{"id":13330,"date":"2017-12-19T08:14:19","date_gmt":"2017-12-19T07:14:19","guid":{"rendered":"http:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/?page_id=13330"},"modified":"2017-12-25T13:07:25","modified_gmt":"2017-12-25T12:07:25","slug":"fachliche-eignung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/fachliche-eignung\/","title":{"rendered":"Fachliche Eignung"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_single_image image=&#8220;13408&#8243; img_size=&#8220;full&#8220; alignment=&#8220;center&#8220;][vc_column_text]Das Berufsbild des Unfallanalytikers spaltet sich in zwei Gruppen. Der Unfallanalytiker in der Unfallaufnahme (Ausbildung Dresden) und der Unfallanalytiker in der Unfallrekonstruktion (MAS-Akademie mit anschlie\u00dfender IQ-Zertifizierung). Der Unfallanalytiker in der Unfallrekonstruktion bedarf einer pers\u00f6nlichen Eignung, abstrakte technische Vorg\u00e4nge visuell aufzunehmen.\u00a0Ein entsprechend erforderliches vorheriges Abstraktionsverm\u00f6gen (wie\u00a0 malerischen F\u00e4higkeiten bei K\u00fcnstlern) liegen in der Pers\u00f6nlichkeit und der Entwicklung der einzelnen Person. Mittels einer Ausbildung kann man diese geistigen F\u00e4higkeiten f\u00f6rdern, aber nicht grundlegend erschaffen. In einer Vielzahl fehlerhafter Rekonstruktiongutachten musste ich erkennen, das die Verfasser eine hohe fachliche Eignung aufweisen, aber aufgrund des Fehlens eines notwendigen Abstraktionsverm\u00f6gens sich mit den vielen Informationen \u00fcberh\u00e4uft hatten. Die Aussage <a href=\"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/unfallrekonstruktion-falsch\/\">&#8222;der Sachverst\u00e4ndige sollte auch mal die rechte Hirnh\u00e4lfte verwenden&#8220;<\/a> kann daher nur als Hinweis verstanden werden, da die linke Gehinrh\u00e4lfte f\u00fcr intellektuelle Aufgaben und die rechte Gehirnh\u00e4lfte f\u00fcr\u00a0intuitiven Seite des menschlichen Geistes zugewandt ist.<\/p>\n<p>Die menschlichen kognitiven erweiterten F\u00e4higkeiten spielen f\u00fcr den\u00a0Unfallanalytiker bei der\u00a0Rekonstruktion des Unfallgeschehens eine entscheidende Rolle. Eine geschickte Ausn\u00fctzung des Wissens in diesem Bereich f\u00fchrt zu ergonomischeren und optimaleren Ergebnissen. Eine Missachtung (fehlen erweiterter kognitiver Eigenschaften) kann selbst ein inhaltlich gutes\u00a0ausgearbeitetes Verkehrsunfallrekonstruktionsgutachten nutzlos machen. Gerade die visuelle Wahrnehmung, sowie die Lern- und die Abstraktionsf\u00e4higkeit sind wichtig und sollten bei jeder Gestaltung beachtet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der \u00f6ffentlich bestellte Sachverst\u00e4ndige der IHK oder HWK ?<\/p>\n<p>Bundesjustizministerium und Bundeswirtschaftsministerium haben sehr intensiv daran gearbeitet, dass in allen Berufszulassungsgesetzen die Vorgaben der europ\u00e4ischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) und der Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) umgesetzt werden. Dies k\u00f6nnte das faktische Ende der \u00f6ffentlichen Bestellung in Deutschland bedeuten. In einer aktuellen Mitteilung der IHK Schleswig-Holstein ist hierzu Folgendes zu lesen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>&#8222;In einem internen Vermerk zur Einordnung des \u00a7 36 GewO (\u00f6ffentliche Bestellung von Sachverst\u00e4ndigen) nach der Dienstleistungsrichtlinie (DLR) und der Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) der EU kommt das BMWi zu dem Ergebnis, dass die \u00f6ffentliche Bestellung beiden Richtlinien unterf\u00e4llt. Die unterzeichnenden Spitzenorganisationen der Selbstverwaltungsk\u00f6rperschaften, die Sachverst\u00e4ndige \u00f6ffentlich bestellen, halten dieses Ergebnis f\u00fcr rechtlich unzutreffend und bef\u00fcrchten &#8211; wenn sich diese unzutreffende rechtliche Einsch\u00e4tzung durchsetzt &#8211;\u00a0 eine Gef\u00e4hrdung des Systems der \u00f6ffentlichen Bestellung insgesamt.&#8220;<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Was hei\u00dft das also im Klartext?