Biomechanische Gutachten – die Verbindung von Technik, Medizin und Recht
Ein biomechanisches Gutachten untersucht, welche Kräfte bei einem Verkehrsunfall auf den menschlichen Körper wirken und wie diese Belastungen medizinisch zu bewerten sind.
Durch die Kombination aus technischer Unfallrekonstruktion, biomechanischer Analyse und medizinischer Schnittstellenbewertung lassen sich unfallbedingte Belastungen – auch bei bestehenden degenerativen Vorschäden – objektiv nachvollziehen und gerichtsfest darstellen.
So entsteht eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für ärztliche Kausalitätsprüfungen, versicherungsrechtliche Entscheidungen und gerichtliche Verfahren.
Ein biomechanisches Gutachten klärt, ob ein Verkehrsunfall geeignet war, eine bestehende Vorschädigung – etwa der Halswirbelsäule (HWS) – zu verschlechtern. Besonders häufig geht es dabei um degenerative Veränderungen, also alters- oder verschleißbedingte Vorschäden, die durch ein Unfallereignis aktiviert oder aggraviert (verschlimmert) werden können.
1. Bedeutung biomechanischer Gutachten bei HWS-Vorschäden
Nach einem Auffahrunfall treten oft Nacken- oder Kopfschmerzen auf. Nicht selten argumentieren Versicherungen, diese Beschwerden seien allein „degenerativ“ bedingt.
Ein biomechanisches Gutachten verbindet technische Unfallanalyse mit medizinischer Bewertung und beantwortet die zentrale Frage: War der Unfall geeignet, eine unfallbedingte Verschlechterung auszulösen?
Hierzu werden Energien, Beschleunigungen und Bewegungsabläufe physikalisch rekonstruiert und mit biomechanischen Belastungsdaten verglichen.
2. Unfallmechanik: Energieeintrag und Belastung der HWS
Am Beispiel eines Auffahrunfalls mit mittlerer Relativgeschwindigkeit (Δv ≈ 8–11 km/h) zeigt sich, dass selbst vermeintlich leichte Kollisionen erhebliche Kräfte auf Kopf und Nacken übertragen können.
Energieaufnahme: ca. 3–5 kJ (plastische Deformation tragender Heckteile).
Beschleunigung: im Mittel 2–3 g, mit Spitzenwerten bis 5 g.
Kinematik: typische S-Form der Halswirbelsäule (nach Panjabi 2004) mit Hyperextension und anschließender Flexion.
Diese Belastungen liegen exakt im Bereich dokumentierter Whiplash Associated Disorders (WAD I–II) nach dem Euro-NCAP- und RCAR-Protokoll.
3. Einfluss degenerativer Vorschäden auf die Verletzungswahrscheinlichkeit
Bei Patienten mit vorbestehenden Bandscheibenveränderungen, Osteochondrosen oder vorangegangenen Operationen besteht eine deutlich höhere biomechanische Empfindlichkeit („vulnerable cervical spine“).
Bereits geringe Zusatzimpulse können:
latente Nervenwurzelreizungen aktivieren,
segmentale Instabilitäten verstärken,
oder einen chronischen Schmerzverlauf einleiten.
Studien (Hildebrandt 2000, Castro 1997) belegen, dass eine vorhandene Degeneration die Verletzungsschwelle erheblich senkt.
4. Medizinisch-technische Kausalität: Unfallbedingte Aggravation
Das Gutachten zeigt, dass eine degenerativ veränderte, zuvor klinisch stabile HWS durch einen mittleren Heckaufprall aggraviert werden kann.
Die typische zeitliche Abfolge lautet:
Unmittelbare Beschwerden (z. B. HWS-Distorsion am Unfalltag)
Persistenz der Symptome trotz konservativer Therapie
Zunehmende neurologische Reizerscheinungen
Operative Stabilisierung (z. B. ACDF C3–C6)
Der Verlauf über mehrere Jahre mit anhaltenden Schmerzen und Funktionseinschränkungen spricht für eine posttraumatische Verschlechterung.
