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Teilschuld am Verkehrsunfall und die Quotenregelung
Fast jede zweite Erklärung der Versicherung über eine Teilschuld am Verkehrsunfall ist fehlerhaft.
Für Sie kommt eine zukünftige teurer Einstufung ihres Versicherungsbetrages zu und ihr Unfallschaden wird nur anteilig der Quotenregelung reguliert.
Eine klassische Win-Win-Situation der KFZ Haftpflichtversicherungen steckt dahinter. Wenn Sie jetzt nicht handeln müssen sie aufgrund der von der Versicherung deklarierten Teilschuld an einen Verkehrsunfall auf lange Sicht tiefer in die Tasche greifen.
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Beweisen Sie Ihre Unschuld und weisen die Teilschuld am Verkehrsunfall zurück.
Mit unserer Kleinen Kollisionsanalyse beseitigen jeglichen Zweifel und sorgen dafür das Ihnen keine Teilschuld am Verkehrsunfall unterstellt wird.
Zögern Sie bei einer Teilschuld an einem Verkehrsunfall nicht zu lange. Widersprechen Sie dieser Aussage der Versicherung und lassen sich mit der Kleinen Kollisionsanalyse den Beweis wer die Schuld an einem Unfall trägt erbringen.
hier ein paar Links zur Teilschuld Verkehrsunfall
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Wann liegt eine Teilschuld an einen Verkehrsunfall vor?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das Mitverschulden definiert. Demnach besagt § 254:
„Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“
Die Anfügung einer Teilschuld an einem Verkehrsunfall geschieht meist von Versicherern und Gerichten aufgrund eines im Gegensatz zu anderen Fällen geringen Schaden.
Aus technischer Sicht ist die Teilschuld an einem Verkehrsunfall selten gegeben und darum sollte Sie eine Kleine Kollisionsanalyse erstellen lassen, damit der KFZ Schaden nach den Verursacherprinzip abgerechnet werden kann.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]