<\/h2>\n<p>Aus Sicht der Zertifizierungsstellen fallen \u00f6ffentliche Bestellungen unter beide Richtlinien.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Jeder Deutsche und jeder EU-B\u00fcrger kann sich dem Vereidigungsverfahren stellen, die grundlegenden Bestellungsvoraussetzungen, wie besondere Sachkunde und pers\u00f6nliche Eignung, m\u00fcssen nachgewiesen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Alle bisherigen gesetzlichen Bevorzugungen von \u00f6ffentlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen, z.B. in den Prozessordnungen oder zur Begr\u00fcndung einer Mieterh\u00f6hung in \u00a7 558a BGB, werden einer Nacharbeitung unterzogen.<br \/>\nHieraus folgt eine deutliche St\u00e4rkung der Personalzertifizierung nach internationaler Norm DIN EN ISO\/IEC 17024.<br \/>\nZumindest zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt l\u00e4sst sich best\u00e4tigen, dass die Systeme der \u00f6ffentlichen Bestellung und der Zertifizierung von Sachverst\u00e4ndigen bis auf weiteres gleichberechtigt nebeneinander existieren m\u00fcssen (so auch Prof. Dr. Mitmann, Pr\u00e4sident des ehemaligen DAR, in DS Heft 10\/1998, S.5 f.; Roe\u00dfner in DS Juli\/August 1996, S.4 ff.)<br \/>\nGr\u00fcnde, warum der \u00f6ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst\u00e4ndige bevorzugt werden k\u00f6nnte, sind besonders seit der letzten Justizreform nicht mehr zu erkennen, da nun auch die Frage der Haftung nicht mehr unterschiedlich gehandhabt wird.<br \/>\n\u00d6ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst\u00e4ndige haften in gleichem Rahmen und Umfang wie Personen-zertifizierte Sachverst\u00e4ndige.<\/p>\n<p><em>Quelle: SVG-Office GmbH, Witten<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>DIN EN ISO\/IEC 17024<\/h1>\n<p>Vergleich zwischen \u00f6ffentlicher Bestellung und Zertifizierung DIN EN ISO\/IEC 17024<br \/>\nAls international anerkanntes Qualit\u00e4tssicherungssystem setzt sich der Zertifizierungsprozess unter Ber\u00fccksichtung der DIN EN ISO\/IEC 17024 gegen\u00fcber den rein nationalen Qualifizierungen immer mehr durch. Vergleichbar ist das mit der Entwicklung vom deutschen Diplomingenieur zum internationalen Bachelor und Master. Gemeinsamkeiten zwischen der \u00f6ffentlichen Bestellung und der Zertifizierung:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Beide Systeme sind darauf ausgerichtet, der \u00d6ffentlichkeit fachlich und pers\u00f6nlich qualifizierte Sachverst\u00e4ndige zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<h2>Die Unterschiede zwischen \u00f6ffentlicher Bestellung und Zertifizierung bestehen in folgenden Punkten:<\/h2>\n<ul>\n<li>Die \u00f6ffentliche Bestellung beruht auf gesetzlicher Grundlage; stellt jedoch keine Berufszulassung mehr dar und ist keine Qualit\u00e4ts- oder Qualifikationsgarantie.<\/li>\n<li>Die Zertifizierung erfolgt auf Grund des Vertragsrechts zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Sachverst\u00e4ndigen. Sie beruft sich dabei auf die Einhaltung der Europ\u00e4ischen Norm DIN EN ISO\/IEC 17024 die zum Teil weitreichender und kontrollintensiver als die \u00f6ffentliche Bestellung und Vereidigung ist (siehe Normative Dokumente).<\/li>\n<li>Der \u00f6ffentlich bestellte Sachverst\u00e4ndige muss vom Gesetzgeber vorgegebene Qualit\u00e4tsstandards (besondere Sachkunde und Eignung) einhalten. Diese Standards sind durch die DIN EN ISO\/IEC 17024 ebenso vorgegeben und verbindlich einzuhalten. Im Gegensatz zur \u00f6ffentlichen Bestellung wird die Einhaltung dieser Vorgaben laufend durch die Zertifizierungsstelle gepr\u00fcft und \u00fcberwacht.<\/li>\n<li>Die Bezeichnung \u201e\u00f6ffentlich bestellter Sachverst\u00e4ndiger\u201c ist gesch\u00fctzt (\u00a7132a StGB), die Bezeichnungen \u201ezertifizierter Sachverst\u00e4ndiger\u201c nach DIN EN ISO\/IEC 17024 ebenfalls. Der Schutz der Bezeichnung \u201e\u00f6ffentlich bestellter Sachverst\u00e4ndiger\u201c stellt jedoch kein Qualifikationsmerkmal f\u00fcr den Sachverst\u00e4ndigen dar.