5. Rechtliche Relevanz – Beweismaß nach § 287 ZPO
Nach der sogenannten Differenzhypothese wird geprüft, ob der gesundheitliche Zustand ohne Unfall in gleicher Weise eingetreten wäre.
Ist eine Verschlechterung überwiegend wahrscheinlich unfallbedingt, gilt die unfallkausale Mitwirkung als bewiesen.
Ein biomechanisches Gutachten liefert hierfür die wissenschaftlich-technische Grundlage und objektiviert die Argumentation gegenüber Gerichten und Versicherungen.
6. Methodische Grundlagen moderner Biomechanik
Die Bewertung erfolgt nach anerkannten Verfahren:
Energieäquivalente Geschwindigkeitsmethode (EES) nach Burg & Moser
PC-Crash-Simulationen zur Ermittlung von Δv, Stoßdauer und Pulsform
Whiplash-Testprotokolle (RCAR / Euro-NCAP) zur Belastungsbewertung
Kombinierte Analyse medizinischer Akten (radiologische Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe)
Dadurch entsteht eine interdisziplinäre Gesamtschau aus Physik, Technik und Medizin.
7. Fazit: Warum ein biomechanisches Gutachten bei degenerativen Vorschäden entscheidend ist
Auch wenn eine Halswirbelsäule altersbedingt vorgeschädigt ist, kann ein Auffahrunfall deren Zustand nachhaltig verschlechtern.
Ein qualifiziertes biomechanisches Gutachten dokumentiert objektiv:
die tatsächliche Energieaufnahme des Unfalls,
die biomechanische Eignung zur Schädigung,
und die medizinische Plausibilität einer unfallbedingten Aggravation.
Damit bietet es eine entscheidende Grundlage für medizinische, rechtliche und versicherungstechnische Bewertungen.
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Verstehen, beweisen, durchsetzen.
Mit einem fundierten biomechanischen Gutachten schaffen Sie die Basis,
um Ihre gesundheitlichen Unfallfolgen auch bei bestehenden Vorschäden anerkennen zu lassen.
Beispiel aus einem biomechanischen Gutachten (anonymisiert)
„Das Unfallereignis vom Frühjahr 2015 war technisch geeignet und medizinisch plausibel, eine Verschlechterung des bereits vorgeschädigten Halswirbelsäulen-Zustandes der untersuchten Person hervorzurufen.
Die stoßmechanische Analyse ergab eine relative Geschwindigkeitsänderung (Δv) von etwa 9 km/h mit einer Energieaufnahme im Bereich von 3 bis 5 Kilojoule. Diese Belastung liegt oberhalb des rein elastischen Stoßbereichs und entspricht dem Niveau dokumentierter Whiplash-Verletzungen (WAD I–II) nach Euro-NCAP-Protokoll.Aufgrund der dokumentierten degenerativen Vorschäden – einschließlich vorangegangener Operationen im Bereich C3 bis C6 – bestand eine deutlich erhöhte biomechanische Vulnerabilität der Halswirbelsäule. Selbst moderate Zusatzimpulse konnten radikuläre Reizzustände oder segmentale Instabilitäten aktivieren.
Die ärztlichen Befunde zeigen, dass unmittelbar nach dem Auffahrereignis Nackenschmerzen auftraten, die trotz konservativer Therapie persistierten und letztlich zu einer operativen Stabilisierung führten. Damit ist die unfallkausale Aggravation überwiegend wahrscheinlich.“
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Ihr Fall verdient eine wissenschaftlich fundierte Analyse.
Wir verbinden Unfallrekonstruktion, Biomechanik und Medizin,
damit Sie Ihre unfallbedingten Ansprüche auch bei Vorschäden erfolgreich geltend machen können.
Warum ein echtes biomechanisches Gutachten mehr ist als nur Physik
Die entscheidende Schnittstelle zwischen Technik und Medizin
Viele Gutachten werden heute als „biomechanisch“ bezeichnet – doch nicht jedes verdient diesen Titel.
Während einfache Unfallgutachten häufig nur Geschwindigkeiten oder Beschleunigungen berechnen, verbindet ein echtes biomechanisches Gutachten die technische Unfallrekonstruktion mit einer medizinisch-pathophysiologischen Bewertung.
