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Unfall – die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge
Leider passieren immer wieder Verkehrsunfälle, wo einer der Unfallbeteiligten seinen Verletzungen erliegt. Daher stellt sich die Frage, wer an der Todesfolge nach einem Unfall die Schuld trägt.
Hierbei gegen viele Beschuldigte davon aus, das die Unfallaufnahme der Polizei ihre Unschuld erkennt und dokumentiert.
Doch ist die Schuldfrage in einem folgenden Strafverfahren relevant ?
Nein ! Die Schuldfrage der fahrlässigen Körperverletzung steht nicht im Zusammenhang der Verursacherprinzipien. Es entscheidet allein die Frage: „War der Unfall durch den Beschuldigten vermeidbar oder nicht vermeidbar gewesen ?“[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Was bedeutet „Fahrlässige Tötung“?
§ 222 StGB lautet wie folgt. „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Fahrlässigkeit wird im Rechtsinne mit der „Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ definiert. Sie ist damit vom Vorsatz zu unterscheiden, der vereinfachend als „Absicht“ definiert“ wird. Wenn aufgrund einer solchen Sorgfaltswidrigkeit im Straßenverkehr ein Mensch zu Tode kommt, so liegt ein Fall der fahrlässigen Tötung vor.
Wann kann ich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden?
Ob Sie wegen einer fahrlässigen Tötung verurteilt werden, hängt vor allem davon ab, ob Ihnen überhaupt der Vorwurf gemacht werden kann, dass Sie fahrlässig einen Fehler begangen haben. Sind Sie für den Tod des Opfer gar nicht (oder nur im geringen Maße) verantwortlich, etwa weil das Opfer seinerseits fahrlässig den Unfall mit verursacht hat (z. B. durch Herumlaufen auf den Fahrspuren der Autobahn, nächtliches Führen eines unbeleuchteten KFZ), so wird Ihr Verteidiger auf eine Einstellung der Verfahrens oder einen Freispruch hinwirken. Das gleiche gilt, sofern der Unfall etwa durch einen technischen Defekt (versagende Bremsanlage) oder plötzliche auftretenden gesundheitliche Einschränkungen (allergischer Schock, Herzanfall etc.) für Sie unvermeidbar war.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]