[one_full last=“yes“ spacing=“yes“ center_content=“no“ hide_on_mobile=“no“ background_color=““ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ background_position=“left top“ hover_type=“none“ link=““ border_position=“all“ border_size=“0px“ border_color=““ border_style=““ padding=““ margin_top=““ margin_bottom=““ animation_type=““ animation_direction=““ animation_speed=“0.1″ animation_offset=““ class=““ id=““][title size=“1″ content_align=“left“ style_type=“default“ sep_color=““ margin_top=““ margin_bottom=““ class=““ id=““]Unfallanalytiker -unfallanalytische Gutachten[/title][fusion_text]Aufgabenbereich Unfallanalytiker:

Unsere Unfallanalytiker erstellen:

  • Technische Fahrzeuguntersuchungen nach Verkehrsunfällen und nach Verkehrskontrollen
  • Erstellung von Gutachten für Gerichte in Straf- und Zivilprozessen
  • Plausibilitätsprüfungen nach Verkehrsunfällen
  • Technische und forensische Gutachten
  • Überprüfung polizeilicher Messergebnisse zur Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung
  • Erstellung schriftliche Gutachten über Unfallabläufe (Analyse von Bewegungs- und Kollisionsvorgängen, Auswertung von Beweisfotos, Anwendung rechnerunterstützter Rekonstruktionsverfahren)

[/fusion_text][alert type=“general“ accent_color=““ background_color=““ border_size=“1px“ icon=“fa-info“ box_shadow=“yes“ animation_type=“0″ animation_direction=“left“ animation_speed=“1″ animation_offset=““ class=““ id=““]Fachgebiet unseres Unfallanalytiker:

Rekonstruktion von Verkehrsunfällen durch Front, Seiten- und Heckkollision

Spezialgebiete unseres Unfallanalytiker:

Reifen- und Radschäden an Fahrzeugen[/alert][fusion_text]Der unfallanalytische Sachverständige – Unfallanalytiker

 

Der Unfallanalytiker erstellt kein sog. Schadensgutachten, sondern ein unfallanalytisches Gutachten, somit ein verkehrsanalytisches Gutachten, welches den Unfallablauf rekonstruiert.

 

Ein solches unfallanalytisches Gutachten eines Unfallanalytiker ist nötig, wenn z.B. Streit über den Unfallhergang und somit über das Verschulden nach einem Verkehrsunfall bestehen.

Meist wird ein unfallanalytisches Gutachten erst erstellt, wenn die Rechtsstreitigkeit schon vor Gericht ist und das Gericht ein solches unfallanalytisches Gutachten bei einem Unfallanalytiker beauftragt.

 

Wir empfehlen ein solches unfallanalytische Gutachten auch schon im Vorfeld selbst bei einem Unfallanalytiker zu beauftragen. Dies insbesondere jedoch in Bußgeldsachen, Verkehrsstrafsachen um einem Vorwurf der Staatsanwaltschaft z.B. einer fahrlässigen Körperverletzung zu entgehen.

In einem späteren Rechtsstreit mit ihren Unfallgegner hat ein unfallanalytisches Gutachten unseres Unfallanalytikers den Rang eines Parteigutachtens.

Immer, wenn es bei Verunfallung zu schweren Verletzungen eines Dritten, oder sogar dessen Tot kommt, sollte ein Betroffener schon am Unfallort auf die Beiziehung eines Unfallanalytikers drängen, wenn ihm die Schuld zugeordnet wird und er den Unfall aber nicht verschuldet hat.[/fusion_text][/one_full]