[one_full last=“yes“ spacing=“yes“ center_content=“no“ hide_on_mobile=“no“ background_color=““ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ background_position=“left top“ hover_type=“none“ link=““ border_position=“all“ border_size=“0px“ border_color=““ border_style=““ padding=““ margin_top=““ margin_bottom=““ animation_type=““ animation_direction=““ animation_speed=“0.1″ animation_offset=““ class=““ id=““][title size=“1″ content_align=“left“ style_type=“default“ sep_color=““ margin_top=““ margin_bottom=““ class=““ id=““]Unfall strittig – Unfallrekonstruktion Berlin[/title][fusion_text]Wenn nicht nur der Schadenumfang, sondern auch der Schadenhergang gefragt ist.

Unfall strittig – Unfallrekonstruktion Berlin

Es kommt nicht selten vor, dass bei einem Unfall der Schadenhergang strittig ist. Beide Seiten beteuern, keine Schuld am Unfall zu haben, der Andere hätte den Fehler gemacht.

Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, fehlende Ladungssicherheit, Spurwechsel, Vorfahrtsverletzungen und viele andere Unfallursachen können zu Unfällen führen, bei denen zur Aufklärung ein Rekonstruktionsgutachten erforderlich wird. Wichtig ist auch immer die Beantwortung der Beweisfrage, ob der Unfall durch korrektes Fahrverhalten in gleicher Situation hätte vermieden werden können.

Unfall strittig – Unfallrekonstruktion Berlin

Wir Sachverständige zeichnen anhand von Unfallspuren, Fahrzeugverformungen, Abriebspuren, Endlagen, Bremsspuren und sonstiger Anhaltspunkte den Unfallhergang nach. Dabei werden die Bewegungsabläufe der Unfallbeteiligten analysiert, sodass die Beantwortung der Schuldfrage oft technisch erfolgen kann. Dabei entscheidet die Qualität der gesicherten Unfalldaten, wie Schadenfotos aller beteiligten Fahrzeuge und der örtlichen Gegebenheit, Vermessung der Unfallspuren, insbesondere die Endlagen, Zeugenaussagen und alle weiteren Informationen zum Schadenhergang über die Möglichkeit, einen Unfall rekonstruieren zu können.

Unfall strittig - Unfallrekonstruktion Berlin Unfallanalyse nach einen Verkehrsunfall

Unfall strittig – Unfallrekonstruktion Berlin Unfallanalyse nach einen Verkehrsunfall

Unfall strittig – Unfallrekonstruktion Berlin

Wenn Sie also in einen Unfall verwickelt werden, dann sammeln Sie möglichst alle Informationen, die Sie bekommen können. Sehr wichtig ist es, möglichst alles zu fotografieren und zu dokumentieren, sodass wir viele Daten bekommen, aus denen wir dann unsere Erkenntnisse ziehen können. Bei strittigen Unfallsituationen lassen Sie bitte die Polizei kommen und bitten Sie die Beamten markante Spuren aufzunehmen, wie beispielsweise das Anzeichnen von Endlagen der Fahrzeuge und die Vermessung der Unfallspuren und der weiteren Unfallgegebenheiten. Lassen Sie entscheidende Aussagen zu Protokoll nehmen, und notieren Sie die Anschrift von Zeugen. Nehmen Sie danach möglichst schnell mit uns Kontakt auf, sodass wir weitere Maßnahmen veranlassen können.

Grundsätzlich sind die Schadenbilder der beteiligten Fahrzeuge oftmals sehr aufschlussreich. Dazu können die beteiligten Fahrzeuge auch bei einer anschließenden Gegenüberstellung untersucht werden. Die Schuldfrage, insbesondere bei kleineren Unfallschäden, lässt sich dabei oftmals schon eindeutig beantworten.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Unfallbeteiligte falsche Aussagen treffen, sich dabei aber, in Unkenntnis der technischen Rekonstruierbarkeit, in falsche Aussagen verstricken, die dann, nach technischer Erkenntnislage, kein Kavaliersdelikt mehr darstellen.