Diese Schnittstelle ist entscheidend, wenn es darum geht, degenerative Vorschäden, operative Vorzustände oder chronische Schmerzverläufe korrekt einzuordnen.
1. Der Unterschied: Reine Technik vs. integrative Biomechanik
| Merkmal | „Einfaches“ Unfallgutachten | Echtes biomechanisches Gutachten |
|---|---|---|
| Zielsetzung | Ermittlung von Δv, Energie, Fahrzeugschaden | Beurteilung der körperlichen Belastung und medizinischen Auswirkungen |
| Datengrundlage | Fotos, Reparaturkosten, Geschwindigkeitsabschätzung | Zusätzlich: Arztberichte, OP-Berichte, MRT-Befunde, klinische Verläufe |
| Bewertungsmodell | rein kinematisch (Stoß, Δv, g-Werte) | technisch-medizinisch (Whiplash-Kriterien, Pathophysiologie, Vulnerabilität) |
| Ergebnis | “niedriger Impuls, Verletzung unwahrscheinlich” | differenzierte Aussage: „bei degenerativ vorgeschädigter HWS biomechanisch plausibel aggravierend“ |
| Nutzen für Verfahren | oft ungeeignet für medizinische Fragestellungen | gerichtsfest, interdisziplinär und wissenschaftlich abgesichert |
2. Die medizinische Schnittstelle: wo Physik auf Pathophysiologie trifft
In der Unfallrekonstruktion ist Δv nur die halbe Wahrheit.
Erst durch die Einbeziehung medizinischer Faktoren wie Segmentstabilität, Bandscheibenelastizität, Nervenwurzelreizungen und Voroperationen kann beurteilt werden, ob ein Unfall klinisch relevant war.
Ein echtes biomechanisches Gutachten berücksichtigt daher:
radiologische Befunde (MRT, Röntgen, CT),
Operations- und Arztberichte (z. B. ventrale Stabilisation, ACDF),
klinische Verlaufsketten mit zeitnah dokumentierten Beschwerden,
wissenschaftliche Vergleichsstudien (RCAR, Panjabi, Hildebrandt, Castro, Quebec Task Force).
So wird aus einem bloßen Rechenvorgang ein medizinisch-technisches Gesamtbild, das die unfallbedingte Aggravation eines Vorschadens nachvollziehbar belegt.
3. Warum diese Verbindung entscheidend ist
Versicherungen und Gerichte verlangen zunehmend kausale Plausibilitäten, keine bloßen Messwerte.
Ein physikalisches Δv von 9 km/h sagt nichts darüber aus, wie eine vorgeschädigte Halswirbelsäule tatsächlich reagiert.
Erst die biomechanisch-medizinische Interpretation ermöglicht Aussagen wie:
„Der Unfall war geeignet, den bestehenden degenerativen Zustand unfallbedingt zu verschlechtern.“
Damit liefert das Gutachten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für medizinische Folgegutachten und juristische Bewertungen (§ 287 ZPO).
4. Qualitätsmerkmale eines wissenschaftlich fundierten biomechanischen Gutachtens
Interdisziplinäre Bewertung durch Physik, Biomechanik und Medizin
Nutzung validierter Modelle (PC-Crash, EES-Analyse, RCAR-/Euro-NCAP-Protokolle)
Einbeziehung individueller Vorschäden und Vulnerabilität
Nachvollziehbare Herleitung der Kausalität zwischen Unfall und Beschwerdebild
Dokumentierte Literaturgrundlage nach internationalen Standards
Diese Tiefe der Analyse unterscheidet Gutachten von Ingenieurphysikern mit medizinischer Schnittstellenkompetenz klar von herkömmlichen Schadengutachten.
5. Fazit: Mehr als ein Zahlenwert – ein medizinisch relevanter Beweis
Ein echtes biomechanisches Gutachten analysiert nicht nur, was passiert ist, sondern auch, was im Körper passiert ist.
Es schlägt die Brücke zwischen technischer Unfallrekonstruktion und medizinischer Realität.
Wer verstehen will, ob ein Unfall eine Vorschädigung verschlimmert hat, braucht wissenschaftlich fundierte Biomechanik – nicht nur eine Δv-Zahl.
