[vc_row][vc_column][subtitle3 subtitle_content=“Fahrlässige Körperverletzung Verkehrsunfall“][vc_column_text]Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden sieht sich der nicht verletzte Unfallbeteiligte schnell einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ausgesetzt. Schlimmstenfalls ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu rechnen.

Ich möchte Ihnen hier kurz aufzeigen, worauf Sie achten sollten.

[/vc_column_text][vc_column_text]Welche Strafe droht wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung?

Der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB sieht als Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor. Die konkrete Verhängung der Strafe im Einzelfall hängt von den Umständen des Tatgeschehens ab. Zu berücksichtigen sind Umstände wie etwaige Vorstrafen, die Schwere der Verletzungen, das Maß der Fahrlässigkeit und etwaiges Mitverschulden des Geschädigten. Handelt es sich bei dem Personenschaden um kleinere Verletzungen und um eine geringe Pflichtverletzung ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Verfahren gegen den Verursacher eingestellt wird.

Je schwerwiegender die Verletzungen und der Pflichtverletzung sind umso wahrscheinlicher ist hingegen eine strafrechtliche Verfolgung.

Bitte beachten Sie, das Strafen in Verbindung mit Alkohol und Betäubungsmitteln schwerer geahndet werden.

Auch wenn Ihre Unschuld an einem Verkehrsunfall in der polizeilichen Unfallaufnahme verneint wurde oder der Verletzte einen nicht unerhebliche Mitschuld trifft bedeutet dieses noch keine Freistellung.

Die Polizei leitet bei jedem Verkehrsunfall mit Personenschaden ein Ermittlungsverfahren gegen den vermeintlichen Unfallverursacher ein.

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Beim Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes sinnvoll !!

Der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall sollte -wie gesagt – nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Insbesondere wegen der gravierenden Folgen sollte vielmehr möglichst in einem frühen Stadium ein Anwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden.

Haben Sie nach einem Verkehrsunfall eine Vorladung zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten, so ist es grundsätzlich sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache machen. Ein Anwalt hat das Recht, in die – dem Verkehrunfall zugrunde liegende – Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht hat man einen umfassenden Überblick, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Sodann kann entschieden werden, welches Vorgehen sinnvoll ist.

Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich nicht selten erreichen, dass das eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Dabei muss die Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, dass die Durchführung eines Strafverfahrens vor Gericht nicht notwendig ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum ein Verfahren eingestellt werden kann, z.B. wegen Geringfügigkeit oder Unschuld. Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wird mit dem Vortei, dass keine Eintragung in das Führungszeugnis oder das Bundeszentralregister erfolgt. Auch Punkte in Flensburg bleiben dem Beschuldigten erspart.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“13790″ img_size=“full“ onclick=“custom_link“ img_link_target=“_blank“ css_animation=“bounceInRight“ link=“httpss://www.anwalt.de/fachanwalt/verkehrsrecht.php“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_text_separator title=“So beweisen Sie Ihre Unschuld beim Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung“ i_icon_fontawesome=“fa fa-check“ title_align=“separator_align_left“ add_icon=“true“][vc_column_text]In den meisten Fällen ist es notwendig neben einen guten Anwalt auch einen Sachverständigen für Unfallrekonstruktion beim Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zu beauftragen. So können Sie ihre Unschuld nur beweisen. Ein einfacher Tatsachenvortrag wird den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nicht erschüttern. Einwendungen gegen das Gutachten müssen her.

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