Unfall strittig – Unfallrekonstruktion Berlin

Sollten Sie nun in einen Unfall verwickelt worden sein, bei dem auch die Schuldfrage zu beweisen ist, so bieten wir Ihnen in einem ersten, kostenlosen Informationsgespräch in unserem Sachverständigenbüro für Unfallrekonstruktion die Möglichkeit an, die Erforderlichkeit eines Rekonstruktionsgutachtens mit uns zu erörtern, als Service des Hauses, ohne dass dabei schon Kosten für Sie entstehen.

Unfall strittig – Unfallrekonstruktion Berlin Tel. 030- 55 57 18 29

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Sie sind in einen Unfall verwickelt,
und die Schuldfrage ist unklar oder strittig:

In solchen Fällen kommt es sehr auf die Beweislage an. Zeugen am Unfallort, Aussagen bei der Polizei, aber auch ganz besonders die Einzelheiten der Beschädigungen können zur Aufklärung des wirklichen Unfallgherganges und somit Klärung der Schuldfrage beitragen.

Grundsätzlich empfehlen wir, bei unklarer Schuldfrage einen Rechtanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Oft ist der Ausgang der Ermittlungen kurz nach dem Unfall nur schwer einzuschätzen. Dieses gilt für alle Beteiligten. Problematisch ist immer die Abwägung der Kostenfrage. Wer bei unklarer Schuldfrage ein Gutachten in Auftrag gibt, hat bei negativem Ausgang die Kosten allein zu tragen. Wer es unterläßt und sein Fahrzeug repariert, bringt sich in Beweisnot. Die Erstattungsfähigkeit der Werkstattrechnung ist dann nicht sicher. Was jedoch noch schwerer wiegt ist, dass ein Nachweis des wirklichen Schadenherganges über die forensische Auswertung der einzelnen Beschädigungen am Fahrzeug ohne gutes Bildmaterial nicht mehr möglich ist.

Vorgehensweise bei strittigen Unfall – Unfallrekonstruktion Berlin

Wir bieten unseren Kunden in dieser unangenehmen Situation einen besonderen Service an:
Wir nennen ihn das Standby- Gutachten.
Hierbei wird der Schaden zunächst nur aufgenommen und die Beweise werden gesichert. Insbesondere werden aussagefähige Lichtbilder der Beschädigungen angefertigt. Und zwar mehr als es im unstrittigen Normalfall erforderlich wäre.

Das Gutachten wird jedoch zunächst nicht ausgefertigt. Dieses vermeidet zunächst erhebliche Kosten. Wenn sich herausstellt, dass ein Gutachten benötigt wird, kann dieses jederzeit erstellt werden.

Auf diese Art ist das Kostenrisiko minimiert, es bleiben alle Optionen offen und das Fahrzeug kann sogleich repariert werden.

Haftungsquote – Was bedeutet das für Sie?

Wenn die Schuld am Eintritt eines Unfallereignisses unter den Beteiligten aufgeteilt wird, spricht man von einer Haftungs oder -Schadenquote. Diese wird in Prozent angegeben (z.B. 60% : 40%). In einem solchen Fall hat die gegnerische Versicherung den Ihnen entstandenen Schaden in Höhe der festgelegten Quote (im Beispiel 60%) zu bezahlen. Ihr Schaden besteht hierbei aus der Gesamtheit des Schadens, also alle aufgrund des Unfalles entstandenen Kosten oder geldwerten Nachteile.

Es werden also auch die Sachverständigenkosten gemäß der festgelegten Haftungsquote (im Beispiel 60%) von der gegnerischen Versicherung erstattet.[/fusion_text][fusion_text]


Unfall strittig - Unfallrekonstruktion Berlin Unfallanalyse Kollisionsanalyse nach Verkehrsunfall

Unfall strittig – Unfallrekonstruktion Berlin Wir erstellen Kollisionsanalysen nach einen Verkehrsunfall als Unfallanalytiker

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