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Sie hatten einen Verkehrsunfall und erhalten einen Anhörungsbogen da ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.

Nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit der Straßenverkehrsordnung (StVO) erhält der Verkehrssünder noch vor der Zustellung des Bußgeldbescheids einen Anhörungsbogen. Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstöße zählen u.a. zu solchen Vergehen im Straßenverkehr. Der Anhörungsbogen ist vor allem dafür da, dem Fahrer grundsätzlich die Gelegenheit zu geben, sich zu der Sache zu äußern.

Der Anhörungsbogen enthält alle wichtigen Informationen zum Tatbestand. Das können sein: Zeit und Ort des Verstoßes und um welchen Verstoß es sich handelt. Aber auch wie viel Sie zu schnell gefahren sind und wo die Polizei Sie geblitzt hat oder, wo beispielsweise der Unfall in dem Zusammenhang passiert ist. Weiterhin gibt der Anhörungsbogen bereits die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog an und es werden darin kurze Angaben zu den Zeugen gemacht, also den Polizeibeamten, die den Betroffenen „erwischt“ haben. Zumeist stehen hier aber nur die Nachnamen und Kürzel zum Schutz der Beamten.

In einigen Fällen sind auch Beweismittel auf den Anhörungsbogen aufgedruckt, das kann zum Beispiel das berühmte „Blitzerfoto“ sein.

Hier können Sie sich darüber informieren

weitere Informationen[/vc_column_text][vc_column_text]

Bußgeldverfahren und keine Schuld am Unfall

Waren Sie in einem Verkehrsunfall verwickelt und tragen aber am Verkehrsunfall keine Schuld, so hat ein Bußgeldbescheid auch auf die anschließende Unfallregulierung Einfluss. In Bußgeldsachen herrscht kein Anwaltszwang. Sie können den Bußgeldbescheid selbst widersprechen.

Mit einer kleinen Kollisionsanalyse, welches ein sachverständiges Gutachten darstellt können sie dem Bußgeldbescheid widersprechen und haben auch bei der Unfallregulierung ihr As im Ärmel

Die meisten Bußgeldverfahren werden durch Zeugen erledigt. Zeugen sind  oftmals nicht in der Lage, das Geschehen objektiv und korrekt darzustellen. Es handelt es sich nur um so genannte „Knallzeugen“, die durch das Kollisionsgeräusch erst auf das Geschehen aufmerksam geworden sind.

Erfahrungsgemäß vermischen Zeugen Wahrnehmungen mit Schlussfolgerungen und haben damit gedanklich ein falsches Szenario gespeichert. Hinzu kommt, dass unfallbeteiligte Zeugen trotz ihrer Wahrheitspflicht oftmals parteiisch sind und ein (finanzielles) Interesse am Ausgang des Prozesses haben, zumal der Unfall oft noch nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert ist. Der unfallgegnerische Zeuge neigt in aller Regel dazu, ein eigenes Verschulden abzustreiten.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]