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Technisch-biomechanische Gutachten mit medizinischem Bezug
Ziel ist die objektive Darstellung der physikalischen Belastungen
und deren mögliche Bedeutung für die ärztliche Kausalitätsbewertung.
Degenerative Vorschäden – trotzdem Schadensersatz?
Warum das richtige biomechanische Gutachten den Unterschied macht
Viele Geschädigte stoßen nach einem Verkehrsunfall auf das gleiche Problem:
Die gegnerische Versicherung lehnt die Regulierung ab mit dem Hinweis, die Beschwerden seien „degenerativ“ – also altersbedingt, verschleißbedingt oder bereits vorher vorhanden.
Doch diese Argumentation greift zu kurz.
Denn moderne biomechanische Gutachten können nachweisen, dass ein Unfall auch bei degenerativen Vorschäden zu einer unfallbedingten Verschlechterung („Aggravation“) geführt hat – und damit rechtlich ersatzfähig ist.
1. Der juristische Hintergrund: § 287 ZPO und das Beweismaß der Wahrscheinlichkeit
Im Zivilprozess genügt nach § 287 ZPO keine absolute Sicherheit.
Es reicht, wenn die unfallbedingte Verschlechterung „überwiegend wahrscheinlich“ ist – also mehr Gründe für als gegen die Kausalität sprechen.
Ein richtig aufgebautes biomechanisches Gutachten liefert dafür die naturwissenschaftlich-technische Grundlage, indem es:
die Energieaufnahme und Belastungswerte des Unfalls objektiv bestimmt,
die biomechanische Eignung zur Verschlechterung medizinischer Strukturen bewertet,
und die zeitliche sowie klinische Entwicklung dokumentiert.
Damit erfüllt es die juristische Voraussetzung für die sogenannte differenzierende Kausalitätsprüfung – der Schlüssel zur erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung.
2. Wann eine degenerative Vorschädigung rechtlich nicht zum Ausschluss führt
Eine degenerative Veränderung der Halswirbelsäule oder anderer Gelenke bedeutet nicht,
dass ein Unfall keine relevanten Folgen haben kann.
Die Rechtsprechung erkennt ausdrücklich an, dass ein äußeres Ereignis eine latente oder kompensierte Vorschädigung aktivieren oder verschlechtern kann.
Gerichte sprechen dann von einer „unfallbedingten Aggravation“, also einer
durch den Unfall ausgelösten Verschlechterung eines bestehenden Vorschadens.
Voraussetzung:
➡ Die Verschlechterung ist biomechanisch plausibel und medizinisch nachvollziehbar.
3. Wie das richtige biomechanische Gutachten diese Plausibilität schafft
Ein qualifiziertes Gutachten vereint technische Unfallanalyse und medizinische Bewertung.
Es prüft nicht nur, wie stark der Aufprall war, sondern auch, wie der Körper darauf reagiert hat – insbesondere bei vorgeschädigten Strukturen.
Ein echtes biomechanisches Gutachten umfasst:
Energieäquivalente Geschwindigkeitsanalyse (EES) nach Burg & Moser
RCAR-/Euro-NCAP-Whiplash-Protokolle als wissenschaftliche Referenz
Bewertung der individuellen biomechanischen Vulnerabilität
Korrelation von Δv, Beschleunigung und Symptomverlauf
Integration medizinischer Unterlagen (MRT, OP-Berichte, Verlaufskontrolle)
Dadurch entsteht ein wissenschaftlich belastbarer Nachweis, dass ein Unfall trotz degenerativer Vorveränderungen eine klinisch relevante Verschlechterung ausgelöst haben kann.
4. Gerichtliche und versicherungsrechtliche Bedeutung
Ein solches Gutachten wirkt beweisverstärkend in gerichtlichen Verfahren.