<\/li>\n<li>Der \u00f6ffentlich bestellte Sachverst\u00e4ndige unterliegt \u00f6ffentlich-rechtlicher Kontrolle, der privat zertifizierte Sachverst\u00e4ndige unterwirft sich auf Grund privatrechtlicher Vertr\u00e4ge der \u00dcberwachung durch eine Zertifizierungsstelle. Da die Europ\u00e4ische Regelung den Einfluss der \u00f6ffentlich-rechtlichen Stellen ausschlie\u00dfen will (aus guten Gr\u00fcnden), darf auch hier der \u00dcberwachung durch Zertifizierungsstellen mehr Bedeutung beigemessen werden.<\/li>\n<li>Die \u00f6ffentlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen m\u00fcssen einen Eid zur Bekr\u00e4ftigung ihrer Pflicht zur Unabh\u00e4ngigkeit, Unparteilichkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit und pers\u00f6nlichen Leistungserbringung leisten.<\/li>\n<li>Die zertifizierten Sachverst\u00e4ndigen haben keine M\u00f6glichkeit zur Eidesleistung, sie unterliegen jedoch sehr strengen vertraglichen Pflichten. &#8211; Allerdings ist festzustellen, dass es sich bei den Anforderungen der Vereidigung um absolute Selbstverst\u00e4ndlichkeiten handelt, denen jeder Sachverst\u00e4ndige unterliegt. W\u00e4hrend der einmal abgelegte Eid jede \u00dcberwachung auf Einhaltung ersetzt, werden zertifizierte Sachverst\u00e4ndige laufend auf die Einhaltung dieser Kriterien hin kontrolliert und j\u00e4hrlich \u00fcberwacht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Im Gegensatz zur \u00f6ffentlichen Bestellung gibt es f\u00fcr die Teilnahme an einem Zertifizierungsprozess unter Ber\u00fccksichtung der DIN EN ISO\/IEC 17024:2012 keine Altersbegrenzung.<\/h2>\n<p>Die \u00f6ffentlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen wurden fr\u00fcher auf Grund gesetzlicher Anordnung im Gerichtsverfahren bevorzugt herangezogen, die zertifizierten Sachverst\u00e4ndigen genossen diese Bevorzugung nicht.<br \/>\nDiese Bevorzugung hat sich zwischenzeitlich \u00fcberholt. Die Gerichte greifen ausschlie\u00dflich auf Sachverst\u00e4ndige zur\u00fcck, von deren Fachkompetenz sie sich durch erstellte Gutachten \u00fcberzeugt haben. Besonders in den alten Bundesl\u00e4ndern gibt es bei Gericht (haupts\u00e4chlich Zwangsversteigerungsverfahren) weit mehr Gutachten durch zertifizierte und freie Sachverst\u00e4ndige als durch \u00f6ffentlich bestellte Sachverst\u00e4ndige. Von Anfang an gab es Bestrebungen, die Zertifizierung von Sachverst\u00e4ndigen auf dem Niveau der \u00f6ffentlichen Bestellung zu halten (tats\u00e4chlich wurde jedoch der Standard der \u00f6ffentlichen Bestellung an den Standard der Zertifizierung angepasst), um so den Qualit\u00e4tsstand der \u00f6ffentlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen nach Europa hineinzutragen und auch, um beide Systeme, soweit es geht, kompatibel zu machen.<br \/>\nIn der Praxis war aber immer wieder festzustellen, das Europa an der \u00f6ffentlichen Bestellung keinerlei Interesse hatte und die Qualit\u00e4t des \u00f6ffentlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen zwar in den Richtlinien nachzulesen war, die Praxis in der Regel jedoch eine andere Sprache sprach. In der Zwischenzeit hat der Markt seine Entscheidung zu einem gro\u00dfen Teil getroffen und den gem\u00e4\u00df der DIN EN ISO\/IEC 17024 zertifizierten Sachverst\u00e4ndigen eine hohe Anerkennung und Fachkompetenz zugesprochen.<\/p>\n<div class=\"page-header\">\n<h4><em>Neueste Informationen zu Gesetzes\u00e4nderungen<\/em><\/h4>\n<\/div>\n<div class=\"page-header\">\n<h1>RICHTUNGSWEISENDE GESETZGEBUNG IM SACHVERST\u00c4NDIGENWESEN<\/h1>\n<\/div>\n<div>\n<p>2009 gab es eine entscheidende Ver\u00e4nderung im Bereich des Sachverst\u00e4ndigenwesens. Das langj\u00e4hrige Monopol der Kammern, Sachverst\u00e4ndige zu berufen und zu \u00fcberwachen wurde aufgebrochen. Der Deutsche Gesetzgeber sah sich durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie DLR und die EU Berufanerkennungsrichtlinie BAR veranlasst, ein Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht zu erlassen (BGBL. I 2009 S. 2091). \u00a7 36 der Gewerbeordnung, der bisher alleinige Rechtsgrundlage f\u00fcr die hoheitliche Stellung der Kammern bei der Auswahl und Ernennung von \u00f6ffentlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen war, wurde durch \u00a7 36a GewO erg\u00e4nzt. Gleichzeitig wurde 2009 das Akkreditierungsstellengesetz* erlassen, wodurch die Einrichtung und die Aufgaben der Akkreditierungsstellen geregelt werden.