahrer Passanten nicht aus und nimmt bewusst in Kauf, dass er sie anfährt, muss die Versicherung aufgrund vorsätzlichen Handelns nicht zahlen – weder die Kfz-Haftpflicht- noch die Kaskoversicherung.
  • Schäden an ausnahmsweise mitgeführten Gegenständen: Häufig sind nur Gegenstände versichert, die üblicherweise mitgeführt werden. Wird z. B. bei einem Verkehrsunfall ein wertvolles Instrument eines Dritten beschädigt, das sich nur ausnahmsweise im Auto befand, muss die gegnerische Kfz-Haftpflicht nicht zahlen (LG Coburg, Az. 32 S 39/08).
  • Vorschäden: Liegen bereits Vorschäden vor, will häufig die gegnerische Versicherung nicht zahlen. Die Begründung: Der Schaden sei bereits bei einem Vorunfall entstanden. Ein Ersatzanspruch besteht nur dann, wenn sich der Zweitschaden einwandfrei vom Vorschaden abgrenzen lässt. Die Beweislast dafür liegt beim Geschädigten (LG Frankfurt, Az. 2/07 O 324/12).

Sehr oft lehnen die Versicherungen die Regulierung einen Unfallschadens ab, da das Fahrzeug bereits Vorschäden hat. Manchmal sehen die Versicherung auch im Schadensbild einen angeblichen Vorschaden und verweigern die Zahlung des Schadens.

Hierfür benötigen Sie ein unfallanalytisches Gutachten, welches sich mit dem Unfallhergang beschäftigt.

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Versicherung zahlt nicht nach einem unverschuldeten Unfall

Es ist das skrupellose Tagesgeschäft, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall keine Leistung erbringt. Die Haftpflichtversicherer argumentieren oft, dass der Geschädigte entweder vollständig oder teilweise an dem Unfall schuld ist. Dies gilt beispielsweise, wenn der Autofahrer die Vorfahrt missachtet hat, aber der Unfallgegner mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit unterwegs war. Selbst wenn der Betroffene grob fahrlässig gehandelt hat, hat die gegnerische Versicherung das Recht, die Leistungen zu reduzieren oder abzulehnen.

Hilfe bei einem unverschuldeten Unfall, wenn die Versicherung nicht zahlt

Es gibt Situationen, in denen die Begründungen von Versicherern für die Kürzung oder Ablehnung von Leistungen schwer nachvollziehbar sind. Insbesondere in Fällen, in denen die Versicherung und der Geschädigte unterschiedliche Meinungen haben, wenn es um grobe Fahrlässigkeit oder Mitschulden geht. Es ist nicht erforderlich, dass Geschädigte in umstrittenen Situationen die Entscheidung der Versicherer ohne Streitigkeiten hinnehmen müssen.

Mit der Kleinen Kollisionsanalyse wird der Unfallhergang in einem kleinen unfallanalytischen Gutachten geklärt.

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Unverschuldeter Unfall und die Versicherung verweigert die Leistung

Die Stunde der Versicherer schlägt nach einem Verkehrsunfall. Die Regulierung von Schäden nach einem Unfall hängt stark von den einzelnen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen ab. In der Regel ist die Haftpflichtversicherung verantwortlich für Schäden, die der Geschädigte durch den Versicherungsnehmer erlitten hat. Die Eigenschäden werden von den Kaskoversicherern übernommen.

Versicherungen lieben die „Win-Win-Situation“ nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall und versuchen den Geschädigten eine Quotelung des Schadens unterzujubeln. So spart man Geld und erfreut sich in Zukunft höherer Beiträge.

Es ist nicht immer möglich, die Schuldfrage klar zu klären. Es ist möglich, dass der Geschädigte ebenfalls für schuldig befunden wird. Nicht immer wird der Schaden von der Kfz-Versicherung vollständig bezahlt. Wie genau hat eine solche Teilschuld Auswirkungen? Was können Betroffene tun, um sich gegen diese Ereignisse zu wehren?

Sie haben einen Unfall erlitten, jedoch leistet die gegnerische Versicherung nicht die vollständige Zahlung?

Was ist der Grund das die Versicherung nach einem unverschuldeten Autounfall nicht zahlen möchte ?

Es können verschiedene Gründe dafür sein, dass die Haftpflicht nicht alles abdeckt. Im Wesentlichen werden die beiden Punkte in Betracht gezogen:

  • Teilschuld: Nach Begutachtung der Umstände kommt die Versicherung zu dem Ergebnis, dass auch Sie eine Teilschuld an dem Unfall tragen. Dadurch kann sich der Anspruch auf Schadensersatz verringern.
  • Schäden: Daneben kann es aber auch geschehen, dass die Versicherung nicht alle Schäden anerkennt, die Sie ihr gegenüber gemeldet haben – etwa weil diese nicht ins Schadensbild passen.

Kann oder will  die Versicherung die Schuldfrage nicht eindeutig klären, können Quoten bei der Schadensregulierung entstehen. Da beide Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Verantwortung tragen, muss die gegnerische Partei einen Teilschaden regulieren. Wenn das Schuldverhältnis zwischen 30 und 70 beträgt, wird der geringere Schuldner 70 % des Schadens erstattet und umgekehrt.

