[vc_row][vc_column][big_title2 bigtitle_content=“Verkehrsunfall Personenschaden“][subtitle2 subtitle_content=“Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“14023″ img_size=“full“][/vc_column][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Fahrlässige Körperverletzung: Auch der versierteste Verkehrsteilnehmer kann im Straßenverkehr einen Unfall verursachen. Wenn dieser einen Personenschaden zur Folge hat, sieht man sich leicht mit einem polizeilichen Ermittlungsverfahren konfrontiert. Der Vorwurf lautet dann: Fahrlässige Körperverletzung, § 229 Strafgesetzbuch (StGB): “Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” 

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Verkehrsunfall mit Personenschaden

Was bedeutet Körperverletzung im rechtlichen Sinne ?

Unter einer Körperverletzung versteht man jede Gesundheitsbeschädigung oder körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 StGB. Die Körperverletzung muss auf einem fahrlässigen Verhalten des Täters beruhen. Verlangt wird hierbei grundsätzlich, dass die Handlung objektiv sorgfaltswidrig und subjektiv vorwerfbar war. Dies zeichnet die Fahrlässigkeit aus. Ein Verstoß gegen eine objektive Sorgfaltspflicht kann etwa dann vorliegen, wenn z.B. gegen die angemessene Geschwindigkeit verstoßen wird.

Damit eine fahrlässige Körperverletzung angenommen werden kann muss ein Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der Schädigung vorliegen. Der Personenschaden muss somit unmittelbar aus der Pflichtverletzung resultieren. Auch muss der Eintritt der Verletzung vorhersehbar gewesen sein, das bedeutet, dass der Verursacher nach den Erfahrungen des täglichen Lebens damit rechnen musste.

So muss ein Autofahrer in etwa damit rechnen, dass im Winter die Straßen aufgrund der Wetterverhältnisse glatt sein können und sich der Bremsweg in diesem Fall verlängert. Hinzu kommt, dass die fahrlässige Körperverletzung vermeidbar gewesen sein muss. Unvermeidbar wäre sie dann, wenn sie auch mit pflichtbewusstem Handeln (z.B. angemessene Geschwindigkeit, ausreichender Schulterblick, usw.) eingetreten wäre.

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Bei einem Verkehrsunfall Personenschaden sollten Sie unverzüglich einen KFZ Sachverständigen für Unfallrekonstruktion und Straßenverkehrsunfälle hinzuziehen.

In einem strafrechtlichen Verfahren ist die Hinzuziehung zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden ein hinreichendes Beweismittel, auch wenn es sich um ein Privatgutachten handelt.

Seitens der ermittelnden Behörde, hier die Staatsanwaltschaft wird durch einen Sachverständigen geprüft, ob die Staatsanwaltschaft gegen Sie eine Anklage erhebt. Bei einer Anklage steht bereits durch ein verkehrsanalytisches Gutachten fest, das Sie die Schuld am Unfall tragen.

Da diese Gutachten auch Fehler aufweisen können sollte generell durch einen von Ihnen hinzugezogenen Sachverständigen der Vorwurf geprüft werden.

Es ist Ihre Aufgabe einen Gegenbeweis zu erbringen und nicht die Aufgabe des Gerichtes.

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