[one_full last=“yes“ spacing=“yes“ center_content=“no“ hide_on_mobile=“no“ background_color=““ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ background_position=“left top“ hover_type=“none“ link=““ border_position=“all“ border_size=“0px“ border_color=““ border_style=““ padding=““ margin_top=““ margin_bottom=““ animation_type=““ animation_direction=““ animation_speed=“0.1″ animation_offset=““ class=““ id=““][fusion_text]kfz gutachter berlin,kfz gutachten berlin,kfz gutachter,kfz gutachten,kfz gutachter berlin tempelhof,kfz unfallgutachter wilmersdorf,unfallgutachter tempelhof,kfz unfallgutachter,kfz unfallgutachten berlin,kfz gutachter wilmersdorf,kfz gutachter berlin tempelhof,kfz gutachter berlin tempelhof,kfz sachverständiger berlin,kfz sachverständige berlin,kfz sachverstaendiger,sachverstaendiger,kfz gutachten berlin wilmersdorf,kfz gutachten berlin tempelhof,kfz gutachter berlin charlottenburg,kfz gutachter berlin mitte,kfz gutachter berlin steglitz,kfz gutachter berlin pankow,kfz gutachter berlin lichtenberg,kfz unfallgutachter berlin tempelhof,kfz unfallgutachter berlin wilmersdorf,kfz Experten,kfz Gutachter berlin lichtenberg, KFZ Bewertung, KFZ-Gutachten berlin lichtenberg, KFZ-Gutachter berlin wilmersdorf, KFZ Sachverständige berlin lichtenberg,KFZ-Unfallgutachten berlin pankow, Kfz-Sachverständiger berlin, Kfz sachverständiger, kfz gutachter berlin neukölln,kfz gutachter berlin pankow,[/fusion_text][content_boxes settings_lvl=“child“ layout=“timeline-vertical“ columns=“3″ icon_align=“right“ title_size=““ title_color=““ body_color=““ backgroundcolor=““ icon_circle=““ icon_circle_radius=““ iconcolor=““ circlecolor=““ circlebordercolor=““ circlebordersize=““ outercirclebordercolor=““ outercirclebordersize=““ icon_size=““ icon_hover_type=““ hover_accent_color=““ link_type=““ link_area=““ link_target=““ animation_delay=““ animation_offset=““ animation_type=“zoom“ animation_direction=“left“ animation_speed=“0.1″ margin_top=““ margin_bottom=““ class=““ id=““][content_box title=“Unfallgutachten“ icon=“fa-user“ backgroundcolor=““ iconcolor=““ circlecolor=““ circlebordercolor=““ circlebordersize=““ outercirclebordercolor=““ outercirclebordersize=““ iconrotate=““ iconspin=“no“ image=““ image_width=“35″ image_height=“35″ link=““ linktext=““ link_target=“_self“ animation_type=““ animation_direction=““ animation_speed=““]Wir erstellen Schadensgutachten für die Versicherungen bei einem Verkehrsunfall.

Sie haben das Recht bei einem Unfallschaden einen unabhängigen KFZ Gutachter zu beauftragen und den Schaden dokumentieren zu lassen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung im unverschuldeten Haftpflichtfall. Sie können ein unabhängiges KFZ Gutachten auch zusätzlich zu dem Gutachten der Versicherung anfertigen lassen.[/content_box][content_box title=“Wertgutachten“ icon=“fa-user“ backgroundcolor=““ iconcolor=““ circlecolor=““ circlebordercolor=““ circlebordersize=““ outercirclebordercolor=““ outercirclebordersize=““ iconrotate=““ iconspin=“no“ image=““ image_width=“35″ image_height=“35″ link=““ linktext=““ link_target=“_self“ animation_type=““ animation_direction=““ animation_speed=““]Wir erstellen Wertgutachten für den Kauf und Verkauf ihres Fahrzeuges.

Verkaufen Sie ihr Fahrzeug erfolgreicher ! Wir erstellen Ihnen Wertgutachten für ihr Fahrzeug, welches sie potenziellen Käufern vorab zusenden können. So sichern Sie sich auch im Regressfall gegen Schadensersatzansprüche ab.

