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Vermeidbarkeitsbetrachtung Unfall

Vermeidbarkeitsgutachten

 

[/vc_column_text][vc_column_text]Wenn sich ein Unfall ereignet hat und der Sachverständige eine Rekonstruktion durchgeführt hat, dann tauchen die Fragen danach auf, wie denn der Unfall hätte vermieden werden können. Diese Fragen sind für die juristische Bewertung der Verantwortlichkeiten der Beteiligten oder für die Haftungsverteilung von großer Bedeutung.[/vc_column_text][vc_single_image image=“14043″ img_size=“full“ alignment=“center“][vc_column_text]Bei Unfällen sind die räumliche und die zeitliche Vermeidbarkeit zu berücksichtigen. Die räumliche Vermeidbarkeit beinhaltet vereinfacht ausgedrückt die Berechnungen, ob ein Fahrzeugführer bei pflichtgemäßem Verhalten, insbesondere der Einhaltung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einer umgehenden Reaktion auf die Gefahrerkennung, den Unfall hätte vermeiden können, indem das betrachtete Fahrzeug vor dem Kollisionsort zum Stehen gekommen wäre. Demgegenüber wird bei einer zeitlichen Vermeidbarkeitsbetrachtung untersucht, unter welchen Voraussetzungen das betrachtete Fahrzeug um eine Zeitspanne später am Kollisionsort eingetroffen wäre, die es dem Kollisionspartner ermöglicht hätte, den kollisionsgefährdeten Fahrbahnbereich zu verlassen.

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Ein Beispiel zu Vermeidbarkeitsbetrachtung Unfall (Bremswegtabelle)

Der Sachverständige nimmt eine Berechnung des Anhalteweges vor, um zu klären, ob die Führerin eines Personenwagens zu schnell auf einen
Fussgängerstreifen zugefahren sei.

Dabei legte ereine Reaktions- und eine Bremsschwellzeit zugrunde und legte für den eigentlichen Bremsweg auf der nassen Fahrbahn eine durchschnittliche
Bremsverzögerung von 4.5 m/s2 fest. Diesen Wert schöpfte der Sachverständige aus einer Bremswegtabelle.

Damit legt der Sachverständige ein Ergebnis fest und die Frage der Brauchbarkeit ist daher zu stellen. Selbst in Reifentestergebnissen werden unterschiedliche Bremswege ermittelt.

Wozu dienen Vermeidbarkeitsbetrachtungen nach einem Unfall ?

In einem Vermeidbarkeitsgutachten werden z.B. verschiedene Werte einerBremswegtabelle bezüglich einer Vermeidbarkeit eines Verkehrsunfalles simuliert. Diese dienen dazu abzuklären, ob bei verkehrsgerechtem Verhalten des Fahrzeugführers derselbe Erfolg eingetreten wäre. Dabei wird zwischen räumlicher und zeitlicher Vermeidbarkeit unterschieden.

Eine räumliche Vermeidbarkeit ist im Falle einer Kollision gegeben, wenn der Fahrzeugführer bei verkehrsgerechtem Verhalten noch vor Erreichen des Kollisionspunktes hätte anhalten können. Dabei wird von gewissen Parametern ausgegangen, die mehr oder weniger zuverlässig feststehen. So wird etwa angenommen, mit welcher Geschwindigkeit der Fahrzeugführer fuhr, als er den den Fussgängerstreifen betretenden Fussgänger erkennen konnte und auch, auf welche Distanz er diesen erkennen konnte. Der Richter, der dem Fahrzeuglenker einen Vorwurf macht, muss ja Feststellungen dazu machen, dass der Lenker bei verkehrsgerechtem Verhalten die Kollision hätte vermeiden können. Dazu muss er sich auf bestimmte Werte etwa bezüglich der Geschwindigkeit, des Abstands zum Fussgängerstreifen und zum Zeitpunkt der Erkennbarkeit des Fussgängers festlegen. Darauf aufbauend errechnet er, ob bei verkehrsgerechtem Verhalten der Fahrzeuglenker noch vor dem Kollisionspunkt hätte anhalten können.

Diese Berechnung umfasst die Reaktionszeit bzw. die während der Reaktionszeit zurückgelegte Wegstrecke, die Bremsschwellzeit (Zeit vom Beginn der Bremswirkung bis zum Beginn der Blockier- oder Regelspurzeichnung bzw. die während dieser Zeit zurückgelegte Wegstrecke) undden eigentlichen Bremsweg.

Bremswegtabellen umfassen lediglich diesen Bremsweg im engeren
Sinne, der sich aus der Geschwindigkeit, den Fahrbahneigenschaften und der Bremsverzögerung ergibt. Dem Bremsverzögerungswert kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Der für die Berechnung der räumlichen Vermeidbarkeitsuntersuchung notwendige Verzögerungswert wird teils von der
den Unfall bearbeitenden Polizei ermittelt, indem sie z.B. mit dem fraglichen Fahrzeug – so dieses noch fahrtauglich ist – entsprechende Bremsversuche durchführt. Teilweise ist es Aufgabe des unfallanalytischen Gutachters, entsprechende Abklärungen zu treffen.

