Der unfallanalytische Sachverständige KFZ Gutachter für Unfallrekonstruktion Schadenshergang bei Verkehrsunfällen
Der Gutachter erstellt kein Schadensgutachten, sondern ein unfallanalytisches Gutachten, somit ein Gutachten, welches den Unfallablauf rekonstruiert.
Ein solches Gutachten ist nötig, wenn z.B. Streit über den Unfallhergang und somit über das Verschulden besteht.
Meist wird ein solches Gutachten erst erstellt, wenn die jeweilige Sache schon vor Gericht ist und das Gericht ein solches Gutachten beauftragt.
Allerdings kann ein solches Gutachten auch schon im Vorfeld selbst beauftragt werden. Dies insbesondere jedoch in Verkehrsstrafsachen um einem Vorwurf der Staatsanwaltschaft z.B. einer fahrlässigen Körperverletzung zu entgehen.
Immer, wenn es bei Verunfallung zu schweren Verletzungen eines Dritten, oder sogar dessen Tot kommt, sollte ein Betroffener schon am Unfallort auf die Beiziehung eines Sachverständigen drängen, wenn ihm die Schuld zugeordnet wird und er den Unfall aber nicht verschuldet hat.