Auto gekauft und schon der erste Mangel ? Wir checken Ihr gekauftes Gebrauchtfahrzeug und erstellen Ihnen ein Gutachten. So können sie erfolgreich den Verkäufer in Regress nehmen[/content_box][content_box title=“Beweissicherung“ icon=“fa-user“ backgroundcolor=““ iconcolor=““ circlecolor=““ circlebordercolor=““ circlebordersize=““ outercirclebordercolor=““ outercirclebordersize=““ iconrotate=““ iconspin=“no“ image=““ image_width=“35″ image_height=“35″ link=““ linktext=““ link_target=“_self“ animation_type=““ animation_direction=““ animation_speed=““]Sie möchten einen KFZ Schaden dokumentieren. Die Dokumentation wird für unterschiedliche Zwecke verwendet. So lassen sich Schadensdokumenationen an ihrem Fahrzeug z.B. bei Fahrerflucht anfertigen. Diese können später verwendet werden und zu einem Schadensgutachten verwertet werden, wenn sie Ansprüche gegen den Gegner stellen können. Diese Art der Schadensdokumentation ist preiswerter als ein Gutachten und sie können später auf diese Daten zurückgreifen.[/content_box][/content_boxes][fusion_text]

„Wer keine Schuld hat, der bekommt alles bezahlt!“

Unsere deutsche Rechtsprechung ist da ganz eindeutig. Wer keine Schuld hat an einem Unfall, der ist als Haftpflichtgeschädigter von der regulierenden Versicherung so zu stellen, als hätte er den Schaden nicht erlitten.

Damit dieser Leitsatz auch in die Realität umgesetzt werden kann, darf der Geschädigte auf einen unabhängigen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt seiner Wahl zurückgreifen. Die dabei anfallenden Kosten sind nach deutscher Rechtsprechung unfallbedingt, sodass die regulierende Versicherung diese übernehmen muss.

Wir haben uns spezialisiert auf die Erstellung dieser erforderlichen Schadengutachten für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen, unabhängig, neutral und ohne Weisung von Dritten.

Wenn die Versicherung Ihnen erzählen will, dass sie eigene Sachverständige hätte, die Ihren Schaden aufnehmen würden, sodass dann eine schnelle Regulierung Ihres Schadens garantiert werden könne, so widerstehen Sie bitte, auch in Ihrem eigenen Interesse, dieser „fair“ klingenden Verlockung.

Die bei einer Versicherung angestellten Sachverständigen sind weisungsgebunden und regulieren ihren Schaden in der Regel nach den internen Versicherungsbedingungen. Dass eine Versicherung dabei möglichst wenig zahlen möchte, liegt doch wohl in der Natur der Sache. Andererseits sollte eine gute Versicherung es nicht „böse“ nehmen, wenn Sie mit unserer Hilfe vollständig regulieren darf. Eine gute Versicherung empfiehlt Ihnen sogar, ein unabhängiges Schadengutachten erstellen zu lassen, welches dann die Abrechnungsgrundlage bildet, nach der Sie Ihren Schaden erstattet bekommen. Versicherungen wie die Huk Coburg oder die Allianz empfehlen grundsätzlich ihre eigenen Gutachter, sicherlich nicht nur, um Gutachterkosten einzusparen…

Mit einer neutralen Schadenbegutachtung durch unsere Sachverständigen können Sie sicher sein, dass Sie die Grundlagen für eine vollständige Schadenregulierung eingeleitet haben.

Bei der Bewertung sämtlicher Schäden an Ihrem Fahrzeug werden wir ausschließlich nach Herstellerangaben kalkulieren. Bei erforderlichen Instandsetzungen weichen wir nicht zu anderen Reparaturmethoden aus, die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben sind. Die Grundregeln einer fach- und sachgerechten Instandsetzung stehen immer über denen von wirtschaftlichen Aspekten. Wir geben also nur Reparaturwege vor, die zur vollständigen Schadenbeseitigung führen werden!

Soweit erforderlich wird ebenfalls eine Wertminderung in unserem Schadengutachten aufgeführt, damit Sie keinen Schaden aus einer möglichen Erlösschmälerung beim Verkauf Ihres Fahrzeuges erleiden.

Im Falle einer möglichen Totalschadenabrechnung ermitteln wir einen marktkonformen Wiederbeschaffungswert, der den individuellen Erhaltungszustand Ihres Fahrzeuges widerspiegelt. Den Restwert Ihres Fahrzeuges ermitteln wir auf dem regionalen Markt.

Bei uns werden Sie auch nach der Gutachtenerstellung gut betreut. Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen rund um Ihren Schaden an uns, wir helfen Ihnen gern!

So können Sie beispielsweise auch Ihren Ersatzwagen bei uns prüfen lassen, damit Sie sicher gehen, auch zukünftig weiterhin gut fahren zu können.

Auf Wunsch können wir Ihnen auch gute Verkehrsanwälte empfehlen, die Sie dann auch rechtlich optimal beraten können.