Es erlaubt dem Gericht, die unfallbedingte Mitursächlichkeit anzunehmen – selbst wenn bereits Vorschäden vorhanden waren.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2019 – 26 U 30/18:
„Auch bei degenerativen Vorveränderungen kann eine unfallbedingte Verschlechterung als adäquate Folge anzusehen sein, wenn die biomechanische Belastung geeignet war, diese zu aktivieren.“BGH, VI ZR 67/06:
„Die Vorschädigung schließt den Kausalzusammenhang nicht aus, sondern prägt nur den Umfang der Ersatzpflicht.“
Damit steht fest:
Ein gut begründetes biomechanisches Gutachten kann den Unterschied zwischen Ablehnung und voller Regulierung ausmachen.
5. Wie hoch ist die Erfolgschance?
Erfahrungsgemäß steigt die Anerkennungsquote durch ein fundiertes Gutachten erheblich:
| Gutachtentyp | Anerkennungsquote bei Vorschäden* |
|---|---|
| Einfaches technisches Gutachten (Δv-Angabe ohne Medizin) | ca. 10–20 % |
| Kombiniertes biomechanisch-medizinisches Gutachten | 60–80 % |
| Gerichtsgutachten mit biomechanischer Expertise (Sachverständiger + Arzt) | über 80 % |
*Erfahrungswerte aus zivilgerichtlichen Verfahren (2018–2024)
Die Erfolgsaussicht hängt maßgeblich davon ab, ob der Gutachter die medizinisch-biomechanische Schnittstelle nachvollziehbar erklären kann – und ob der Unfall als kausal plausibel aggravierend dargestellt wird.
6. Fazit: Mit dem richtigen Gutachten zur rechtlichen Anerkennung
Ein korrekt aufgebautes biomechanisches Gutachten kann beweisen,
dass ein Unfall nicht bloß zufällig in die Zeit eines Vorschadens fällt,
sondern diesen aktiv verschlechtert hat.
Damit wird aus dem Versicherungsargument „Das ist nur Verschleiß“
ein gerichtlich überprüfbarer Sachverhalt mit klarer Kausalität.
👉 Fazit:
Wer bei degenerativen Vorschäden seinen Schaden anerkannt haben möchte,
braucht kein Standardgutachten – sondern ein medizinisch-technisch fundiertes biomechanisches Gutachten mit klarer Kausalitätsargumentation.
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Die Schnittstelle zwischen Technik und Medizin
Ein biomechanisches Gutachten beschreibt die unfallbedingte Belastung
und schafft die Grundlage für die anschließende medizinische Begutachtung.
Biomechanisches Gutachten mit medizinischer Schnittstelle
Die Brücke zwischen Unfallrekonstruktion, Biomechanik und ärztlicher Bewertung
In vielen Unfallverfahren steht nicht nur die technische Frage im Mittelpunkt, wie stark der Aufprall war, sondern auch, was dieser Impuls im menschlichen Körper bewirkt hat.
Genau an dieser Stelle setzt ein biomechanisches Gutachten mit medizinischer Schnittstelle an.
Als Sachverständiger für Unfallrekonstruktion und Biomechanik erstellt Dipl.-Phys. Ing. Andreas Wendt ein technisch-wissenschaftliches Gutachten, das die Verbindung zur medizinischen Beurteilung schafft – objektiv, nachvollziehbar und gerichtsfest.
1. Die Idee der „medizinischen Schnittstelle“
Ein biomechanisches Gutachten kann die medizinische Begutachtung nicht ersetzen –
aber es liefert die entscheidenden naturwissenschaftlichen Grundlagen,
auf denen ein ärztliches Gutachten erst aufbauen kann.
Diese Schnittstelle beschreibt:
die mechanischen Belastungen, die beim Unfall tatsächlich auf den Körper wirkten,
die physikalische Eignung des Ereignisses, bestimmte Strukturen (z. B. Halswirbelsäule, Schulter, Lendenwirbelsäule) zu schädigen oder zu verschlechtern,
und die konkreten Fragen, die ein Arzt – meist ein Facharzt für Orthopädie, Neurochirurgie oder Unfallchirurgie – beantworten sollte.
So entsteht ein interdisziplinär anschlussfähiges Gutachten, das dem Gericht eine klare Linie vorgibt:
Was war technisch möglich – und was muss medizinisch überprüft werden?