<\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3><strong>Die Konsequenzen dieser Gesetzgebung f\u00fcr das Sachverst\u00e4ndigenwesen sind gravierend<\/strong><\/h3>\n<p>Neben den Kammern k\u00f6nne sich Sachverst\u00e4ndige nun auch von einer Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO\/IEC 17024 arbeitet, zertifizieren lassen. Durch die gesetzliche Regelung des Zertifizierungswesens gibt es in Deutschland nunmehr zwei Systeme, die gleichwertig nebeneinander bestehen. Die \u00f6ffentliche Bestellung nach \u00a736 GewO durch eine Kammer und die Zertifizierung nach ISO 17024 durch eine unabh\u00e4ngige Zertifizierungsstelle.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die Personenzertifizierung nach DIN ISO 17024 wird gleichwertig zur \u00f6ffentlicher Bestellung<\/h3>\n<p>Die Gleichstellung dieser beiden Systeme und damit die Gleichwertigkeit von \u00f6ffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach ISO 17024 wurde jedoch nicht nur durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht manifestiert, sondern durch zahlreiche Gesetzes\u00e4nderung unmissverst\u00e4ndlich untermauert. Neuere Gesetze, wie zum Beispiel das Bewertungsgesetz BewG, in der Erbschaftssteuerichtlinie sowie in der InvG (\u00a7 77 Abs.2) oder im Pfandbriefgesetz (PfandBG) wurden insoweit ge\u00e4ndert, dass die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit von \u00f6ffentlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen gestrichen wurde.<\/p>\n<p>Diese \u00c4nderung der Gesetzgebung f\u00fchrt dazu, dass die Kammern, wenn auch ungern, auf Anfrage schriftlich best\u00e4tigen, dass \u00f6ffentlich bestellte Sachverst\u00e4ndige und zertifizierte Sachverst\u00e4ndige (nach ISO 17024) als gleichwertig zu betrachten sind. Nach Aussage mehrerer Gerichte wurden diese aufgefordert, zertifizierte Sachverst\u00e4ndige zur Begutachtung heranzuziehen und diese, sofern es sich um Verfahren mit internationalem Bezug handelt, sogar bevorzugt heranzuziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die Personenzertifizierung nach DIN ISO 17024 ist weltweit anerkannt<\/h3>\n<p>Die ISO 17024 ist eine weltweit anerkannte und durch internationale Vertr\u00e4ge vereinbarte Norm. In der Einleitung zur DIN EN ISO\/IEC 17024 wird klargestellt, dass die Zertifizierung von Personen darauf abzielt, die Kompetenz der zertifizierten Person in Bezug auf das Zertifizierungsprogramm zu best\u00e4tigen. Der weltweit akzeptierte Prozess der Begutachtung garantiert dabei, dass die Zertifizierungsprogramme begutachtet und \u00fcberwacht werden und die Kompetenz der zertifizierten Person untermauern. Durch die Anerkennung der Weltnorm ISO 17024 als europ\u00e4ische Norm (EN) und als Deutsche Norm (DIN) ist die Zertifizierung 17024 auch in Deutschland voll anerkannt.<\/p>\n<p>Bei der Zertifizierung nach 17024 sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Zertifizierungsstelle selbst nicht nur nach dem Standard arbeitet, sondern selbst auch akkreditiert und \u00fcberwacht wird. F\u00fcr gro\u00dfe Verwirrung am Markt sorgen Zertifizierungsstellen, die Sachverst\u00e4ndige \u201ezertifizieren\u201c und ihnen dar\u00fcber eine Urkunde oder ein Zertifikat erteilen. Oftmals gehen diese Sachverst\u00e4ndigen davon aus, dass Sie \u00fcber eine Zertifizierung nach der international anerkannte DIN EN ISO\/IEC 17024 verf\u00fcgen. Dem ist jedoch bei weitem nicht so. Solche Zertifizierungen sind eher irref\u00fchrend sowohl f\u00fcr den Sachverst\u00e4ndigen als auch f\u00fcr den Verbraucher, der sich mit den Gesetzen und Richtlinien nicht auskennt. Das Erwachen ist gro\u00df, wenn ein vermeintlich \u201ezertifizierter\u201c Sachverst\u00e4ndiger eben nur aufgrund einer privatrechtlichen Regelung und nicht aufgrund der international anerkannten Norm DIN EN ISO\/IEC 17024 zertifiziert ist.