Der besondere Fußgängerunfall
Es ist früher Abend im Februar. Dunkel und regnerisch von leichten bis starken Regen.
Der beschuldigte Autofahrer biegt nach rechts ab und achtet speziell am Fußgängerüberweg auf Radfahrer und Fußgänger, den er hat ein ungutes Gefühl.
Niemand sichtbar und er setzt seine Fahrt fort. Auf einmal kommt es zur Kollision mit einem Fußgänger.
Verkehrsunfall Glienicke/ Nordbahn
Das Gutachten des Sachverständigen
Die Sachverständigenorganisation (bei stattlichen Aufträgen deutschlandweit monopolisiert) wurde von der Staatsanwaltschaft Neuruppin beauftragt ein Sachverständigengutachten zur erstellen. Es fand eine Vor-Ort-Analyse statt, an denen zwei unfallanalytische Sachverständige der Sachverständigenorganisation zugegen waren. Schnell stand fest, der Autofahrer hat seine Sorgfaltspflicht verletzt, denn er hätte den Fußgänger sehen müssen.
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Der Beweis war schnell erbracht. Ein Kollege postierte sich am Fahrbahnrand mit einer hellen Hose und es wurde ein überbelichtetes Digitalfoto bei Dunkelheit aus dem Tatfahrzeug aufgenommen. Zwei, drei Berechnungen am Computer und viel Text kosteten knapp 2.500 Euro.
Doch wie war es am Unfalltag ? Die Zeugen sagen aus es wäre eine sehr dunkle Nacht gewesen und es regnete, mal mehr oder weniger. Der Fußgänger war dunkel gekleidet.
Reicht eine Beispielrekonstruktion daher aus? Im Fachbuch Burmann/Schmedding „Unfallrekonstruktion im Verkehrsprozess“ heißt es hierzu: „….Konzentriert man sich auf eben jenen Bereich, so führt man quasi eine Laboruntersuchung durch, d.h. man wird der Realsituation (die dynamisch abläuft) nicht annähernd gerecht.“
[/vc_column_text][vc_single_image image=“13697″ img_size=“full“ alignment=“center“][tooltip tooltiptext=“Es handelt sich nur um computersimulierte Darstellung, welche abweichen kann.“ tooltip_content=“Scrollen Sie das Bild hoch und runter, schauen sie aus verschiedenen Blickrichtungen, um den Fahrradfahrer zu erkennen. Jetzt wissen Sie wo sich der Fahrradfahrer im Bild befindet. Im Verkehrsgeschehen sind Bruchteile von Sekunden der Wahrnehmung nur vorhanden und Fahrzeug als Fahrradfahrer bewegen sich zueinander. Das verkürzt die Reaktionszeit des Fahrzeugfahrers, da die Hineinbewegung des Radfahrers dem Reaktions- und Bremsweg des Autofahrers abgezogen werden muss.“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]
Die Schuldfrage bei einem Fußgängerunfall
Kommt es zu einem Unfall mit einem Fußgänger und eine Person wird angefahren, so stellt sich schnell die Frage, wer eigentlich Schuld hatte. Mit dieser Frage setzten sich auch immer wieder Gerichte auseinander, sodass es mittlerweile eine Vielzahl an Rechtsprechungen gibt.
Kommt es zu einem Unfall an einem Fußgängerüberweg mit einem Fußgänger, so entschied der Bundesgerichtshof, dass der Fußgänger nicht einfach loslaufen darf und auf das Anhalten des Autofahrers setzen darf.
Der Fahrer ist hingegen verpflichtet, nicht nur die Fahrbahn zu beobachten, sondern auch den Fußgängerweg und das Gelände daneben.
Hält sich der Fußgänger nicht an die oben genannten Regelungen, so kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden.
Gleiches gilt, wenn der Autofahrer seinen Pflichten nicht nachkam.
Wird ein Fußgänger angefahren, kann die Strafe nicht generell festgelegt werden. Es kommt darauf an, wer an diesem Verkehrsunfall Schuld hatte oder ob beide Parteien eine Teilschuld trifft.
Wird der Fußgänger verletzt und hatkeine Schuld an dem Verkehrsunfall, kann der Kraftfahrer wegen Körperverletzung vor Gericht landen. In diesem Fall droht eine Freiheits– oder Geldstrafe. Darüber hinaus kann der Fußgänger dann auf zivilrechtlichem Wege Schmerzensgeld verlangen.
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Der Fußgängerunfall (Definition)
Fachlich wird der Fußgängerunfall Aufladung oder Aufschöpfung benannt.
Der Fußgänger wird vom PKW aufgeschöpft, d.h. auf die Motorhaube aufgeladen und je nach Geschwindigkeit über das Fahrzeug geschleudert oder z.B. durch eine Gefahrenbremsung nach vorne abgeworfen.
Eine weitere Konstellation eines Fußgängerunfalls wäre das seitliche anfahren, wodurch der Fußgänger mit einer Fahrzeugseite in Kontakt gerät.
