[vc_row][vc_column][vc_column_text]

Welche Strafe erwartet Sie bei Fahrerflucht bzw. Unfallflucht

§ 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ?

[/vc_column_text][vc_column_text]

Risiken der Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153 a StPO bei Verkehrsstraftaten

[/vc_column_text][tooltip tooltiptext=“So wehren Sie sich gegen den Vorwurf der Fahrerflucht bzw. Unfallflucht !!!“ tooltip_content=“Der Vorwurf der Fahrerflucht bzw. Unfallflucht bzw. das Strafverfahren nach § 142 StGB sollten Sie rechtzeitig entgegnen. Selbst wenn Sie den Strafbefehl nach § 142 StGB mit Tagessätzen als „kleinlich„ abtun, so wartet am Ende ein unendlicher Kostenberg und mindestens 2 Punkte in Flensburg. Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihren Führerschein, auch wenn es im Strafbefehl nicht benannt wurde.“][vc_single_image image=“14082″ img_size=“full“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Bagatellschaden vs. bedeutender Schaden

Viele kennen es: Ein Bagatellschaden an einem Fahrzeug liegt dann vor, wenn die Reparatur voraussichtlich nicht mehr als 750-1.000 Euro kostet.

Doch ist das auch im Strafrecht so ?

LG Offenburg, Beschluss vom 19.06.2017 – 3 Qs 31/17

Ein bedeutender Schaden im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liege mit Rücksicht auf die Teuerungsrate, ermittelt über die Änderung des Verbraucherpreisindex vom Jahr 2002 bis 2016, erst ab zumindest 1.500 Euro vor.

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 12.11.2018 – 5 Qs 73/18

Während in den meisten Gerichtsentscheidungen der letzten Zeit zur Wertgrenze des bedeutenden Schadens in § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB niedrigere Beträge angenommen worden sind – etwa durch das LG Braunschweig und LG Offenburg (1500 Euro) oder das AG Stuttgart (1600 Euro) – hebt das LG Nürnberg-Fürth die Wertgrenze deutlich an und meint: Unter einem Nettobetrag von 2500 Euro liegt kein bedeutender Schaden vor. Begründet wird dies mit der neuen Möglichkeit, Fahrverbote von bis zu sechs Monaten zu verhängen, dem Vergleich mit dem in § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB weiter aufgeführten Alternativen (Tötung oder nicht unerhebliche Verletzung eines Menschen) sowie der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre.

mehr Informationen zur Wertgrenze

Zwar wird in dieser Entscheidung ein neue Wertgrenze geschaffen, aber gilt diese neue Wertgrenze für Jeden ?

 

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

FAER -das elektronische Fahreignungsregister

Sind Sie der strafrechtlichen Komponente entronnen, so heißt es noch nicht aufatmen. Das elektronische Fahreignungsregister ist die Schufa des Führerscheins.

Es gibt zwar die Pflichtmitteilung an die zuständige Führerscheinbehörde, aber nicht immer erfolgt eine Pflichtmitteilung. Was auch immer die Führerscheinbehörde veranlasst ist nicht Teil von strafrechtlichen Sanktionen, sondern die Folge, welches sich aus der Modernisierung des Führerscheinrechts ergibt.

Die zuständige Führerscheinbehörde trägt Ihnen für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2 Punkte ein FeV Anlage 13 unter 2.1.7 , sowie einen Eintrag nach § 28 Abs. 3 StVG i.V. m. Anlage 13 FeV in das Nebenregister.

Jede Behörde arbeitet im Ermessen und ermittelt selbstständig. Dagegen  kann man zwar vorzugehen, aber nur im Verwaltungsrechtlichen Sinne. Was Sie vorher nicht bedacht haben, kann Ihnen jetzt auf die Füße fallen !!!

Und es kann noch schlimmer kommen !!! Ergeben sich Hinweise die die Fahreignung in Frage stellen, dann erhalten Sie einen Brief der Fahrerlaubnisbehörde mit einer 1-Wochen-Frist zur Erbringung einer MPU. Diese Mitteilung schlägt mit knappen 150 Euro zu und sie bekommen innerhalb einer Woche keine MPU der Fahreignung.

Die Folge ist ja klar…..der Lappen ist dann mal weg !!!

[/vc_column_text][tooltip tooltiptext=“Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ tooltip_content=“Die Einstellung der Staatsanwaltschaft aufgrund einer geringen Schadenshöhe wird auch den Geschädigten zugestellt. Dieser hat die Möglichkeit einen Antrag auf Prüfung der Fahreignung bei der zuständigen Führerscheinbehörde zu stellen.“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Sie sollten bereits beim erklingen des Vorwurfes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort einen Sachverständigen für Unfallrekonstruktionen zu Hilfe nehmen. Hierfür gibt es ein spezielles Gutachten in welchen auch die Fahreignung nach BAST-Richtlinie 2018 geprüft wird.

Damit können Sie sich sowohl gegen die Kostenfolge seitens der Versicherung, als auch einer sehr hartnäckigen Führerscheinbehörde wehren.

Die Kosten werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen problemlos gedeckt. Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen 3 Monate rückwirkend !!!

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_wp_tagcloud taxonomy=“post_tag“][/vc_column][/vc_row]