[vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=“Die Vermeidbarkeit eines Unfall mit „der Unfall wäre vermieden worden, hätte der Radfahrer nicht auf sein Vorrecht gepocht„ ist schlichtweg falsch.“ font_container=“tag:h3|font_size:24|text_align:left“ google_fonts=“font_family:Aldrich%3Aregular|font_style:400%20regular%3A400%3Anormal“][vc_single_image image=“14334″ img_size=“full“][vc_column_text]

Rechtsfrage der Vermeidbarkeit Unfall

Sowohl im zivilrechtlichen, als auch im strafrechtlichen Verfahren sind die Rechtsfrage der Vermeidbarkeit Unfall von elementarer Bedeutung.

Der Unfallsachverständige rekonstruiert  den Verkehrsunfall Schritt für Schritt und wird dabei  mit komplexen und oftmals auch juristisch brisanten Fragestellungen, wie  Reaktionsdauer, Zeitpunkt des Erkennen usw. konfrontiert.

Vermeidbarkeitsgutachten sind unzählige hypothetische Variationen aus einem Weg-Zeit-Verhältnis der Unfallbeteiligten zueinander dargestellt, um die Rechtsfrage der Vermeidbarkeit Unfall juristisch aufzuarbeiten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“14338″ img_size=“full“][vc_column_text]In diesem Fall geht es um die Rechtsfrage der Vermeidbarkeit Unfall. Ein E-Bike Fahrradfahrer querte eine mit 70 km/h geschwindigkeitsbeschränkte Landstraße und wurde mittig der Vollbremsung des PKW aufgeschöpft.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft der überhöhten Geschwindigkeit bei einem Bremsweg von 50m wurde schnell mittels der bekannten Rechenmethode ermittelt.[/vc_column_text][vc_single_image image=“14342″ img_size=“full“][vc_column_text]Wäre der Unfall vermieden worden, wenn der PKW Fahrer sich an die geltende Höchstgeschwindigkeit gehalten hätte ?

Räumliche Vermeidbarkeit

Eine räumliche Vermeidbarkeit ist dann gegeben, wenn der Kraftfahrer am gleichen Orts- und Zeitpunkt wie bei der Unfallfahrt in gleicher Art und Weise reagiert, aber anstatt der ihm nachgewiesenen (überhöhten) Ausgangsgeschwindigkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hätte.


Hätte der PKW-Fahrer zeitiger reagieren müssen, um den Unfall vermeiden zu können ?

Zeitliche Vermeidbarkeit

Ein Unfall ist zeitlich vermeidbar, wenn der Kraftfahrer bei gleichem Reaktionsverhalten wie bei der Unfallfahrt reagiert und dadurch zeitlich später am Kollisionsort angelangt wäre und der Fußgänger diese Zeitspanne hätte nutzen können, um in seiner Bewegung aus der Gefahrenzone herauszugelangen[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Bei der Begutachtung von Verkehrsunfällen stellt sich über die Frage der Unfallrekonstruktion hinaus auch meist die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen ein Verkehrsunfall vermeidbar gewesen wäre. Am Beispiel des Fahrradunfalls ist der Gedankengang solcher Vermeidbarkeitsbetrachtungen am besten darzustellen. Die Rechenmethode kann aber auf alle anderen relevanten Unfallsituationen (Vorfahrtsverletzung etc.) übertragen werden.

Voraussetzung für ihre Durchführbarkeit ist nicht, dass das Fahrzeug eine Bremsspur gezeichnet hat, so dass unter Zugrundelegung einer bestimmten Reaktionszeit der Punkt, an dem der Kraftfahrer tatsächlich reagiert hat (Reaktionspunkt), errechnet werden kann oder eine Reaktionsaufforderung unterstellt werden kann und eine überhöhte bzw. nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit nachgewiesen wird. Meist ergeben sich anhand von Aussagen der Unfallbeteiligten oder Zeugen gewisse Anknüpfungstatsachen.

Bei den Vermeidbarkeitsberechnungen, um die Rechtsfrage der Vermeidbarkeit Unfall zu beurteilen, ist zwischen der so genannten räumlichen Vermeidbarkeit, der zeitlichen Vermeidbarkeit sowie einer verspäteten Reaktion zu unterscheiden.

In diesem Fall können für den Fahrradfahrer 3 verschiedene Geschwindigkeiten und für den PKW Fahrer ebenfalls 3 verschiedene Geschwindigkeiten angenommen werden. Jeweils sind die unterschiedlichen Geschwindigkeiten in einem Verhältnis zu setzen, so dass sich daraus 27 Möglichkeiten bilden, welche jeweils im Weg-Zeit-Verhältnis dargestellt werden.

Bei der täglichen Arbeit der Vermeidbarkeit eines Unfall berechnet der Sachverständige bis zu 16 Kombinationen. Die erste Kombination ist dabei immer der rekonstruierte Verkehrsunfall, darauf bauen die juristischen relevanten Wahrscheinlichkeiten auf.

Geschwindigkeit als Unfallursache: Ermittlung, Zurechnung und Abwägung im Haftpflichtprozess

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