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Auf Grund der Lockerungen des COVID-19 Shutdowns ab 04.Mai 2020 kommt es zu einem erhöhten Arbeitsvolumen. Bitte haben Sie Verständnis für Verzögerungen in der Bearbeitung.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“14425″ img_size=“full“][tooltip tooltiptext=“Aktueller Hinweis.“ tooltip_content=“Bitte beachten Sie, das im Notfall die Rufnummer 110 für Polizei und 112 für Feuerwehr zu wählen ist. Nachfolgende beschriebene Tätigkeiten befreien nicht, bisherige Regelungen zu ersetzen. Sie dienen ausschließlich zusätzlich.“][vc_column_text]Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es zu keinerlei Einschränkungen meiner Tätigkeiten, da ein Großteil der Arbeit aus dem HomeOfffice erledigt wird.

Da andere Branchen teilweise einen Notbetrieb haben, kann es dadurch zu Verzögerungen der Bearbeitung kommen.

Meine telefonische Erreichbarkeit ist derzeit nicht eingeschränkt.[/vc_column_text][vc_column_text]

Aufgrund von Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen ist die Wahrnehmung meiner Tätigkeiten außerhalb des Büros angepasst.

Ortstermine werden die nächsten Tage unter Auflage der Hygieneanforderungen aufgenommen.

Die Bearbeitung von Akten und Fällen, welche über Postversand oder eMail abgewickelt werden sind davon nicht betroffen.

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][/vc_column][vc_column width=“1/2″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Gerichtliche Tätigkeiten

Gerichtliche Beauftragungen, sofern diese aus dem Inhalt der Akte bearbeitet werden können werden reibungslos bearbeitet.

Sofern weitere Informationen von Dritten eingeholt werden müssen, so erfolgt eine gesonderte Benachrichtigung bzw. der Hinweis eines Nachtrages.

Ortstermine werden derzeit nur noch zur Beweisaufnahme / Beweissicherung durchgeführt. Hierbei kommt es zu Dokumentationen -ohne die Gegenpartei-. Dies erfolgt wertungsfrei zur Sicherung des Zustandes bei Eintritt des Schadens, damit wichtige Beweismittel nicht verloren gehen.

Gemäß der Information des Bundesverbandes der vereidigten Sachverständigen vom 20.03.2020 ergeht folgender Hinweis:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe BVS-Mitglieder,

uns erreichen Anfragen aus den Reihen unserer Mitglieder, ob Ortstermine trotz der zunehmenden Corona-Epidemie durchgeführt werden müssen oder bereits anberaumte Termine von den Sachverständigen abgesagt werden können. Hierzu gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich gilt jedoch: Ortstermine werden von dem oder von der Gerichtssachverständigen anberaumt und können in gleicher Weise von diesen auch wieder abgesagt werden.

Wenn, wie vorliegend der Fall, Prozessbeteiligte eine Teilnahme daran wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr ablehnen, kann deren Teilnahme auch nicht vom Sachverständigen erzwungen werden. In einem solchen Fall könnte sich daraus sogar für den/die Gerichtssachverständigen ein Grund zu deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ergeben.

Prüfen Sie daher im Einzelfall, wo und wann und insbesondere mit welcher Personenzahl ein Ortstermin anberaumt werden muss und ob dies unter den derzeitigen einzuhaltenden Vorsichtsmaßnahmen noch sinnvoll ist bzw. den Beteiligten zugemutet werden kann. Nehmen Sie zu Ihrer eigenen persönlichen Sicherheit, aber insbesondere unter Berücksichtigung der Ihnen für die Gutachtenerstattung vom Gericht gesetzten Frist mit diesem Kontakt auf und erbitten Sie eine entsprechende schriftliche Anweisung von diesem.

Bei privaten Aufträgen gilt dies entsprechend; hier ist die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Auftraggeber und Beachtung der Verhältnismäßigkeit abzustimmen.

Bedenken Sie bei der Entscheidungsfindung in beiden Fällen, welches Risiko für Sie und die anderen Teilnehmer bestehen könnte und entscheiden Sie sich im Einzelfall lieber dafür, einen bereits anberaumten Ortstermin zu verschieben oder zunächst ganz abzusagen. [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung wird mein Arbeitsbereich ausgeweitet.

Beweissicherung Unfallaufnahme -ohne Personenschaden-

Zur Unterstützung der polizeilichen Unfallaufnahme stehe ich im Bereitschaftsdienst zur privaten Beweissicherung nach Verkehrsunfällen zur Verfügung.

Die Beweissicherung bei Unfallschäden ist auf den nordöstlichen Bereich Berlins, sowie im Land Brandenburg OHV,BAR und MOL beschränkt.

Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung bei Verkehrsunfallschäden ohne Personenschaden. Bei Personenschaden ist generell die Polizei hinzuzuziehen.

Die Abrechnung erfolgt über einen Pauschalsatz der Versicherungen. Hierzu werden derzeit mit einigen Versicherern noch Gespräche geführt.

Verkehrsunfälle -schwer-

Zur Unterstützung der Polizei wurde der Bereitschaftsdienst zur Sicherung der Beweise bei schweren Verkehrsunfällen auf die Bundesländer Berlin und Brandenburg ausgeweitet.

Hierzu erfolgt vordergründig nur die sachverständige Beweissicherung und Kurzbewertung, welche auf Abruf zu einem Voll-Gutachten geändert werden kann.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“14489″ img_size=“full“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Diese Informationen werden täglich angepasst, erweitert und verändert.

Tel. 030 – 55 57 18 29

[/vc_column_text][vc_column_text]Aufgrund von Einschränkungen des täglichen Lebens kommt es in der Unfallschadenregulierung zu Verzögerungen und Problemen.

Informationen der Rechtsanwaltskanzlei Schleyer -Berlin zur Problematik Corona

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