Ist die räumliche Vermeidbarkeit nicht gegeben, gilt es in bestimmten Konstellationen zu prüfen, ob der Unfall zeitlich vermeidbar war. Dies trifft dann zu, wenn der Fahrzeugführer bei verkehrsgerechtem Verhalten den Kollisionspunkt erst erreicht hätte, wenn der in Bewegung befindliche Kollisionsgegner diesen bereits wieder verlassen hätte. Auch dabei wird der Bremsvorgang mit den genannten Werten berechnet, also spielt auch hier der Bremsverzögerungswert eine wesentliche Rolle.

Damit gehört die Vermeidbarkeitsbetrachtung zur Vollständigkeit eines technisch-physikalischen Gutachtens der Unfallrekonstruktion. Sie berücksichtigt die technische Vermeidbarkeit, nicht aber die Darstellung der Rechtslage.

Bremswegberechnungen werden aber nicht aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestverzögerungswerte gemacht, sondern vielmehr aufgrund der tatsächlich erreichbaren Verzögerungen.

Beispiele für Bremswerttabellen:
• DEKRA (1988) 6.0 . . . 9,0
• FUCIK/HARTL/SCHLOSSER (1998) 5,0 . . . 8,0
• IFBA/JAKUBASCH (1998) 6,0 . . . 10,0
• EVU TABELLE 6,0 . . . 11,0
• WEITERE MESSUNG (2004) 6,0 . . . 8,5
• ADAC(HOMEPAGE) 8,0-9,0

Vermeidbarkeitsbetrachtungen dienen dazu abzuklären, ob – anlässlich eines Verkehrsunfalls – ein Fahrzeugführer bei verkehrsgerechtem Verhalten die Möglichkeit gehabt hätte, sein Fahrzeug vor dem Kollisionspunkt zum Stillstand zu bringen. Es ist eine rein technische Betrachtung, die den Gesetzen der Physik folgt. Je nach den konkreten Gegebenheiten des Unfalls kommt der Vermeidbarkeitsbetrachtung ein unterschiedliches Gewicht zu. Die Unfallanalyse kennt die Vermeidbarkeitsbetrachtung als Standarduntersuchung.

Bei der Vermeidbarkeitsuntersuchung kommt dem Bremsverzögerungswert ein massgebender Stellenwert zu. Die heute erreichbaren Verzögerungswerte – die sich aufgrund technischer Fortschritte änderten – sind, mit gewissen Bandbreiten, aufgrund zahlreicher Versuche und Untersuchungen bekannt.

Neben dem klassisichen Bremswerten spielen auch Reaktionszeiten eine wesentliche Rolle. Ab wann bestand die Möglichkeit für den Fahrer die Gefahr zu erkennen. Vermeidbarkeitsgutachten sind daher vielfältig und aufwendig.

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Pro und Kontra Vermeidbarkeitsbetrachtung Unfall durch Rechtsanwälte

Ein Rechtsanwalt, der sich mit Verkehrsrecht befasst, muss in gewissem Umfang auch über unfallrekonstruktive Grundkenntnisse verfügen, um seinen Mandanten von Anfang an richtig zu beraten und im Prozessfall die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für einen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag stellen zu können.

Das Grundwissen sollte zumindest aber Vermeidbarkeitsbetrachtungen in Form eines Bremswegrechners umfassen.

Die nachfolgenden Bremswegtabellen ermöglichen dem Verteidiger eine Grobberechnung von Geschwindigkeiten, Wegstrecken sowie Bremswegen und -zeiten.

Geschwindigkeits-, Bremszeit- und Bremswegtabelle

Diagonal- und Gürtelreifen auf trockener Schwarzteerdecke 7,0 bis 9,5 m/s2

Diagonal- und Gürtelreifen auf nasser Schwarzteerdecke 5,5 bis 8,5 m/s2

Auf Betonfahrbahnoberflächen sind ähnliche Werte zu erwarten.

Auf Pflasterstraßen ist in der Regel ein Abzug von 10 bis 25 % vorzunehmen.

Schneebedeckte Fahrbahn 1,5 bis 3.5 m/s2

Eis 1,0 bis 2,5 m/s2

Schmierige Straße 2,0 bis 5,5 m/s2

Auch wenn man diesen Werten und einen Bremswegrechner sehr gute Ergebnisse erzielen kann, so kann man damit nicht das dynamische Verhalten zweier Unfallbeteiligter zusammensetzen. Nebenfaktoren, wie Reaktionszeiten, verspätete Reaktion und Schwellzeiten kann man mit einem Bremswegrechner nicht errechen. Diese Berechnungen gehen ausschließlich über kinematische Unfallrekonstruktionsprogramme, welche dafür geschaffen wurden.

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