[vc_row][vc_column][big_title bigtitle_content=“Unfall Spurwechsel“][subtitle subtitle_content=“Schuldfrage Unfall Spurwechsel – Wer haftet ?“][vc_message color=“info“]Bei einem Unfall bei Spurwechsel trifft in der Regel denjenigen Verkehrsteilnehmer die alleinige Schuld, der den Spurwechsel vollzieht. Denn er hätte hierbei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch äußerste Sorgfalt ausschließen müssen.

[/vc_message][vc_column_text]Bei einem Unfall bei Spurwechsel spreche der sog. Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Verhalten des Fahrers des die Spur wechselnden Fahrzeugs.

Gemäß § 7 Abs. 5 StVO habe sich der Fahrer des ausscherenden Fahrzeugs nämlich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossensei. Aus dieser Formulierung der gesetzlichen Regelung folgere die ganz herrschende Rechtsprechung bei einem Unfall bei Spurwechsel einen Anscheinsbeweis dahingehend, dass die sich hieraus ergebende äußerste Sorgfaltspflicht durch den die Spur wechselnden Fahrer verletzt worden sei.

Die Formulierung in § 7 Abs. 5 StVO dahingehend, dass eine Fahrspur nur dann gewechselt werden darf, wenn eine „Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen“ ist, findet sich auch in anderen Regelungen der StVO, u.a. auch in § 5 Abs. 4 S. 1 StVO, § 8 Abs. 2 StVO, § 9 Abs. 5 StVO, § 10 StVO und § 14 Abs. 1 StVO.

Kommt es in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit einem der dort geregelten Verkehrsmanövern zu einem Unfall, so gilt grundsätzlich auch dort ein Anscheinsbeweis für die alleinigen Haftung desjeniegen Verkehrsteilnehmers, der das enstprechende Verkehrsmanöver durchgeführt hat.

Denn gemeinsamer Grundgedanke dieser Vorschriften ist der Vorrang des fließenden Verkehrs. Wer diesen stört bzw. in diesen „eingreift“, muss äußerste Sorgfalt walten lassen.

Ausnahme:

Bei einer schwerwiegenden Sorgfaltspflichtverletzung eines beteiligten Fahrers trete auch die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs des anderen Fahrers zurück, was eine alleinige Haftung des pflichtverletzenden Fahres zur Folge habe.

 

[/vc_column_text][subtitle subtitle_content=“Der Spurwechselunfall aus gutachterlicher Sicht“][vc_column_text]Entgegen der herrschenden Meinung lassen sich Unfälle bedingt durch einen Spurwechsel / Fahrstreifenwechsel sehr gut rekonstruieren. Die Unfallrekonstruktion eines Unfalls dürfte selbst den unerfahrenden Unfallanalytiker nicht überfordern. Zu genauen Rekonstruktion des Spurwechselunfalls müssen Lichtbilder und Abstoßstellen beider Fahrzeuge bekannt sein.

Warum lassen sich Unfälle durch Fahrstreifenwechsel so leicht rekonstruieren ?

Fahrzeuge unterliegen aufgrund Ihrer Lenkung einem fahrzeugspeziellen Wendekreis. Aufgrund dieses Fahrverhaltens können beide Fahreraussagen simuliert und berechnet werden und ggf. eine weiterführende Unfallfolge bezeichnet werden. Ein weiteren Anhaltspunkt der Unfallrekonstruktion bildet die Hochachse eines jeden Fahrzeuges. Wird ein Fahrzeug hinten rechts getroffen, so wirken die Kräfte zur Hochachse des Fahrzeuges in Uhrzeigerrichtung. Wird das Fahrzeug vorne rechts getroffen, so wirken die Kräfte zur Hochachse des Fahrzeuges entgegengesetzt des Uhrzeigerrichtung. Ein weiterer Anhaltspunkt der Streifkollision ist durch seine drei Phasen identifizierbar.

Anstreifphase, Hauptkraftaustausch und Abgleitphase.

Mittels ordnungsgemäßer Dokumentation und 3D-Darstellung lässt sich die Unfallursache eindeutig klären.

Sie sollten schnell einen KFZ Sachverständigen zur Beweisaufnahme hinzuziehen, damit Beweise nicht vernichtet werden.

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