Ihr Recht auf eine unabhängige Schadenregulierung:

KFZ Gutachten

KFZ Gutachten

 

Sie sind in einen Unfall verwickelt, an dem Sie selbst keine Schuld haben:

Ihre Schadenersatzansprüche sind:

  1. Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder
    Wiederbeschaffungswert des Kfz.
  2. bei Verletzung: Schmerzensgeld
  3. bei Fahrzeugausfall durch Reparatur oder wenn das Fahrzeug nicht mehr einsatzbereit ist: entweder Mietwagen oderNutzungsausfallentschädigung.
  4. Gutachten: Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstatten. Über die Erstattung der Sachverständigenkosten brauchen Sie sich bei uns keine Sorgen zu machen. Wenn wir bei der Begutachtung erkennen, dass ein Schaden unter die sog. „Bagatellgrenze“ fällt, erledigen wir die Angelegenheit mit einem kurzen Schadenbericht, haben aber die Beweissicherung im Hintergrund.
  5. Rechtsbeistand: Ohne jede Bagatellgrenze dürfen Sie einen Rechtsanwaltmit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser trägt Ihren Fall bei der regulierungspflichtigen Versicherung vor und setzt Ihre berechtigten Ansprüche durch. Dessen Gebühren sind vom Gegner bzw. dessen Versicherung zu erstatten.
  6. Sonstige Schäden: entgangene Geschäftsgewinne, beschädigte Ladung im Fahrzeug und dergleichen sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung auszugleichen.

Fahrzeugbesichtigung

Die meisten Fahrzeuge sind nach einem Unfall im innerstädtischen Bereich noch fahrfähig. Falls dies so ist, ist es sinnvoll, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug zu uns kommen. Hier können wir Ihren Schaden weitaus besser und genauer ermitteln als auf einem Parkplatz oder bei einer Werkstatt. Denn wir haben hier eine gut beleuchtete Halle mit Hebebühne und wichtigen Messwerkzeugen. Unter Anderem: Achsvermessung und ein elektronisches Messgerät zur Vermessung der Bodengruppe Ihres Fahrzeuges.

Außerdem können wir hier erforderlichenfalls Stoßfänger oder Verkleidungen demontieren (und wieder montieren), um den Schaden vollständig freizulegen. So und nur so erhalten Sie ein Gutachten, welches Ihren Fahrzeugschaden vollständig und durch Lichtbilder nachgewiesen dokumentiert. Sollte Ihr Fahrzeug nicht fahrfähig sein, oder Ihr Zeitplan es nicht zulassen, oder der Schaden von außen gut zu erkennen sein, kommen wir auch gern zu Ihnen bzw. zu Ihrem Fahrzeug. Sollten sich nach Zerlegung oder im Verlauf der Reparatur noch weitere Beschädigungen herausstellen, ist dies kein Problem. Die weitergehenden Beschädigungen können auch dann noch dokumentiert und dem Gutachten hinzugefügt werden.

Gutachtenerstellung

Wir ermitteln sehr schnell per Online-Abfrage oder Nachfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle die Versicherungsdaten Ihres Unfallgegners. Kennzeichen genügt. Nach maximal drei Werktagen ab Vorliegen aller Daten steht das Gutachten zu Ihrer Verfügung. Wir erstellen grundsätzlich zwei Ausfertigungen. Das Original versenden wir an die regulierungspflichtige Versicherung oder zur Weiterleitung an diese an Ihren Rechtsbeistand. Eine vollständige Zweitschrift mit Lichtbildanlage erhalten Sie für Ihre Unterlagen.  Diese vollständige Zweitschrift, hilft Ihnen spätestens dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen. Denn je besser Sie den Käufer über den Unfall aufklären können, um so eher wird dieser Vertrauen gewinnen und das Fahrzeug trotz des Unfallschadens kaufen.

Bezahlung

Im Rahmen der Beauftragung erbitten wir von Ihnen eine Abtretungserklärung. Diese legen wir bei der gegnerischen Versicherung vor. In der Folge bezahlt diese unsere Rechnung direkt an uns. Immer vorausgesetzt, dass ein schuldloser Unfall vorliegt.Dieses ändert allerdings nichts daran, dass Sie als unser Kunde der Auftraggeber sind und daher letztlich auch in der Pflicht zur Bezahlung unserer Rechnung stehen. Falls die regulierungspflichtige Versicherung die Sachverständigenkosten aufgrund der vorgelegten Abtretungserklärung nicht begleicht,  bleibt die Einforderung der Sachverständigenkosten als Schadenposition Sache des Geschädigten und kann nicht von uns dort eingefordert werden. Denn dieses verbietet das Rechtsberatungsgesetz. Dieses bleibt Rechtanwälten vorbehalten.

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