In Gutachten sehr oft vernachlässigt sind die sogenannten Lauf- und Gehgeschwindigkeiten des Fußgängers. In diesen Gutachten wird der Fußgänger an der Bordsteinkante/ Fahrbahnrand dargestellt. Es kann im Einzelfall zwar so gesehen sein, aber der vorwiegende Teil dieser erstatteten Gutachten ist offensichtlich falsch.
Welcher Fußgänger stellt sich am Bordstein und überquert die Straße, wenn er ein Fahrzeug sieht ? Die Antwort liegt hier auf der Hand.
Bei einer Fußgängeraufladung wird der Fußgänger mit dem Bein getroffen, welches den Boden berührte. In der Folge der Fußgängeraufschöpfung kommt es zur Drehung des Fußgängers. Die Drehung wird beeinflusst von den Geschwindigkeiten, hauptsächlich aber von der Geschwindigkeit des Fußgängers.
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[/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Berechnungen eines Fußgängerunfalls
Immer wieder wird mir die Frage gestellt, wie genau lässt sich mit wenigen Unfallangaben der Verkehrsunfall rekonstruieren.
Meine Antwort lautet meist „sehr genau“ und bei den Geschwindigkeiten mindestens 1 Stelle hinter den Komma maximal 3 Stellen hinter den Komma.
In diesem Fall der Fußgängeraufladung waren die Spuren am Fahrzeug noch vorhanden, eine polizeiliche Dokumentation der Blutspuren und mehr nicht.
Meine Berechnungen führten mich zu dieser Berechnung zur weiteren Bestimmung[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“13824″ img_size=“full“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“13825″ img_size=“full“][/vc_column][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]In diesem Fall lagen mir nur etwaige Angaben vor, wo der Fußgänger auf der Fahrbahn Spuren hinterlassen hatte.
Es galt also auch den Verletzungen des Fußgängers und vielen anderen Werten (Körpergröße, Körpergewicht, Fahrzeugdaten usw.) eine Berechnungen durchzuführen, um die Fußgängeraufschöpfung in der Abwurfweite und Querwurfweite zu berechnen.
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Aufgrund zahlreicher Berechnungen mittels verschiedener Unfallrekonstruktionen konnte ich den Unfall genau rekonstruieren.
Möchten Sie mehr Informationen über Fußgängerunfälle ?
Ich habe Ihnen dazu einige Links zusammengestellt:
Manuskripte zur Vorlesung „Analyse von Verkehrsunfällen“ an der TU Berlin von Prof. Dr. Rau
Charakteristik und unfalltypische Spuren des Fußgängerunfalls
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“13826″ img_size=“full“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column]
[/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_message color=“alert-warning“ message_box_style=“outline“ message_box_color=“alert-warning“ icon_type=“pixelicons“ icon_pixelicons=“vc_pixel_icon vc_pixel_icon-alert“]Aufgrund der Aktualität des Falls fehlen einige Kapitel „der besondere Fußgängerunfall“. Meine Ergebnisse der verkehrsanalytischen Auswertung liegen dem Gericht vor und das Gericht wird ein Urteil fällen.Erst nach diesen Urteil ist es mir möglich diesen Fall ihnen weiter zu erläutern.
[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“13834″ img_size=“full“ title=“Lichttechnische Vermeidbarkeitsbetrachtung“][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_video link=“httpss://vimeo.com/302709302″ title=“Video Unfallrekonstruktion“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_text_separator title=“Auszug aus meiner Lehrveranstaltung Modul 6 „Der Fußgängerunfall„“][vc_column_text]Fußgängerunfälle lassen sich aufgrund der verschiedenen Arten des Kontaktes zwischen Fußgänger und Kraftfahrzeug in mehrere Gruppen unterteilen. Die drei Hauptgruppen werden gebildet vom Anfahren an der Front, dem Überfahren und dem seitlichen Streifen. Diese durch die Kontaktgeometrie bestimmten Gruppen können durch geometrische und kinematische Größen weiter unterteilt werden.
Die korrekte Ermittlung des Typs ist entscheidend, da für jede Untergruppe unterschiedliche Rekonstruktionsmethoden anzuwenden sind. Die Übergänge zwischen den meisten Gruppen sind fließend, wodurch eine eindeutige Zuordnung zusätzlich erschwert wird.
1. Anfahren an Front (voller Frontalzusammenstoß):
Der Fußgänger befindet sich mit dem ganzen Körper vor und innerhalb des Umrisses des Fahrzeugs. Der Körper des Fußgängers wird auf die Geschwindigkeit des Fahrzeugs beschleunigt.
1a. Gebremster Zusammenstoß:
Der Fußgänger löst sich vom Fahrzeug und prallt nach einer Flugphase auf die Straße, wo er nach einer gewissen Phase des Rutschens oder Rollens zur Ruhe kommt. Die Endlage des Fußgängers befindet sich vor dem Endstand des Kraftfahrzeugs. Für diesen Fall liegen sehr gute Versuchsergebnisse vor und deshalb lassen sich präzise Aussagen über die Kollisionsgeschwindigkeit und die Kollisionsstelle machen.