2. Die Aufgabe des biomechanischen Sachverständigen
Der technische Gutachter ermittelt:
Kollisionsgeschwindigkeit und Energieaufnahme (Δv, EES, kJ-Werte),
Stoßcharakteristik (zentral, versetzt, elastisch/plastisch),
Fahrzeugbeschleunigungen, Pulsdauer und Schwingungsverhalten,
sowie die daraus resultierenden biomechanischen Belastungen von Kopf, Hals, Rücken und Extremitäten.
Anschließend übersetzt er diese physikalischen Werte in medizinisch relevante Kenngrößen, etwa:
„Maximale Nackenbeschleunigung 4,2 g – entsprechend dokumentierten WAD-I–II Belastungen nach Euro-NCAP-Whiplash-Protokoll.“
Damit liefert das Gutachten dem Mediziner präzise Anknüpfungspunkte für dessen Diagnostik und Bewertung.
3. Empfehlungen für den gerichtlichen Mediziner
Zu jedem Gutachten werden – auf Grundlage der technischen Analyse – gezielte medizinische Fragen formuliert, beispielsweise:
Welche strukturellen Veränderungen zeigen sich im Bereich C3–C6 im zeitlichen Verlauf nach dem Unfall?
Kann die dokumentierte Symptomatik mit den biomechanischen Belastungswerten in Einklang gebracht werden?
War die vorbestehende Degeneration stabil oder wurde sie durch das Ereignis aggraviert?
Diese gerichtstauglichen Fragen unterstützen die Kammern und Gerichte bei der Auswahl eines geeigneten Facharztes und beschleunigen die sachgerechte medizinische Begutachtung.
4. Kein Konkurrenzmodell – sondern Zusammenarbeit auf wissenschaftlicher Basis
Das biomechanische Gutachten bildet die technische Grundlage.
Die medizinische Begutachtung ergänzt diese um klinische, neurologische oder radiologische Erkenntnisse.
Dieses abgestimmte Vorgehen ermöglicht:
eine klare Abgrenzung zwischen Vorschaden und Unfallfolge,
eine sachgerechte Beurteilung der Kausalität,
und eine hohe Akzeptanz bei Gerichten, Versicherungen und Rechtsanwälten.
So wird aus einer isolierten technischen Berechnung ein vollständig nachvollziehbarer medizinisch-technischer Beweiszusammenhang.
5. Vorteile für Mandanten, Anwälte und Gerichte
✅ Objektive Beweisgrundlage:
Das Gutachten zeigt transparent, welche Kräfte tatsächlich auf den Körper wirkten.
✅ Juristische Anschlussfähigkeit:
Formulierte Fragen und klare Bewertung nach § 287 ZPO erleichtern die gerichtliche Kausalitätsprüfung.
✅ Zeitersparnis und Klarheit:
Der gerichtliche Mediziner erhält bereits eine klare technische Grundlage, auf die er sich beziehen kann.
✅ Hohe Anerkennung:
Gerichte schätzen die interdisziplinäre Aufbereitung, weil sie technische und medizinische Fachbereiche klar trennt, aber aufeinander abstimmt.
6. Fazit: Die Technik liefert die Grundlage – die Medizin die Bestätigung
Ein modernes biomechanisches Gutachten mit medizinischer Schnittstelle liefert keine medizinische Diagnose,
sondern die wissenschaftlich-technische Basis, auf der die ärztliche Beurteilung aufbauen kann.
So entsteht eine schlüssige, nachvollziehbare und gerichtsfeste Gesamtsicht auf den Unfallhergang und seine körperlichen Folgen – vom Stoß bis zur Symptomatik.
Ein biomechanisches Gutachten mit medizinischer Schnittstelle liefert die technische Grundlage für ärztliche Kausalitätsbewertungen.
Dipl.-Phys. Ing. Andreas Wendt verbindet Unfallrekonstruktion, Biomechanik und Medizin zu einem wissenschaftlich fundierten Gesamtbild.
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Wissenschaftlich fundierte Analyse von Unfallbelastungen
Technik, Biomechanik und Medizin –
präzise dokumentiert, objektiv bewertet, gerichtstauglich aufbereitet.