Darf die Versicherung den Anspruch kürzen und nur einen Teilbetrag ausbezahlen ?

Ist es möglich, dass die Versicherung Leistungen nach einem Autounfall verweigert? Sie berücksichtigt nicht alle Schäden am Fahrzeug, die Sie in Rechnung gestellt haben; Dies kann darauf hindeuten, dass einige Schäden oder die Schadenshöhen nicht anerkannt wurden. Versicherer bemühen sich häufig, die Schadensersatzforderungen, die gemeldet wurden, zu reduzieren, da sie im Allgemeinen lieber so wenig wie möglich bezahlen möchten.

Falls ein solches Vorgehen in Ihrem Schadensfall offensichtlich ist, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Es ist möglich, dass er Ihnen bei der Durchsetzung der Schadensregulierung nach einem Autounfall gegenüber der Versicherung hilft.

Falls nicht alles bezahlt wird, können Sie mit unserer Kleinen Kollisionsanalyse den Ausgleich der Gesamtforderung erreichen.

Wenn die Versicherung Ihnen nach einem Unfall die Zahlung vollständig verweigert, ist es ratsam, um rechtlichen Rat zu bitten. Ein Rechtsanwalt kann Sie darüber aufklären, welche Rechte und Pflichten Sie haben und Sie bei der Schadensregulierung entscheidend unterstützen.

Nutzen Sie meine erfolgreiche Expertise und langjährigen Erfahrungen. Selbst viele Versicherer wissen, das mit Hilfe der Vorabprüfung nur begründete Fälle angenommen werden. Das macht die Kleine Kollisionsanalyse so wertvoll. 

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Probleme mit der gegnerischen Versicherung sind nicht selten

Es gibt zahlreiche Fallstricke, in die der Betroffene nach einem Verkehrsunfall angehen muss. Es ist notwendig, die Schadensregulierung zu kennen, möglicherweise muss ein Mietwagen gebucht werden und es ist im Zweifel wichtig, den Kontakt zur gegnerischen Versicherung zu suchen. Falls der Unfallgegner seine Verantwortung erfüllt, ist er selbst verpflichtet, den Unfall bei seiner Haftpflichtversicherung zu melden.

Jedoch ist es in der Praxis häufig nicht der Fall und der Geschädigte wartet vergeblich auf eine Reaktion der Autoversicherung des Unfallgegners. Wenn man den Autoversicherer kontaktiert, kann es zu zusätzlichen Problemen kommen, wie beispielsweise wenn die gegnerische Versicherung nicht alles bezahlt oder einen Gutachter schickt. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, wie Sie auf jede der drei Situationen richtig reagieren und was dabei zu beachten ist.

Die Betroffenen nach einem Unfall wünschen sich, dass ihr Fahrzeug schnell in einer Werkstatt repariert wird und keine weiteren Probleme auftreten. Insbesondere wenn Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind, ist es eindeutig, dass der Unfallgegner gemäß § 7 der Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherungen (AKB) dazu verpflichtet ist, den Schaden direkt bei seiner Versicherung zu melden. Aber was passiert, wenn dies nicht der Fall ist? Im Falle einer Haftung haben Sie die Möglichkeit, den Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners selbst anzumelden. Jedoch ist es wichtig, auf einige Aspekte zu achten:

  • Bestehen Sie dabei auf Ihr Recht und lassen Sie sich nicht auf eine Diskussion ein.
  • Gestehen Sie in keinem Fall eine Schuld ein.
  • Gehen Sie nicht auf Kompromisse ein, die Versicherung wird versuchen Ihre Ansprüche zu verringern, um weniger regulieren zu müssen.
  • Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, haben Sie das Recht auf ein Gutachten. Den Sachverständigen dürfen Sie selbst wählen.
  • Es steht Ihnen zu, einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Versicherung zahlt nicht nach einem unverschuldeten Autounfall

Es kommt häufig vor, dass Personen, die durch einen Unfall geschädigt wurden, völlig verzweifelt sind, da oft die Versicherung des Betroffenen nicht bereit ist, die Kosten zu übernehmen. Im Falle einer Haftung liegt das Recht jedoch bei den Betroffenen. Es besteht die Möglichkeit, einen Anwalt zu kontaktieren, der den Fall übernimmt. Falls die gegnerische Versicherung berechtigt ist, muss sie die Kosten für den Anwalt tragen. Falls es zu Problemen mit der Versicherung oder dem Unfallgegner kommt, sollten Sie einen Verkehrsrecht-Anwalt aufsuchen.

Falls es sich um eine Haftung handelt, hat der Betroffene das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Falls der Schaden 750 Euro überschreitet, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten. Jetzt erfahren Sie, dass die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen zu Ihnen schickt. Sie müssen diesen nicht akzeptieren. Da der Betroffene den Anspruch auf Schadensersatz nachweisen muss, hat er die Möglichkeit, den Sachverständigen selbst zu wählen.

Sogar wenn nur der Sachverständige der gegnerischen Versicherung den Schaden überprüft, kann dies für den Betroffenen negativ sein, da dieser möglicherweise versucht, die Kosten für den Autoversicherer zu minimieren. Aus diesem Grund unterstützt das Recht auch den Betroffenen und ermöglicht ihm, einen Experten auszuwählen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, so kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt/-in.