1b. Ungebremster Zusammenstoß:
Unterschiedliche Anstoßgeometrien haben hier voneinander abweichende Endlagen zur Folge:
Der Fußgänger bleibt bis zur eingeleiteten Bremsung auf dem Fahrzeug liegen. Danach löst er sich und fällt auf die Fahrbahn. Je nach Lage des Fußgängers auf dem Fahrzeug und Intensität der Bremsung kann der Fußgänger bis zum Stillstand des Fahrzeugs mitgenommen werden.
Der Fußgänger fällt nach dem Aufwerfen seitlich herunter und kommt hinter dem Endstand des Fahrzeugs zu liegen.
Befindet sich der Fußgänger nach dem Unfall hinter dem Fahrzeug, deuten die Unfallspuren darauf hin, dass der Fußgänger über das Dach des Fahrzeugs
geschleudert wurde. Die Wurfweite ist dann annähernd identisch mit der des gebremsten Anstoßes.
2. Anfahren an Front (teilweiser Frontalzusammenstoß):
Im Gegensatz zum vollen Frontalzusammenstoß befindet sich der Fußgänger im
Moment des Aufpralls nicht vollständig innerhalb des Umrisses des Fahrzeugs. Diese Anstoßgeometrie führt nicht zwangsläufig zu einem Abgleiten des Fußgängers auf die Fahrzeugseite. Man unterteilt den teilweisen Frontalzusammenstoß je nach Gehrichtung des Fußgängers in die zwei Kategorien hineingehend und hinausgehend.
2a. Hineingehend:
Der Fußgänger kommt nur mit den Randbereichen der Fahrzeugfront in Kontakt. Am häufigsten nur mit dem Bein, mit dem er gerade einen Schritt getätigt hat. Nach dem Primärkontakt erfolgt eine Drehung des Fußgängers um seine Längsachse. Die beim Stoß übertragene Energie wandelt sich nahezu vollständig in Rotationsenergie des Fußgängers um, der dann an der Fahrzeugseite entlang gleitet. Dies hat Beschädigungen an der Fahrzeugseite und weitere Verletzungen des Fußgängers zur Folge.
2b. Hinausgehend:
Der Ablauf ist ähnlich dem beim hineingehenden Fußgänger. Der Fußgänger kommt nur mit den Randbereichen der Fahrzeugfront in Kontakt. Am häufigsten nur mit dem Bein, mit dem er gerade zum nächsten Schritt ansetzt. Nach dem Primärkontakt erfolgt eine Drehung des Fußgängers um seine Längsachse. Die beim Stoß übertragene Energie wandelt sich ebenfalls nahezu vollständig in Rotationsenergie um. Da sich der Fußgänger vom Fahrzeug entfernt, kommt es nicht zu einer Berührung mit der Seite des Fahrzeugs.
3. Seitliches Streifen:
Von seitlichem Streifen spricht man, wenn der Fußgänger ausschließlich mit der
Fahrzeugseite in Kontakt kommt. Handelt es sich um einen hineingehenden
Fußgänger, so prallt er gegen die Fahrzeugseite, wird vom Fahrzeug weggeschleudert und kommt hinter der Linie der vorderen Fahrzeugseite zu liegen.
Bewegt er sich parallel zum Fahrzeug, kann ein atypisches seitliches Streifen
entstehen, bei dem der Fußgänger von seitlich am Fahrzeug herausstehenden Teilen erfasst wird. Von diesen wird er dann sofort zurückgeschleudert und hinterlässt am Fahrzeug keine weiteren Spuren.
4. Überfahren:
Beim Überfahren fährt ein Fahrzeug mindestens mit einem Rad über den Körper des Fußgängers hinweg. Ohne vorherigen Kontakt des Fußgängers mit dem ihn überfahrenden Fahrzeug spricht man vom einfachen Überfahren, d.h. der Fußgänger wurde zuvor von einem anderen Fahrzeug getroffen und auf die Fahrbahn geschleudert oder lag aus anderen Gründen schon auf der Fahrbahn.
Wird der Fußgänger von einem Fahrzeug erfasst und von diesem überfahren, so liegt ein kompliziertes Überfahren vor. Dieser Fall kommt sehr selten vor. Hauptsächlich bei kastenförmigen Fahrzeugen mit geringer Verzögerung.
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/3″][vc_video link=“httpss://www.youtube.com/watch?v=aMly2H7U6yg“][/vc_column][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Lehrveranstaltung und Vorträge
Unfallrekonstruktion ist ein spezialisiertes Fachgebiet in welchen man nie aus lernt. Ich versuche mein Wissen in speziellen Nebengruppen einfach zu erklären und anhand moderner Möglichkeiten auf dem aktuellen Stand zu vermitteln.
Hierzu zählen nicht nur Fachbeiträge im Bereich der Schulung Vetrantwortlicher im Bereich der Verkehrserziehung, sondern auch z.B. Modulauszüge in Fachanwaltsschulungen.
Habe ich Ihr Interesse geweckt, so können Sie mich kontaktieren. Ich stehe Ihnen im deutschsprachigen Raum auch kurzfristig zur Verfügung. Ich stelle keine Equipmentansprüche, da meinerseits Technik für Vortragsreihen zur Verfügung steht.
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