<\/p>\n<p>Wenn man sich f\u00fcr eine Zertifizierung entscheidet, sollte man sicher stellen, dass man Zeit und Geld am richtigen Ort investiert, um dann auch das begehrte Zertifikat auf Grundlage der DIN EN ISO\/IEC 17024 in H\u00e4nden zu halten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>*Gesetz \u00fcber die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz &#8211; AkkStelleG)<\/strong><\/h4>\n<address>vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 Absatz 80 des Gesetzes<\/address>\n<address>vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044)<\/address>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][vc_single_image image=&#8220;13409&#8243; img_size=&#8220;full&#8220; alignment=&#8220;center&#8220;][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_single_image image=&#8220;13408&#8243; img_size=&#8220;full&#8220; alignment=&#8220;center&#8220;][vc_column_text]Das Berufsbild des Unfallanalytikers spaltet sich in zwei Gruppen. Der Unfallanalytiker in der Unfallaufnahme (Ausbildung Dresden) und der Unfallanalytiker in der Unfallrekonstruktion (MAS-Akademie mit anschlie\u00dfender IQ-Zertifizierung). 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Der Unfallanalytiker in der Unfallrekonstruktion bedarf einer pers\u00f6nlichen Eignung, abstrakte technische Vorg\u00e4nge visuell aufzunehmen.\u00a0Ein entsprechend erforderliches vorheriges Abstraktionsverm\u00f6gen (wie\u00a0 malerischen F\u00e4higkeiten bei K\u00fcnstlern) liegen in der&hellip;","og_url":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/fachliche-eignung\/","og_site_name":"KFZ Gutachter Unfallforensik, unfallanalytisches Gutachten, Unfallanalyse, Sachverst\u00e4ndiger, Unfallrekonstruktion","article_modified_time":"2017-12-25T12:07:25+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"9\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/fachliche-eignung\/","url":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/fachliche-eignung\/","name":"Fachliche Eignung - KFZ Gutachter Unfallforensik, unfallanalytisches Gutachten, Unfallanalyse, Sachverst\u00e4ndiger, Unfallrekonstruktion","isPartOf":{"@id":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/#website"},"datePublished":"2017-12-19T07:14:19+00:00","dateModified":"2017-12-25T12:07:25+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/fachliche-eignung\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/fachliche-eignung\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/fachliche-eignung\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Home","item":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Fachliche Eignung"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/#website","url":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/","name":"KFZ Gutachter Unfallforensik, unfallanalytisches Gutachten, Unfallanalyse, Sachverst\u00e4ndiger, Unfallrekonstruktion","description":"KFZ Gutachter,Unfallschaden,Unfallrekonstruktion,unfallanalytisches Verfahren","publisher":{"@id":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/#organization","name":"KFZ Gutachter Unfallforensik, unfallanalytisches Gutachten, Unfallanalyse, Sachverst\u00e4ndiger, Unfallrekonstruktion","url":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/logo57.png","contentUrl":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/logo57.png","width":57,"height":57,"caption":"KFZ Gutachter Unfallforensik, unfallanalytisches Gutachten, Unfallanalyse, Sachverst\u00e4ndiger, Unfallrekonstruktion"},"image":{"@id":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/#\/schema\/logo\/image\/"}}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/13330","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13330"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/13330\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unfallforensik.com\/kfz\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13330"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}